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<title>zweitwohnsitzsteuer.de</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wohnung anmieten für Kind</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
wir als Eltern haben eine Wohnung in Stuttgart für unsere Tocher angemietet (Mietvertrag von uns Eltern unterschrieben, Miete wird von uns bezahlt). Die Tochter wird die Wohnung in Stuttgart für ihr Studium beziehen und dort alleine wohnen. Sie wird sich dort mit Hauptwohnung anmelden. Wir haben die Wohnung zum 01.05. angemietet. Die Tochter wird die Wohnung aber erst im Juli beziehen, solange steht die Wohnung noch leer und ungenutzt. Schlüsselübergabe erfolgt auch erst im Juli.<br />
Muss die Wohnung bereits angemeldet werden und ZWS bezahlt werden?<br />
Müssen wir Eltern als Mieter gemäß Vertrag ZWS zahlen?<br />
Zahlt unsere Tochter ZWS, wenn sie die Wohnung als Hauptwohnsitz anmeldet?<br />
Macht es Sinn, mit der Tochter einen Untermietvertrag zu schließen?<br />
Wir möchten die ZWS vermeiden, die beträgt in Stuttgart mittlerweile 20%...<br />
Danke für eine kurze Beurteilung!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19809</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19809</guid>
<pubDate>Sun, 03 May 2026 09:16:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Nic</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Besuche im Rahmen einer Fernbeziehung als Verpflichtung für Meldung Nebenwohnung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was wir nicht können, ist Rechtsberatung und Rechtsbeistand leisten.</p>
<p>Die Satzung der Stadt Nürnberg knüpft an das Melderecht an. Und nach Melderecht muss man sich anmelden, wenn man eine Wohnung bezieht.</p>
<p>Zum Meldegesetz gibt es <a href="https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm">Verwaltungsvorschriften</a>. Dort ist zu § 17 Absatz 1 vermerkt:</p>
<blockquote><p>Eine Anmeldung setzt das Beziehen einer Wohnung voraus. Hierbei handelt es sich um den Beginn der tatsächlichen Benutzung einer Wohnung. Eine Berechtigung oder andere Einschränkungen zum dauerhaften Wohnrecht aufgrund öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Vorschriften zur Benutzung der Wohnung sind dabei unbeachtlich. Ein Beziehen einer Wohnung liegt bei Besuchern grundsätzlich nicht vor. Besucher ist, wer den Wohnungsinhaber aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen aufgesucht hat und sich in dessen Wohnung für eine vorübergehende Zeit aufhält, ohne hierfür ein Entgelt zu entrichten. Die Abgrenzung zwischen den Fällen des kurzfristigen Besuchs zu den Fällen der längerfristigen Gebrauchsüberlassung kann im Einzelfall schwierig sein, da eine allgemein anerkannte zeitliche Beschränkung des Besuchsrechts nicht existiert. Bei einer zu erwartenden Benutzungsdauer von weniger als zwei Wochen ist in der Regel das Beziehen einer Wohnung zu verneinen. Bei einem vorübergehenden, nicht länger als sechs Monate dauernden Beziehen gilt § 27 Absatz 2 BMG.</p>
<p>Zusätzlich muss die Absicht bestehen, die Wohnung für einen nicht unerheblichen Zeitraum zu benutzen. Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.</p>
</blockquote><p>So wie du deinen Fall schilderst, könnte es ein spannender Grenzfall sein. Zu deinen Lasten spricht die regelmäßige Besuchstätigkeiten, die eben wiederkehrend war und damit auch einen nicht unerheblichen Zeitraum betreffen, andererseits hast du die Einrichtungsgegenstände erst später gebracht und durch die Dokumentation des Einzugs gegenüber dem Vermieter auch schlüssig dokumentiert.</p>
<p>Ob du im Mietvertrag nun stehst oder nicht, ist unerheblich. Es ist aber erst einmal ein Indiz. Nicht minder spannend ist, wie du deine Besuchstätigkeit begründet hast.</p>
<p>Aber all das zu bewerten, was nun in diesem Kontext tun kannst, können wir hier leider nicht bieten. Zum einen gilt immer noch das Gesetz aus NS-Zeiten zur Rechtsberatung. Zum anderen würde dir eine Falschberatung auch nicht weiterhelfen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19808</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19808</guid>
<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 23:41:24 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Besuche im Rahmen einer Fernbeziehung als Verpflichtung für Meldung Nebenwohnung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag zusammen, </p>
<p>nachdem ich in den vergangenen Wochen immer wieder dieses Forum auf der Suche nach ähnlichen Fällen durchstöbert habe und nichts gefunden habe, hoffe ich das mir auf diese Weise jemand weiterhelfen kann. </p>
