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<title>zweitwohnsitzsteuer.de</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Wohnung für Sohn angemietet (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Würde ich denn vom Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung für den Einzug meines Sohnes bekommen mit dem aktuellen Datum? Der Vermieter geht ja wahrscheinlich davon aus, dass wir beide vor zwei Jahren schon eingezogen sind. </p>
</blockquote><p>Das lässt sich nur (im Gespräch) mit dem Vermieter klären.</p>
<p>Ob trotzdem ZwWSt fällig werden kann, hängt von der Satzung der Kommune ab.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19818</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2026 12:23:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohungsteuer Gemeinde Dahme (Ostholstein) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. <br />
<em>„ Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, über die jemand neben seiner Hauptwohnung(Mittelpunkt der Lebensverhältnisse) zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs oder dem seiner Familienmitglieder verfügen kann. Eine gegenüber der Meldebehörde wirksam deklarierte oder durch die Meldebehörde durch Verwaltungsakt bestimmte Nebenwohnung im Gemeindegebiet ist stets als Zweitwohnung einzustufen. Als Hauptwohnung gilt die gegenüber der Meldebehörde wirksam erklärte oder durch die Meldebehörde durch Verwaltungsakt bestimmte Hauptwohnung. § 2a bleibt unberührt.&quot;</em></p>
<p>Wenn Du in Dahme nicht mit Nebenwohnung gemeldet bist, hat die Gemeinde keine Ansprüche zu stellen, Denn:</p>
<p><em>Ich habe die Wohnung an einen professionellen Vermittler von Ferienwohnungen übergeben, damit dieser sich um die entsprechende Vermarktung kümmert. In dem Vertrag mit diesem Vermittler wird explizit die Eigennutzung ausgeschlossen.</em></p>
<p>Damit stand die die Wohnung eben nicht zu Deiner Verfügung,:Der Leerstand ist in diesem Fall unerheblich – ebenso wie die bavariaphoben Einlassungen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19817</link>
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<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 18:16:10 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wohnung für Sohn angemietet</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vor zwei Jahren habe ich für meinen damals noch minderjährigen Sohn eine Wohnung angemietet. Der Mietvertrag und alles andere läuft auf mich. Wir entschieden uns damals für die frühzeitige Anmietung einer zweiten Wohnung, da sie perspektivisch meinem Sohn zur Verfügung stehen sollte und wir nur in einer kleinen Wohnung wohnen, in der er kein eigenes Zimmer hat. <br />
 Wir beide sind bis heute mit alleiniger Wohnung in unserer &quot;alten&quot; Wohnung gemeldet. Jetzt ist mein Sohn jedoch volljährig geworden und würde tatsächlich komplett in die andere Wohnung ziehen und wir würden ihn gerne dort mit alleiniger Wohnung hin ummelden. Ich bin mir nur nicht sicher, wie man das am besten anstellt? Würde ich denn vom Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung für den Einzug meines Sohnes bekommen mit dem aktuellen Datum? Der Vermieter geht ja wahrscheinlich davon aus, dass wir beide vor zwei Jahren schon eingezogen sind. <br />
Könnte es außerdem passieren, dass rückwirkend Zweitwohnsitz-Steuer erhoben wird, obwohl ich selbst nie in der Wohnung gewohnt habe?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19816</link>
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<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 18:02:23 +0000</pubDate>
<dc:creator>Amrei</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohungssteuer Gemeinde Dahme (Ostholstein) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich habe die Wohnung an einen professionellen Vermittler von Ferienwohnungen übergeben, damit dieser sich um die entsprechende Vermarktung kümmert. In dem Vertrag mit diesem Vermittler wird explizit die Eigennutzung ausgeschlossen.</p>
