Klage gegen ZWS Aachen

Tommi @, Dienstag, 05.02.2008 (vor 6336 Tagen) @ Christian

Der Ansatzpunkt liegt darin, dass

1) der Student überhaupt nur eine Wohnung hat und somit kein steuerbarer Aufwand gem. 105 GG vorliegt
2) die Anknüpfung an das Melderecht allein hier zu einem steuernden Eingriff in das Familienleben führt:

Verselbständigt er sich und meldet die Studentenwohnung als HWS an, zahlt er keine ZwWSt für die "Nebenwohnung" bei den Eltern; andersherum aber doch.

Diese steuerliche Anreizung das Familienleben "getrennter" zu gestalten, ist mit Art. 6 GG nicht vereinbar.


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