<p>Die Stadt Nürnberg möchte für mich eine Nebenwohnung rückwirkend anmelden, da ich im Rahmen meiner Fernbeziehung meine Lebensgefährtin in Nürnberg in dem Zeitraum von März 2024 bis Dezember 2025 an ca. 30 Wochenenden besucht habe. Ich war in dieser Zeit in Bonn in Vollzeit berufstätig und habe dort auch gewohnt und den Großteil meiner Wochenenden eben auch in Bonn verbracht. In wenigen Fällen habe ich auch mal die Woche zwischen zwei Wochenenden in Nürnberg verbracht, spätestens nach 14 Tagen wurden die Aufenthalte aber in jedem Fall wieder beendet.  </p>
<p>Bevor meine Lebensgefährtin nach Nürnberg gezogen ist, hat sie in Berlin gewohnt und wir hatten auch hier getrennte Haushalte. In Vorbereitung eines Zusammenzugs wurde mein Name vorsorglich in den Mietvertrag für die Wohnung in Nürnberg aufgenommen. Dies wurde der Stadt Nürnberg im Rahmen der Anmeldung von meiner Freundin bekannt, woraufhin das schriftliche Anhörungsverfahren begonnen wurde. </p>
<p>Die Stadt argumentiert, dass es sich nicht gemäß Ziffer 17.1.1 BMGVwV um den Status als Besucher handelt. Insbesondere argumentiert die Stadt, dass mein Aufenthalt nicht durch die Rückkehr nach Bonn unterbrochen worden wäre und ich deshalb nach § 27 Abs. 2 BMG mit Zweitwohnsitz meldepflichtig wäre. </p>
<p>Für mich ist diese Auslegung nicht verständlich. Ich habe eine schriftliche Stellungnahme meiner Vermieterin welche bestätigt, dass lediglich meine Freundin im März 2024 eingezogen ist und ich erst zum 1.1.2026 in die Wohnung mit eingezogen bin. Auch habe ich diverse Belege für den Umzug meiner Freundin sowie der zusätzlichen Möblierung in Vorbereitung meines Umzugs vorgelegt. Dennoch beharrt die Stadt auf der Verpflichtung zur nachträglichen Meldung einer Zweitwohnung. </p>
<p>Bevor ich nun aber mein Geld in Rechtsbeistand investiere, wäre ich für eine weitere Einschätzung zur Rechtslage bzw. zum weiteren Vorgehen extrem dankbar.</p>
<p>Leider finde ich im Netz wenig Referenzfälle die mir helfen zu verstehen, wann ein Besuch ein Besuch ist und wann der Status als Besucher gemäß Ziffer 17.1.1 BMGVwV nicht mehr anerkannt wird. </p>
<p>Vorab schon einmal herzlichen Dank! </p>
<p>Viele Grüße<br />
Janusz</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19807</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19807</guid>
<pubDate>Thu, 16 Apr 2026 08:02:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>JszHmann</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>§169 Abgabenordnung - vier Jahre.</p>
<p>Eine Steuer, die im Jahre 2022 fällig wurde, beginnt diese Zeit zum Jahresende zu laufen. Also 2023/2024/2025/2026. Es könnte also noch im Jahre 2026 für 2022 erhoben werden.</p>
<p>Du tust dir nur keinen Gefallen, wenn du das Thema nach 2027 schiebst, nur um dann 2022 sicher zu haben. Dann kommt ja am anderen Ende 1 Jahr dazu.</p>
<p>Der Gesetzgeber kennt kein &quot;Tiny House&quot;, was man anmelden kann. Er hat Definitionen, was eine Wohnung ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19806</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19806</guid>
<pubDate>Mon, 16 Mar 2026 00:54:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><span style="color:#f00;">Es bleibt wohl dabei mit der Zweitwohnungssteuer will man eine Enteignung durch die Hintertür - Händn weg von fremdem Eigentum - die Befürworter der Zweitwohnungssteuer sind wohl immer die gleichen</span></p>
</blockquote><p>So ein Quatsch.</p>
<p>Ja, es gibt Leute, die in jeder Steuer eine &quot;Enteignung durch die Hintertür&quot; sehen. Ich sehe auch einen Staat, der Leistungen für die Öffentlichkeit erbringt. Losgelöst der Frage, ob man genau diese Steuer nun befürwortet oder nicht, hilft so eine unsägliche Debatte in keinster Weise.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19805</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19805</guid>
<pubDate>Mon, 16 Mar 2026 00:48:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Du hast damit mehr als eine Wohnung, also musst du beide melden. Wenn du verheiratet bist (oder Lebenspartnerschaft), sieht die Welt recht entspannt aus. Dann ist die Wohnung ja dem Gelderwerb und dank höchstrichterliche Rechtsprechung befreit. Dann wäre die Hauptwohnung auch in Osnabrück.</p>
</blockquote><p>
<span style="color:#f66;"><br />
Dazu ist wohl keine weitere Anmerkung dienlich</span></p>
<blockquote><p><br />
Bist du Solo, kannst du von der Regelung keinen Gebrauch machen. Und dann wäre es wohl schon ein Grenzfall, ob die Hauptwohnung nicht Berlin wäre - abhängig von deiner zeitlichen Verteilung.</p>