</blockquote><p>vollkommen falsche Beratung oder aber er könnte belangt werden, da er wohl Eigennutzung ausgeschlossen und seiner Verpflichtung nicht nachgekommen für ganzjährige lückenlose Nutzung zu garantieren!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19815</link>
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<pubDate>Thu, 23 Jul 2026 15:43:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohungssteuer Gemeinde Dahme (Ostholstein) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe die Wohnung an einen professionellen Vermittler von Ferienwohnungen übergeben, damit dieser sich um die entsprechende Vermarktung kümmert. In dem Vertrag mit diesem Vermittler wird explizit die Eigennutzung ausgeschlossen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19814</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19814</guid>
<pubDate>Thu, 23 Jul 2026 15:34:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Stef</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohungssteuer Gemeinde Dahme (Ostholstein) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich war in den beiden Jahren jeweils bis zu 12 Nächte jährlich vor Ort. Immer zu Renovierungszwecken und ET-Versammlungen. Seit Oktober 2024 bin ich nicht mehr in meiner Ferienwohnung gewesen. </p>
<p>ja damit hast wohl  selbst einen kleinen ???? gemacht</p>
<p>Trotzdem soll ich für 2025 Zweitwohnungssteuer zahlen, weil ich die Wohnung nur zu 60% vermietet hatte. Die restliche Zeit stand sie mir ja ???leer <br />
.intelligenter wäre wohl gewesen, wenn Du nachgewiesen hättest, dass für alle Monate ein Mietverhältnis bestand - egal ob diese Mieter nun deine Wohnung genutzt hätten oder nur gemietet ohne selbst Dein Wohnung zu nutzen. Wertzuwachs oft höher als Mietproblemen.</p>
<blockquote><p>Gibt es Erfahrungen oder Urteile hierzu? nicht in breiter Öffentlichkeit bekannt.</p>
</blockquote><blockquote><p>Habe bisher im Netz nichts gefunden. <br />
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.</p>
</blockquote><p>In Bayern gibt es allerdings Satzungen &quot;Teilungssatzung&quot; da ist eine Nutzung als Zweitwohnung nicht mehr .-.-.-.-- wenn an mehr als an -- Tagen eine Vermietung nachgewiesen wird - ohne solchen Nachweis ist Nutzung als Zweitwohnung nicht erlaubt!!</p>
<p>Der Grund bei 9000 Einwohner gab es über viele Jahre mehr als 2500 Zweitwohnungen - alle auf den ehemaligen Grundstücken von Einheimischen ??</p>
<p>Grundstücke zu höchsten Preisvorstellungen verkauft und danach !!!</p>
<p>????? spielt bei Zweitwohnungssteuer eine ganz entscheidende Rolle - die Zweitwohnungssteuer nur noch A*) - kommunalpolitische Entscheidung !!</p>
<p>*)In diesem Forum ??? nicht zulässig</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19813</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19813</guid>
<pubDate>Thu, 23 Jul 2026 15:19:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohungssteuer Gemeinde Dahme (Ostholstein)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo<br />
Ich habe seit 3 Jahren Probleme mit der Gemeinde Dahme. <br />
Ich soll für 2023 und 2024 Zweitwohungssteuer für meine Ferienwohnung dort bezahlen. Ich war in den beiden Jahren jeweils bis zu 12 Nächte jährlich vor Ort. Immer zu Renovierungszwecken und ET-Versammlungen. Seit Oktober 2024 bin ich nicht mehr in meiner Ferienwohnung gewesen. Trotzdem soll ich für 2025 Zweitwohnungssteuer zahlen, weil ich die Wohnung nur zu 60% vermietet hatte. Die restliche Zeit stand sie mir ja zur Verfügung...<br />
Gibt es Erfahrungen oder Urteile hierzu? Habe bisher im Netz nichts gefunden. <br />
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19812</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19812</guid>
