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<title>zweitwohnsitzsteuer.de</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Zweitwohnsitzsteuer für Schüler über 18 Jahre mit Wohnsitz bei beiden getrennt l</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
gibt es eine Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer für meine gerade das Abitur machende Tochter, welche in zwei Haushalten in Berlin aufgewachsen ist und noch lebt.  gerade vom Finanzamt eingetroffen - wir sind entsetzt und überfordert</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 05 Mar 2026 13:21:47 +0000</pubDate>
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</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Forumsgemeinde <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>ich bin frischling im Thema UND im Forum.<br />
Habe mich etwas durchgelesen ,möglicherweise gibt es in den Untiefen ein ähnlichen Thread,aber ich hab ihn nicht gefunden.<br />
Vorab schon einmal danke für die Möglichkeit meine Frage hier loszuwerden .</p>
<p>Sachverhalt :</p>
<p>1. Wohnsitz Osnabrück</p>
<p>Dienstlich versetzt für 1,5 - 2 Jahre nach Berlin ,pendeln logischerweise unmöglich also musste eine Wohnung her,die nun mit einem Dienstkollegen als WG geteilt wird.</p>
<p>Die Zweitwohnsitz Steuer in Berlin ist unverschämt. Welche Möglichkeiten gibt es ,dieses Problem so schlank wie möglich ohne Aufgabe des 1. Wohnsitzes zu lösen ? Denn der 1. Wohnsitz ist und soll Heimat bleiben.</p>
<p><br />
Besten Dank für eure Hilfe <br />
Viele Grüße</p>
<p>Kathrin</p>
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<pubDate>Tue, 03 Mar 2026 09:21:47 +0000</pubDate>
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</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 2022 habe ich einen Zweitwohnsitz in einer zweitwohnsitzsteuererhebenen Gemeinde: alles fristgerecht angemeldet. <br />
Bisher wurden keine Steuern festgesetzt bzw eingefordert.<br />
Plane, den Wohnsitz Ende 2026 aufzugeben: kann die Gemeinde bei Abmeldung und evtl. Bemerken des Versäumnisses Steuern nachfordern?<br />
Hat jdm. von euch hierzu Infos? <br />
Danke</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19785</link>
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<pubDate>Sat, 20 Dec 2025 06:25:31 +0000</pubDate>
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</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer bei Studierenden mit Behinderung in Dortmund?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich bin blind und beginne ab Oktober 2025 ein Studium in Dortmund. Aus Gründen der Mobilitätseinschränkung muss ich in Dortmund wohnen, weil ich den Weg zur Uni von Gelsenkirchen aus nicht alleine mit der Bahn bewältigen kann.<br />
Ich habe jetzt den Mietvertrag vom Studierendenwerk Dortmund bekommen und weiß leider nicht, ob ich auch die Zweitwohnungssteuer bezahlen muss, wenn ich den Wohnsitz bald anmelde. Und wie ist es mit Rundfunkgebühren bei einer Behinderung?<br />
Bei einer Behinderung ist man doch grundsätzlich von gewissen Steuern befreit, aber ich bin mir nicht sicher, wie es bei der Zweitwohnungssteuer aussieht.<br />
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.</p>
<p>Schöne Grüße</p>
<p>Maxima Mania</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19780</link>
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<pubDate>Thu, 18 Sep 2025 14:52:19 +0000</pubDate>
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</item>
<item>
<title>Sammelklage in Sicht?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, <br />
ich verstehe nicht, warum Käufer einer Immobilie mehrfach bestraft werden für etwas, dass sie nicht verschuldet haben. Schuld hat die Misswirtschaft, hier Oberstdorf im speziellen. Man kauft, für viel Geld, eine, von den Einheimischen wohlgemerkt, Immobilie und muss jetzt Zweitwohnsitzsteuer bezahlen bzw. wenn nicht ein Mindestaufenthalt bewiesen ( unfassbar), dann soll man sein Eigentum vermieten ? <br />
Ja wo sind wir denn? Im Kommunismus? Und wie bitte, soll das funktionieren? Soll man dann jedesmal sein Privateigentum ausräumen, damit jemand da seine Ferien verbringt? Und wie sieht es dann mit der Endreinigung z.B. aus? Soll man dann auch noch ein Vermietungsbüro engagieren? Und als Eigentümer darf dann anfragen, ob er bitte auch mal kommen darf? </p>