</blockquote><p><span style="color:#f00;">Es bleibt wohl dabei mit der Zweitwohnungssteuer will man eine Enteignung durch die Hintertür - Händn weg von fremdem Eigentum - die Befürworter der Zweitwohnungssteuer sind wohl immer die gleichen</span></p>
<blockquote><p><br />
Die Zweitwohnungsteuer selbst wäre dann ein Aufwand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, so für den Hinterkopf für die Steuer.</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19804</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19804</guid>
<pubDate>Sat, 14 Mar 2026 10:03:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke: die Wohnung wurde vom Eigentümer nicht als Tinyhouse angemeldet.<br />
Wann würde die Steuer nach Anmietung 09/22 verjähren?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19803</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19803</guid>
<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 09:35:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Orlando</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das Tiny-House könnte ggf. eine Rolle spielen - wenn diese Hütte nicht den Anforderungen an eine Wohnung entspricht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19802</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19802</guid>
<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 00:07:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, bei der Abmeldung könnte es vielleicht auffallen. Und ja, rückwirkende Erhebung bis zur Verjährung ist möglich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19801</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19801</guid>
<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 00:06:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nein. Ich betreibe die Seite und freue mich auch über Feedback.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19800</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19800</guid>
<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 00:04:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Du hast damit mehr als eine Wohnung, also musst du beide melden. Wenn du verheiratet bist (oder Lebenspartnerschaft), sieht die Welt recht entspannt aus. Dann ist die Wohnung ja dem Gelderwerb und dank höchstrichterliche Rechtsprechung befreit. Dann wäre die Hauptwohnung auch in Osnabrück.</p>
<p>Bist du Solo, kannst du von der Regelung keinen Gebrauch machen. Und dann wäre es wohl schon ein Grenzfall, ob die Hauptwohnung nicht Berlin wäre - abhängig von deiner zeitlichen Verteilung.</p>
<p>Die Zweitwohnungsteuer selbst wäre dann ein Aufwand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, so für den Hinterkopf für die Steuer.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19799</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19799</guid>
<pubDate>Thu, 12 Mar 2026 23:59:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Kurzum erklärt: In ganz Deutschland sind inzwischen Bürger mit Zweitwohnsitz unerwünschte Geschöpfe - welche man mit der Zweitwohnungssteuer ausgiebig &quot;melken kann &quot; mit dem Vorwand ;&quot;Wer sich eine Zweitwohnung leisten kann- kann auch geschröpft werden&quot;</p>
</blockquote><p>Schaffst du es auch nur einmal, eine Frage zu beantworten - ohne diesen Pauschalkram? Sorry, das hilft niemanden weiter!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19798</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19798</guid>
<pubDate>Thu, 12 Mar 2026 23:55:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>@ Rebell,besten Dank für deine Rückmeldung,ja es gibt so einige Baustellen in diesem Land an denen wirklich mal gearbeitet werden darf( selbstverständlich sind damit keine Straßen und Häuser gemeint )</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19797</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19797</guid>
<pubDate>Tue, 10 Mar 2026 07:39:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kathi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungsteuer für Schüler über 18 Jahre mit Wohnsitz bei beiden getrennt l (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Knackpunkt für die Steuerpflicht ist das Innehaben der zwangsgetauften Nebenwohnung. Es dürfte sich wohl so verhalten: </p>
<p>„Die Tochter hat die Nebenwohnung nicht inne. Sie nutzt dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit.“</p>
<p>Diesen schmalen Zweizeiler würde ich dem Finanzamt mitsamt der unausgefüllten ZW-Steuererklärung zukommen lassen.<br />
