nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?

klaus577 @, Mittwoch, 24.11.2010 (vor 5369 Tagen) @ Alfred

» » Genau diese Klage musst Du Dir gönnen, wenn Du aus dem melderechtlich
» falschen Zustand rauskommen willst. Nicht umsonst ist die
» Rechtsbehelfsbelehrung im Anhang.
» Genau das befürchte ich auch.
»
» Trotzdem würde ich beim Einwohnermeldeamt A. die sofortige Abmeldung der
» Nebenwohnung verlangen. Allein schon, um die dummen Gesichter zu sehen,
» wenn man nach der Rechtsgrundlage fragt.
»
» Was kann man eigentlich einer Verwaltung antun, die ohne Rechtsgrundlage
» handelt>

Und schon ist sie da, die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer.
Vor dem Klageweg noch eine kurze Frage:
In dem Schreiben der Stadt Augsburg, in dem ich von Amts wegen Augsburg als Nebenwohnung aufgebrummt bekam, stand, ich könne ja, wenn ich anderer Meinung als der Sachbearbeiter der Stadt sei, das Melderegister berichtigen lassen. Was ich inzwischen (nach Ihren Empfehlungen) auch beantragt habe. In dem Schreiben der Stadt Augsburg stand aber auch, ich müsse hier "nachvollziehbare Nachweise vorlegen". Das habe ich nicht getan. Ganz abgesehen davon, dass ich dieses Schnüffeln als bodenlose Frechheit empfinde, wüßte ich auch gar nicht, was die Stadt Augsburg da haben will>


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