<p>Unglaublich! Ich bin fassungslos. Und das, weil die Oberstdorfer seit Jahrzehnten den Hals nicht voll kriegen. <br />
Man hätte schon vor Langer Zeit etwa den großen Gästehäusern etwa auferlegen sollen, dass bei einer gewissen Zimmeranzahl Zimmer zur Verfügung gestellt werden z.B. an  Gastro oder auch Klinikpersonal. Oder gleich sagen, dass jetzt Schluss ist mit Zweitwohnungen. Aber diese Art und Weise ist für mein Rechtsempfinden kriminell. <br />
Warum lassen sich das die Leute gefallen? Das mag Hausrecht der Kommunen sein, aber es gibt doch sicher noch ein Recht darüber?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19771</link>
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<pubDate>Fri, 08 Aug 2025 17:30:38 +0000</pubDate>
<wfw:commentRss>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=19771</wfw:commentRss><dc:creator>Nico2510</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bestätigung des Arbeitgebers für Nebenwohnsitz üblich?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo</p>
<p>Ist es üblich, dass Bürgeramt Bestätigung des Arbeitgebers verlangt, derzufolge Nebenwohnsitz notwendig und nur an bestimmten Tagen genutzt wird?</p>
<p>Bei rechtzeitiger Anmeldung des einzigen (neuen) Nebenwohnsitzes (zwecks Standortwechsel beim bisherigen Arbeitgeber mit ca. 200Km Entfernung zum Hauptwohnsitz und ursprünglichen Arbeitgeberstandort) musste ich ein Formular ausfüllen, in dem ich angegeben musste, an welchen Wochentagen genau und wie vielen Wochen genau ich den Nebenwohnsitz nutzen werde, sowie die Anzahl der Urlaubstage, in denen ich am Nebenwohnsitz mich aufhalten werde.</p>
<p>Als ob ich das vorher so genau wüsste, habe ich zwei bestimmte Kalendertage der Woche als Aufenthalt im Nebenwohnsitz angegeben und keine Urlaubstage dort.</p>
<p>Wenige Wochen später kommt vom Bürgeramt des Nebenwohnsitzes ein Brief mit Zweifeln an meinen Angaben. Deswegen soll ich eine Bestätigung vom Arbeitgeber vorlegen, aus der hervorgeht, dass ich nur an zwei Tagen der Woche im offiziellen Standort mich aufhalten und damit den Nebenwohnsitz nutzen muss.</p>
<p>Ist es üblich, dass Bürgerämter so auf einen Nebenwohnsitz reagieren? Hat jemand diesbezüglich Erfahrung mit Karlsruhe?</p>
<p>Beim Hauptwohnsitz handelt es sich um Eigentumswohnung, die wesentlich größer als Nebenwohnsitzwohnung (letztere zur Miete) ist. Letztere weniger als 10 KM vom offiziellen Arbeitgeberstandort.</p>
<p>Grund für Aufrechterhaltung des Hauptwohnsitzes ist Eigentum, Lebensmittelpunkt mit Freunden und Verein (demnächst wohl auch eine geringfügige Beschäftigung auf 538€ Basis). Sowie über 70 jährige Eltern getrennt lebend, denen ich oft helfen muss. Hauptwohnsitz wird nicht mit Ehe- oder eingetragener Partnerschaft bewohnt.</p>
<p>Abgesehen von ca 2 Tagen die Woche, kann ich restlichen Tage der Woche (inkl Wochenende) im Homeoffice am Hauptwohnsitz verbringen.</p>
<p>Gibt es bekannte Städte, die keine Bestätigung vom Arbeitgeber für Nebenwohnsitz verlangen?<br />
Ich möchte mit meinem Arbeitgeber keine Diskussionen führen, warum ich am neuen Standort einen Neben- statt Hauptwohnsitz führe.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19769</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19769</guid>
<pubDate>Wed, 30 Jul 2025 14:30:35 +0000</pubDate>
<wfw:commentRss>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=19769</wfw:commentRss><dc:creator>tres</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnunsteuer für pflegebd. behinderten Rentner der nicht Eigentümer ist?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebes Leute, ich hoffe auf euer Wissen! </p>
<p>Folgende Lage:<br />
Meine Mutter besitz mit Erstwohnsitz ein denkmalgeschütztes Haus mit Einliegerwohnung in einem Ort der Zwst erhebt. Sie ist nicht Zwst-pflichtig aufgrund des Erstwohnsitzes.<br />
Die Zwst wurde erst nach Erwerb des Hause erhoben und gilt nun auch einige Jahre rückwirkend.<br />
Nun ist mein Vater (60% Behindert mit Pflegestufe) aufgefordert im Quartal ca. 600,- Zwst zu zahlen auch wenn er nicht im Grundbuch steht aber weil er Angehöriger ist. Er wird von meiner Mutter gepflegt. D.h. wenn sie dort ist muss er mit da er nicht alleine sein kann.</p>
<p>Frage: <br />