<pubDate>Thu, 23 Jul 2026 10:16:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Stef</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bundesverwaltungsgericht  22.7.2026</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>22. Juli 2026, 10:30 Uhr</p>
<p>Klage gegen Zweitwohnungssteuerbescheide<br />
. Mit ihrer Revision macht die Klägerin geltend, die angefochtenen Bescheide seien rechtswidrig. Sie könnten insbesondere nicht auf die Zweitwohnungssteuersatzung der Beklagten gestützt werden, <strong>weil diese gegen Art. 105, Art. 20 Abs. 3 und Art. 3 GG verstoße.</strong></p>
<p>Wie wird wohl hierzu entschieden ??</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19811</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19811</guid>
<pubDate>Tue, 07 Jul 2026 07:17:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wohnung anmieten für Kind (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Stuttgarter Satzung nimmt Bezug auf der Melderecht. Nach dem Bundesmeldegesetz gilt: Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich anmelden. Wer also nicht in eine Wohnung einzieht, muss sich auch nicht melden (siehe <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html">§17 Bundesmeldegesetz</a>). Und Einzug ist nicht der Mietvertragsbeginn oder die Schlüsselübergabe. Gemäß Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz wird das &quot;Mitführen von Einrichtungsgegenständen&quot; als Einzug gewertet.</p>
<p>Es ist hilfreich, diesen Einzug zu dokumentieren (bspw. durch die Rechnung des Umzugsunternehmens). Kraft Gesetz müsst ihr den Wohnungsgeber über den Einzug informieren. Dieser muss den Einzug (und nicht die Schlüsselübergabe - das machen viele falsch) in der Wohnungsgeberbescheinigung festhalten. Und mit dieser rennt die Tochter zum Meldeamt.</p>
<p>Ob ihr nun einen Untermietvertrag macht oder nicht, ist an sich nicht entscheidend. Im Zweifel ist es ein Artefakt mehr, mit dem man belegt, dass man selbst diese Wohnung auch gar nicht inne hat.</p>
<p>Melderechtlich redet man erst dann von einer Hauptwohnung (es gibt den Begriff Hauptwohnsitz nicht), wenn es mehrere Wohnungen gibt. Ansonsten wäre es die alleinige Wohnung. Für die Haupt- oder alleinige Wohnung würde ja eben keine Zweitwohnungsteuer in Stuttgart anfallen. Für eine Nebenwohnung anderswo, hängt es eben von der jeweiligen Kommune ab (und dann ist die dortige Miete bzw. die dortigen Regeln maßgeblich).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19810</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19810</guid>
<pubDate>Wed, 03 Jun 2026 22:35:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wohnung anmieten für Kind</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
wir als Eltern haben eine Wohnung in Stuttgart für unsere Tocher angemietet (Mietvertrag von uns Eltern unterschrieben, Miete wird von uns bezahlt). Die Tochter wird die Wohnung in Stuttgart für ihr Studium beziehen und dort alleine wohnen. Sie wird sich dort mit Hauptwohnung anmelden. Wir haben die Wohnung zum 01.05. angemietet. Die Tochter wird die Wohnung aber erst im Juli beziehen, solange steht die Wohnung noch leer und ungenutzt. Schlüsselübergabe erfolgt auch erst im Juli.<br />
Muss die Wohnung bereits angemeldet werden und ZWS bezahlt werden?<br />
Müssen wir Eltern als Mieter gemäß Vertrag ZWS zahlen?<br />
Zahlt unsere Tochter ZWS, wenn sie die Wohnung als Hauptwohnsitz anmeldet?<br />
Macht es Sinn, mit der Tochter einen Untermietvertrag zu schließen?<br />
Wir möchten die ZWS vermeiden, die beträgt in Stuttgart mittlerweile 20%...<br />
Danke für eine kurze Beurteilung!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19809</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19809</guid>