Was das Finanzamt damit macht, wird sich zeigen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19796</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19796</guid>
<pubDate>Thu, 05 Mar 2026 16:29:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer für Schüler über 18 Jahre mit Wohnsitz bei beiden getrennt l</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
gibt es eine Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer für meine gerade das Abitur machende Tochter, welche in zwei Haushalten in Berlin aufgewachsen ist und noch lebt.  gerade vom Finanzamt eingetroffen - wir sind entsetzt und überfordert</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19795</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19795</guid>
<pubDate>Thu, 05 Mar 2026 13:21:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>astrel</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
1. Wohnsitz Osnabrück</p>
<p>Dienstlich versetzt für 1,5 - 2 Jahre nach Berlin ,pendeln logischerweise unmöglich also musste eine Wohnung her,die nun mit einem Dienstkollegen als WG geteilt wird.</p>
<p>Die Zweitwohnsitz Steuer in Berlin ist unverschämt. Welche Möglichkeiten gibt es ,dieses Problem so schlank wie möglich ohne Aufgabe des 1. Wohnsitzes zu lösen ? Denn der 1. Wohnsitz ist und soll Heimat bleiben.</p>
<p><br />
Besten Dank für eure Hilfe <br />
Viele Grüße</p>
<p>Kathrin</p>
</blockquote><p>
Kurzum erklärt: In ganz Deutschland sind inzwischen Bürger mit Zweitwohnsitz unerwünschte Geschöpfe - welche man mit der Zweitwohnungssteuer ausgiebig &quot;melken kann &quot; mit dem Vorwand ;&quot;Wer sich eine Zweitwohnung leisten kann- kann auch geschröpft werden&quot;</p>
<p>Egal welche Partei regiert - denn Geld stinkt nicht - und Rechtsprechung verdient allmählich den Namen nicht mehr - Gerichte zu beschäftigen gehöft zu unserem Staatswesen !</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19794</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19794</guid>
<pubDate>Thu, 05 Mar 2026 09:20:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Forumsgemeinde <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>ich bin frischling im Thema UND im Forum.<br />
Habe mich etwas durchgelesen ,möglicherweise gibt es in den Untiefen ein ähnlichen Thread,aber ich hab ihn nicht gefunden.<br />
Vorab schon einmal danke für die Möglichkeit meine Frage hier loszuwerden .</p>
<p>Sachverhalt :</p>
<p>1. Wohnsitz Osnabrück</p>
<p>Dienstlich versetzt für 1,5 - 2 Jahre nach Berlin ,pendeln logischerweise unmöglich also musste eine Wohnung her,die nun mit einem Dienstkollegen als WG geteilt wird.</p>
<p>Die Zweitwohnsitz Steuer in Berlin ist unverschämt. Welche Möglichkeiten gibt es ,dieses Problem so schlank wie möglich ohne Aufgabe des 1. Wohnsitzes zu lösen ? Denn der 1. Wohnsitz ist und soll Heimat bleiben.</p>
<p><br />
Besten Dank für eure Hilfe <br />
Viele Grüße</p>
<p>Kathrin</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19792</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19792</guid>
<pubDate>Tue, 03 Mar 2026 09:21:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kathi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Danke: also vier Jahre ab 01.09.22 - </p>
</blockquote><p>
ab 01.01.23 - maßgeblich ist das Kalenderjahr.</p>
<blockquote><p>was passiert, wenn ich zum Ende 09/26 kündige. Kann rückwirkend  nachgefordert werden?</p>
</blockquote><p>
Wenn dann ab 1.1.2023 - aber da würde ich mich nicht darauf verlassen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19790</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19790</guid>
<pubDate>Fri, 26 Dec 2025 15:28:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke: also vier Jahre ab 01.09.22 - was passiert, wenn ich zum Ende 09/26 kündige. Kann rückwirkend  nachgefordert werden?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19789</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19789</guid>
<pubDate>Fri, 26 Dec 2025 05:57:07 +0000</pubDate>
<dc:creator>Orlando</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hier geht es wohl um die Festsetzungsfrist gem. § 169 der Abgabenordnung und nicht um Bavariaphobie.<br />
Tiny-House dürfte keine Rolle spielen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19788</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19788</guid>
<pubDate>Thu, 25 Dec 2025 20:24:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
</channel>
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