Welche Möglichkeiten gibt es von der Steuer befreit zu werden damit die Immobilie nicht verkauft werden muss. <br />
Zb. Behinderung/Pflege als Grund? Nur die Einliegerwohnung angeben da sie deutlich kl ist als die gesamte Fläche mit 120 qm.? Wieso muss er als Angehöriger zahlen? Wenn dann da Verheirateter. Sonst müssten ja mit dem Argument auch Kinder und Enkel zahlen da sie Angehörige sind. <br />
Kann ggf auch der Denkmalschutz eine Rolle spielen?</p>
<p>Vielen Dank im Voraus! <br />
Florian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19766</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19766</guid>
<pubDate>Fri, 04 Jul 2025 08:09:34 +0000</pubDate>
<wfw:commentRss>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=19766</wfw:commentRss><dc:creator>Floh</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer für elterliche Wohung bei getrennten Eltern</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich bin auf der Suche nach Hilfe bei einer Frage, zu der ich im Internet leider keine klaren Infos finden kann. Ich bin seit 2013 geschieden und bin damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Unsere Tochter blieb mit Hauptwohnsitz in der alten Wohnung beim Vater gemeldet, der dort immer noch wohnt. Da sie seit der Trennung im Wechselmodell bei uns beiden wohnt, habe ich sie damals bei mir außerdem mit Nebenwohnsitz angemeldet. Beide Wohnungen sind in Berlin.</p>
<p>Diesen Februar wurde sie 18. Sie geht voraussichtlich noch ein Jahr/bis Juli 26 zur Schule und hat kein eigenes Einkommen. Nun kam ein Schreiben vom Finanzamt an die väterliche Wohnung, mit der Info, dass die Zweitwohnungssteuer für den Nebenwohnsitz entrichten soll. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass das gesetzlich tatsächlich in diesem Fall korrekt sein kann, aber man weiß ja nie. Ich finde aber auch einfach nichts Konkretes zu dieser Konstellation. </p>
<p>Kann mir hier vielleicht jemand etwas dazu sagen? Kann sie Widerspruch einlegen? Falls nicht, können wir die anzugebende Kaltmiete zumindest reduzieren auf ihr Zimmer und die Hälfte der Gemeinschaftsflächen (ich habe etwas dazu im Gesetzestext gesehen)?</p>
<p>Freue mich sehr über Tipps. <br />
Schöne Grüße<br />
Anne</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19761</link>
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<pubDate>Thu, 19 Jun 2025 18:00:53 +0000</pubDate>
<wfw:commentRss>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=19761</wfw:commentRss><dc:creator>Anne_Berlin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Missbrauch-betrug  Grundsteuer plus Zweitwohnungssteuer  ????</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was ist der Grundsteuerwert und wie wird er ermittelt?<br />
Wieso auch noch Zweitwohnungssteuer für ein und das gleiche Eigentum?<br />
Allerdings sehr unterschiedliche Ergebnisse für ein und das selbe Eigentum??</p>
<p>Der Grundsteuerwert dient als Quelle für das Berechnen der Grundsteuer. Eine Grundsteuer muss von allen Grundstückseigentümern an die Gemeinden gezahlt werden. Der Grundsteuersatz wird in der Regel von der zuständigen Behörde oder dem Finanzamt ermittelt und regelmäßig aktualisiert.</p>
<p>Das Bewertungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Grundlagen und Begriffe für die Bewertung von Grund und Gebäuden festlegt, insbesondere für das Berechnen der Grundsteuer. Es legt die Methoden und Kriterien fest, nach denen Immobilien bewertet werden, um ihren Wert für steuerliche Zwecke bzw. Grundsteuerzahlungen zu ermitteln. </p>
<p><br />
die große Ungleichbehandlung bei ähnlicher Ermittlung - kann eben der Mietwert für ein im Eigentum befindlicher Wohnung -fällt keine Miete an - und muss deswegen bzw. kann nur geschätzt werden.</p>
<p>Immer wo keine Maßeinheiten nachgewiesen werden können ist die Schätzung mit Betrugsabsichten möglich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19755</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19755</guid>
<pubDate>Fri, 04 Apr 2025 12:50:57 +0000</pubDate>
<wfw:commentRss>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=19755</wfw:commentRss><dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Satzung gesamtnichtig Bescheid aufgehoben</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>25. März 2025<br />
Zweitwohnungsteuer auf Langeoog<br />
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Zweitwohnungsteuersatzung der Inselgemeinde Langeoog vom 24.06.2024 als gesamtnichtig erachtet. Der in dieser Zweitwohnungsteuersatzung verwendete Steuermaßstab verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller steuerpflichtigen Zweitwohnungsinhaber (Art. 3 GG).<br />
Gemäß § 4 der Satzung bemisst sich die Höhe der Steuer nach den durchschnittlich erzielbaren jährlichen Mieteinnahmen für Ferienwohnungen auf Basis der Nettokaltmiete pro Quadratmeter. Die Berechnung dieses jährlichen Mietaufwandes erfolgt im Wesentlichen dadurch, dass die nach Standard und Größe der Wohnung ermittelte Nettokaltmiete pro Quadratmeter mit den Quadratmetern und einer durchschnittlichen Vermietungsdauer von 210 Tagen multipliziert wird. Anschließend wird der Wert unter Anwendung des „Verbraucherpreisindex für Deutschland für Beherbergungsdienstleistungen (2015 = 100 %)“ für das Vorjahr des Veranlagungsjahres hochgerechnet.<br />
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts entspricht eine solche Steuerbemessung rechtlichen Vorgaben nicht. Zum einen entbehrt die Annahme einer durchschnittlichen Vermietungsdauer von Ferienwohnungen im Gemeindegebiet der Beklagten von 210 Tagen im Jahr einer tragfähigen Datengrundlage und stellt daher keine taugliche Rechengröße zur Bemessung der hypothetisch erzielbaren Einnahmen für die Vermietung von Ferienwohnungen dar. Die Beklagte vermochte nicht nachvollziehbar darzulegen, dass die Zugrundelegung von 210 Tagen als durchschnittliche Vermietungsdauer von Ferienwohnungen in ihrem Gemeindegebiet realistisch ist. Zum anderen führt die satzungsrechtlich vorgesehene Indexierung des Mietaufwands mit dem „Verbraucherpreisindex für Beherbergungsdienstleistungen“ zu einer nicht mehr realitätsgerechten Abbildung des Aufwandes für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet der Beklagten. Denn der gewählte Index bildet die Entwicklung der durchschnittlich erzielbaren Nettokaltmiete für die Vermietung einer Ferienwohnung nicht sachgerecht ab.<br />
Der hier angefochtene Zweitwohnungsteuerbescheid der Inselgemeinde Langeoogfür das Jahr 2024 war ungeachtet der Nichtigkeit der zu Grunde liegenden Zweitwohnungsteuersatzung nach Auffassung des Verwaltungsgerichts  auch deshalb zu beanstanden, weil die Schätzung des jährlichen Mietaufwands für die betroffene Wohnung fehlerhaft erfolgt ist. Nach dem Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts hätte die Bewohnerin bei der Ermittlung der von den durchschnittlichen Mieteinnahmen abzuziehenden Nebenkosten jedenfalls Stromkosten und bestimmte weitere ferienwohnungsspezifische Nebenkosten berücksichtigen müssen.<br />
Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 11. März 2025 – 3 A 3402/23<br />
Siehe auch &gt;&gt;https://www.nwzonline.de/landkreis-wittmund/zweitwohnung-auf-langeoog-steuersatzung-gekippt_a_4,2,152022519.html</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19752</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19752</guid>
<pubDate>Tue, 25 Mar 2025 15:11:38 +0000</pubDate>
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</item>
<item>
<title>Wann u. ob  Forum Zweitwohnsitzesteuer  geschlossen wird?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem das Thema Zweitwohnungssteuer bundesweit von den Kommunen, den Landesregierungen sowohl auch von den vielen Gerichtsentscheidungen als die einzige zielgerichtete Möglichkeit zu betrachten ist - und inzwischen in Deutschland die aktuelle Zukunft nur noch und und unausweichlich bei der Staatsverschuldung angesiedelt ist könnten auch die Gemeinden wohl nicht mehr auf die Erhebung einer Zweitwonhnungssteuer verzichten.<br />
Der Zweck und die Ursache sind nicht die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer  sondern es bleibt also beim Lenkungseffekt - den diese Steuer wohl erreichen soll.<br />
Nur die Reduzierung der Zweitwohnsitze hat diese STeuer nicht erbracht- denn der WErtzuwachs einer Immobilie ist gerade in diesen Tourismusorten - wesentlich höher als diese Steuer überhaupt erreichen kann.<br />
Beispiele gibt es überall - wie eben zwischen 1970 und 2000 betrug der Wertzuwachs mehr als 100% - zwischen 2000 und 2025 nochmals 100 % <br />
Der Aufwand zur Zweitwohnungssteuer nicht möglich, da eben auch die Nutzung in all diesen Jahren fast bei Null sich auswirkte- Hausverwaltung und UNterhalt der Immobilie fallen eben bei diesen Wertsteierungen nicht ins Gewicht!</p>
<p>Was allerdings diese Zweitwohnungssteuer verfehlte ist die Ausrottung oder Reduzierung dieser Zweitwohnungen vollkommen selst in Konstanz oder Baden-Baden wo 35 % ige Besteuerung existiert, bleibt den Einheimischen keine Möglichkeit sich vor Ort um eine eigene Wohnung und schon gar keine Möglichkeit eine Mietwohnung zu erhalten,denn die Vermietung an wechselnde Gäste wie etwa Ferienwohnung -dazu noch diese Einnahmen gar nicht zu versteuern lässt auch hier die Gewinner dieser Eigentümer sowohl von den Fremden aber noch mehr von den Einheimischen glücklich sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19747</link>
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<pubDate>Thu, 20 Mar 2025 07:13:01 +0000</pubDate>
<wfw:commentRss>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=19747</wfw:commentRss><dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>2250 Zweitwohnungssteuerbescheide rückwirkend</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Usedom – Kurier <a href="https://boltenhagen-mecklenburg.de/zweitwohnungssteuer">https://boltenhagen-mecklenburg.de/zweitwohnungssteuer</a><br />
D<strong>as Amt Klützer Winkel hat im November und Dezember 2024 für die Gemeinden des Amtes 2250 </strong>Bescheide über Zweitwohnungssteuer <strong>für die Jahre 2020 bis 2023 verschickt</strong>. Dabei wird <strong><span style="color:#f00;">rückwirkend für vergangene Kalenderjahre eine erheblich höhere Steuer gefordert</span></strong>Zum Jahresende 2024 sollen dem Amt Klützer Winkel etwa<strong><span style="color:#f00;"> 380 Widersprüche / Einsprüche vorliegen (OZ vom 28. 12. 2024).</span></strong><br />
 Das Vorgehen der Gemeinde Boltenhagen und des Amtes Klützer Winkel mit dem <strong>für vier Jahre rückwirkenden Erlass einer Satzung über Zweitwohnungssteuer und dem für vier Jahre rückwirkenden Erlass von Steuerbescheiden, teilweise mit der rückwirkenden Änderung von Steuerbescheiden für abgelaufene Kalenderjahre, ist ein rechtlich komplexer Vorgang.</strong><br />
Es bestehen nicht nur gegen die Satzungen der Gemeinden im Amt Klützer Winkel wegen Zweitwohnungssteuer ab Ende 2023 erhebliche rechtliche Zweifel, die vom Amt Klützer Winkel ab Ende 2024 verschickten Schreiben zur Zweitwohnungssteuer sind auch <strong>aus einer Reihe anderer Gründe rechtlich fragwürdig. <br />
 </strong><br />
Bemerkenswert wohl damit zu tun es geschah alles noch vor der Bundestagwahl 2025  inzwischen muss sich der Landtag damit beschäftigen.</p>
<p>Ob es wohl eine wirkliche Rechtsprechung noch geben wird ??</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19744</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19744</guid>
<pubDate>Thu, 27 Feb 2025 16:00:00 +0000</pubDate>
<wfw:commentRss>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=19744</wfw:commentRss><dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doberan überrascht bei Zweitwohnungssteuer</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.newslocker.com/de-de/region/bad-doberan/">https://www.newslocker.com/de-de/region/bad-doberan/</a></p>
<p>zweitwohnungssteuer -in-bad-doberan-hunderte-wohnungen-nach-einfhrung-abgemeldet-ostsee-zeitung/#google_vignette</p>
<p>•  •  <a href="http://www.nordkurier.de">www.nordkurier.de</a> › politik › union-und-spd-steuern-aufUnion und SPD steuern auf komplizierte Verhandlungen zu - </p>
<p>...<br />
Vor 2 Tagen · Zwischen Union und SPD zeichnen sich komplizierte Verhandlungen über eine neue Bundesregierung ab. Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz drückt beim Beginn der Spitzengespräche mit der SPD aufs Tempo ..</p>
<p>Das jüngste Bundestagswahlergebnis hat wohl viel Aufregungen wegen Migration Ausländer raus an den Tag gebracht..</p>
<p>WEr hat den bisher von CDU- CSU - den Kommunen erlaubt und geduldet Reduzierung der Zweitwohnsitze mit der unseriösen Argumentation Wohnungsnot gehe von den Zweitwohnsitzen aus? deshalb die Erlaubnis zur Vertreibung über die Zweitwohnungssteuer.!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19743</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19743</guid>
<pubDate>Thu, 27 Feb 2025 15:38:13 +0000</pubDate>
<wfw:commentRss>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=19743</wfw:commentRss><dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>&quot;Kanzler Merz&quot; Zweitwohnung am Tegernsee</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wie stellt sich denn Kanzler Merz seine neuen &quot;Regierungsmanschaft&quot; hierzur Zweitwohnungssteuer bundesweit und nicht nur am Tegernsee ???</strong></p>
<p>Woo sind denn die Meingungen von jenen  Politikern mit dem überraschend höchsten Stimmenzuwachs bei der Budestagswahl 2025 angesiedelt?? <br />
Wie steht denn Kanzler Merz zur Vertreibungsbemühung (Reduzierung der Zweitwohnsitze) ???</p>
<p><strong>Bei den überraschend aufgetretenen WAhlgewinnern ging es im Wahlkampf überwiegend nur umd die Migration Ausläder raus ??</strong><br />
Wer von diesen am Sieg beteiligten hätte auch eine Zweitwohnung - wenn ja wooo</p>
<p>Von den bisherigen Politikern der alten REgierung wurde die Zweitwohnungssteuer befürwortet- in Bayern  <strong>zwar nicht empfohlen aber zugelassen und mit 500 000 000€ Steuergelder</strong> noch in unseriöser Weise unterstützt  - dazu auch noch dei Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer  bei den Gemeinden als Schwarzgeldeinnahme - bisher ohne Strafverfolgung oder Rückforderung  ähnlich wie bei den Coroanahilfszahlungen eine Rückforderung eingeleitet. </p>
<p>WEnn die neue Regierung hier nur stillschweigend duldet - braucht sich niemand zu wundern wenn eben die Zweitstärkste Partei irgendwann vom Volk bei der nächsten Bundestagswahl alle bisherigen Erolgsparteien ablösen wird wenn diese wieder den Stimmenanteil wieder  verdoppelt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19742</link>
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<pubDate>Thu, 27 Feb 2025 15:12:51 +0000</pubDate>
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</item>
<item>
<title>Aufwand und Nutzen  in Wismar  fraglich</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zweitwohnungssteuer in Wismar: Aufwand und Nutzen fraglich</strong><br />
2045 Zweitwohnungen sind in der Hansestadt gemeldet. Die Finanzverwaltung schätzt die Einnahmen auf 50 000 bis 100 000 Euro im Jahr.<br />
<a href="https://www.ostsee-zeitung.de/mecklenburg-vorpommern/zweitwohnungssteuer-in-wismar-aufwand-und-nutzen-fraglich-OF4R2UD6ATXMXVJZKDN5FJS7QQ">https://www.ostsee-zeitung.de/mecklenburg-vorpommern/zweitwohnungssteuer-in-wismar-aufwand-und-nutzen-fraglich-OF4R2UD6ATXMXVJZKDN5FJS7QQ</a></p>
<p>Zu diesem Diskussionszeitpunkt wohl das Ergebnis der Bundestagwahl noch nicht bekannt??</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19741</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19741</guid>
<pubDate>Thu, 27 Feb 2025 14:47:01 +0000</pubDate>
<wfw:commentRss>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=19741</wfw:commentRss><dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Witzenhausens Witz = Zweitwohnungssteuer ab 2025</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong><em><strong></strong></em>Angekündigt war es schon, nun haben Witzenhausens Stadtverordnete während ihrer Sitzung am Dienstag die Einführung einer Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar 2025 beschlossen.<br />
<strong>„Die Stadt Witzenhausen ist die einzige Kommune in Hessen mit einer Universität, die keine Zweitwohnungssteuer erhebt“</strong>, heißt es in der Begründung der Magistratsvorlage. Mit einem <strong>Steuersatz von zehn Prozent des Mietwertes sollen rund 24 000 Euro generiert</strong> werden. Dabei wolle man eigentlich keine Zweitwohnungssteuer, sagte Frank Theune (CDU), Vorsitzender des Haupt-, Finanz- und Rechtsausschusses (HFRA). Eher gehe es darum, dass sich Menschen, die einen Zweitwohnsitz haben, ihren Erstwohnsitz in Witzenhausen anmelden. Dies würde sich positiv auf Schlüsselzuweisungen auswirken. Bereits in der November-Sitzung des Parlaments hatte Bürgermeister Lukas Sittel erläutert, dass dadurch nicht nur Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich erzielt werden könne, sondern auch aus der Einkommenssteuer. In Summe soll es sich um rund 700 Personen mit Zweitwohnsitz handeln, davon viele Studierende.<br />
<strong>Anreize für den Erstwohnsitz schaffen</strong><br />
Bertram Schäfer, Co-Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, regte an, neben dem Negativaspekt der Zweitwohnsitzsteuer noch einen Anreiz für den Erstwohnsitz zu geben, was Stadtverordnetenvorsteher Peter Schill auf Freibad-Gutscheine präzisierte, die im Vorfeld im Ausschuss zur Sprache gekommen waren. Schäfers Fraktionskollege Klaus Anduschus brachte den Vorschlag ein, die Stadt größer mit ihren Angeboten zu präsentieren und zum Beispiel auch Gewerbetreibende mittels Gutscheinen ins Boot zu holen.<br />
<strong>Schlussendlich stimmten alle Stadtverordneten – bei einer Enthaltung durch die fraktionslose Heidi Rettberg – für den Antrag.<br />
</strong><br />
<a href="https://www.hna.de/lokales/witzenhausen/witzenhausen-ort44473/in-witzenhausen-kommt-ab-dem-neuen-jahr-die-zweitwohnungssteuer-93478647.html">https://www.hna.de/lokales/witzenhausen/witzenhausen-ort44473/in-witzenhausen-kommt-ab-dem-neuen-jahr-die-zweitwohnungssteuer-93478647.html</a></p>
<p>Zu diesem Zeitpunkt konnte niemand das Wahlergebnis der Bundestagswahl erahnen ???</p>
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<pubDate>Thu, 27 Feb 2025 14:18:27 +0000</pubDate>
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<title>Über Welche Partei in der Bundes- Regierung ist Abschaffung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>der Zweitwohnungssteuer  unter umständen denn künftig möglich ??</p>
<p>bestimmt nicht möglich bei CDU/CSU - auch nicht Rot-Schwarz Regierung, da zur Zeit noch keine klaren Verhältnsse erkennbar od es überhaupt zu einer Regeierungsbildung noch kommen kann!</p>
<p>Rot(SPD) -oder Rot-Grün(Die Grüne) haben soviele Wähler deutlich zum Ausdruck gebracht, dass diese Parteien wohl nicht zufrieden sind mit der Ampelregierung.</p>
<p>Die FDP und die Freien Wähler werden so oder sooo künftig nicht mehr viel bedeuten.</p>
<p>Obs die Wahlgewinner dieser Bundestagwahl schon entdeckten - dazu muss noch abgewartet werden, denn bisher gab es nur das Thema Migration im Wahlkampf und das bei allen Parteien -</p>
<p>Die Unterschiede zwischen den Gewinnern und den Verlierern ist relativ sehr gering denn die Verlierer kennen beide Themen  während die Gewinner der Bundestagswahl bisher nur die Migration zu Ausländern verstärkt im Focus hatten - denen ist u.U. das Thema Zweitwohnsitzsteuer noch gar nicht bekannt genug ?</p>
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<pubDate>Thu, 27 Feb 2025 14:05:04 +0000</pubDate>
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<title>Singen will Zweitwohnsitzmillionär werden ab 2025</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Rund 1.400 Personen sind demnach mit Nebenwohnsitz in Singen gemeldet.<br />
Die Zweitwohnungssteuer wurde auf 20 Prozent der Kaltmiete festgesetzt. Gerechnet wird durch die <strong>Steuer unterm Strich mit Einnahmen von rund einer Million Euro jährlich.</strong><br />
Singen ist nicht die erste Kommune im Landkreis, die eine Zweitwohnungssteuer eingeführt hat. <strong>Radolfzell und Konstanz haben mit 35 Prozent der Kaltmiete einen deutlich höheren Steuersatz</strong>. Auf der Reichenau beträgt er 27 Prozent. Gailingen mit 21 Prozent sowie Allensbach und Öhningen mit 20 Prozent bewegen sich auf der Stufe von Singen.<br />
 In Moos werden 18 Prozent, in Bodman-Ludwigshafen 17 Prozent und in Hohenfels zehn Prozent Zweitwohnungssteuer erhoben.</p>
<p><a href="https://www.wochenblatt.net/singen/c-nachrichten/nebenwohnungen-in-singen-sind-ab-2025-steuerpflichtig_a138942">https://www.wochenblatt.net/singen/c-nachrichten/nebenwohnungen-in-singen-sind-ab-2025-steuerpflichtig_a138942</a></p>
<p>Diese Beschlüsse wurden alle gefasst wo das Ergebnis der Bundestagwahl noch nicht vorhersehbar gewesen ist.</p>
<p>Inzwischen gibt es in Bayern sehr viele Gemeinden, welche die Nutzung als Zweitwohnung nicht nur besteuern - sondern es erfolgt eine gewisse &quot;Nutzungseinschränkung&quot; über entsprechende Satzungen  welche mit dem Titel &quot;Teilungssatzungen&quot; bekannt werden </p>
<p>Dabei geht es nicht nur um die Zweitwohnungssteuer sondern ohne Vermietung an mindestens mehr als die Hälfte der Tage eines Jjahres nachgewiesen wird bekommt keine Genehmigung als Zweitwohnung zu nutzen- aber trotzdem wird auch eine Zweitwohnungssteuer fällig  <br />
dazu gibt es eine Plattform zur Info bei der Marktgemeinde Oberstdorf zu erkunden, denn hier im Forum ist diese Adresse gesperrt !</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19735</link>
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<pubDate>Thu, 27 Feb 2025 12:55:37 +0000</pubDate>
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<title>Lindau Intelligenz bei Zweitwohnungssteuer wie Oberstdorf</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bunte Liste und die ÖDP hatten vergangenen Herbst im Stadtrat gemeinsam beantragt, für Lindau eine Zweitwohnungssatzung zu erlassen. <strong>Damit sollte die Stadt Zweitwohnsitze genehmigungspflichtig machen.</strong><br />
In einer attraktiven Stadt wie Lindau erhöhe „eine mögliche Nutzung als Zweitwohnung die Nachfrage und damit die Preise für Wohnungen“, heißt es in dem Antrag. </p>
<ul>
<li><strong>Eine Satzung wirke „viel schneller als die aufwendige, individuelle Änderung von Bebauungsplänen“, so die Argumentation von Bunte Liste und ÖDP.</strong></li></ul><p><strong><em>Gemeinden, die überwiegend vom Fremdenverkehr geprägt sind, können durch eine Satzung bestimmen, dass die Nutzung von Zweitwohnungen einer Genehmigung unterliegt, wenn diese mehr als die Hälfte des Jahres leer stehen</em></strong>. Nonnenhorn beispielsweise wehrt sich schon seit vier Jahren mit einem solchen Verbot gegen Zweitwohnungen.<strong><br />
Auch in Lindau gibt es viele Zweitwohnungen, die nur an we. Diese Wohnungen fehlen auf dem angespannten Wohnungsnigen Wochen im Jahr genutzt werdenmarkt. (Foto: Benedikt Siegert)</strong><br />
Die Stadtverwaltung zweifelt jedoch daran, dass dies der richtige Weg für Lindau ist. Da hier, anders als in Nonnenhorn, nicht das gesamte Stadtgebiet vom Fremdenverkehr geprägt sei, dürfte die Auswahl und Abgrenzung der Fremdenverkehrsgebiete schwierig werden. <strong>Das werde zu „Rechtsunsicherheiten und Mehraufwand in der Verwaltung“ führe</strong>n, heißt es in der Sitzungsvorla<strong>ge.<br />
Hoher Verwaltungsaufwand sei nicht zu stemmen </strong><br />
Der Stadtrat beschloss mit großer Mehrheit ab sofort Zweitwohnungen bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen auszuschließen.<br />
<a href="https://www.schwaebische.de/regional/lindau/lindau/kampf-gegen-zweitwohnungen-so-macht-es-lindau-2633238">https://www.schwaebische.de/regional/lindau/lindau/kampf-gegen-zweitwohnungen-so-macht-es-lindau-2633238</a></p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19733</link>
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<pubDate>Thu, 27 Feb 2025 10:40:49 +0000</pubDate>
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<title>Meckenbeuren schießt Eigentor m Zwweitwohnungssteuer</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aufkommen von 50.000 Euro als Ansatz im Etat</strong><br />
Gunter Burger meinte: <strong>„Wir schießen uns hier ein großes Eigentor.“</strong> Der Rat der Freien Wähler wollte wissen: „Welche Infrastrukturen nutzen Zweitwohnungsinhaber?“ Schulen und Kindergärten seien es wohl <strong>nicht. „Jeder, der hier wohnt, nutzt Straßen, Plätze, Kulturstätten und Spielplätze“, war die Sicht von Kämmererin Bernadette Pahn.</strong><br />
Burger bezeichnete den <strong>Lenkungseffekt</strong> der Steuer durchaus a<strong>ls „fraglich“</strong>. Die Gemeinde würde sich mit einem<strong> großen Paket von Verwaltungsaufgaben belasten.</strong> Die normale Verwaltung geriete ins Hintertreffen. Die Gemeinde sieht den Mehraufwand vor allem in der Anfangszeit.</p>
<p><a href="https://www.schwaebische.de/regional/bodensee/meckenbeuren/zweitwohnungssteuer-zieht-auch-in-meckenbeuren-ein-3151165">https://www.schwaebische.de/regional/bodensee/meckenbeuren/zweitwohnungssteuer-zieht-auch-in-meckenbeuren-ein-3151165</a></p>
<p>Gratultion hierzu, denn somit bleibt viel Spielraum für Parteizugörigkeit welche bei der <strong>Bundestagswahl 2025 die höchsten Stimmenzuwächse erreichte </strong></p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19731</link>
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<pubDate>Thu, 27 Feb 2025 10:05:23 +0000</pubDate>
<wfw:commentRss>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=19731</wfw:commentRss><dc:creator>Rebell</dc:creator>
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