<pubDate>Sun, 03 May 2026 09:16:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Nic</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Besuche im Rahmen einer Fernbeziehung als Verpflichtung für Meldung Nebenwohnung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was wir nicht können, ist Rechtsberatung und Rechtsbeistand leisten.</p>
<p>Die Satzung der Stadt Nürnberg knüpft an das Melderecht an. Und nach Melderecht muss man sich anmelden, wenn man eine Wohnung bezieht.</p>
<p>Zum Meldegesetz gibt es <a href="https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm">Verwaltungsvorschriften</a>. Dort ist zu § 17 Absatz 1 vermerkt:</p>
<blockquote><p>Eine Anmeldung setzt das Beziehen einer Wohnung voraus. Hierbei handelt es sich um den Beginn der tatsächlichen Benutzung einer Wohnung. Eine Berechtigung oder andere Einschränkungen zum dauerhaften Wohnrecht aufgrund öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Vorschriften zur Benutzung der Wohnung sind dabei unbeachtlich. Ein Beziehen einer Wohnung liegt bei Besuchern grundsätzlich nicht vor. Besucher ist, wer den Wohnungsinhaber aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen aufgesucht hat und sich in dessen Wohnung für eine vorübergehende Zeit aufhält, ohne hierfür ein Entgelt zu entrichten. Die Abgrenzung zwischen den Fällen des kurzfristigen Besuchs zu den Fällen der längerfristigen Gebrauchsüberlassung kann im Einzelfall schwierig sein, da eine allgemein anerkannte zeitliche Beschränkung des Besuchsrechts nicht existiert. Bei einer zu erwartenden Benutzungsdauer von weniger als zwei Wochen ist in der Regel das Beziehen einer Wohnung zu verneinen. Bei einem vorübergehenden, nicht länger als sechs Monate dauernden Beziehen gilt § 27 Absatz 2 BMG.</p>
<p>Zusätzlich muss die Absicht bestehen, die Wohnung für einen nicht unerheblichen Zeitraum zu benutzen. Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.</p>
</blockquote><p>So wie du deinen Fall schilderst, könnte es ein spannender Grenzfall sein. Zu deinen Lasten spricht die regelmäßige Besuchstätigkeiten, die eben wiederkehrend war und damit auch einen nicht unerheblichen Zeitraum betreffen, andererseits hast du die Einrichtungsgegenstände erst später gebracht und durch die Dokumentation des Einzugs gegenüber dem Vermieter auch schlüssig dokumentiert.</p>
<p>Ob du im Mietvertrag nun stehst oder nicht, ist unerheblich. Es ist aber erst einmal ein Indiz. Nicht minder spannend ist, wie du deine Besuchstätigkeit begründet hast.</p>
<p>Aber all das zu bewerten, was nun in diesem Kontext tun kannst, können wir hier leider nicht bieten. Zum einen gilt immer noch das Gesetz aus NS-Zeiten zur Rechtsberatung. Zum anderen würde dir eine Falschberatung auch nicht weiterhelfen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19808</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19808</guid>
<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 23:41:24 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Besuche im Rahmen einer Fernbeziehung als Verpflichtung für Meldung Nebenwohnung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag zusammen, </p>
<p>nachdem ich in den vergangenen Wochen immer wieder dieses Forum auf der Suche nach ähnlichen Fällen durchstöbert habe und nichts gefunden habe, hoffe ich das mir auf diese Weise jemand weiterhelfen kann. </p>
<p>Die Stadt Nürnberg möchte für mich eine Nebenwohnung rückwirkend anmelden, da ich im Rahmen meiner Fernbeziehung meine Lebensgefährtin in Nürnberg in dem Zeitraum von März 2024 bis Dezember 2025 an ca. 30 Wochenenden besucht habe. Ich war in dieser Zeit in Bonn in Vollzeit berufstätig und habe dort auch gewohnt und den Großteil meiner Wochenenden eben auch in Bonn verbracht. In wenigen Fällen habe ich auch mal die Woche zwischen zwei Wochenenden in Nürnberg verbracht, spätestens nach 14 Tagen wurden die Aufenthalte aber in jedem Fall wieder beendet.  </p>
<p>Bevor meine Lebensgefährtin nach Nürnberg gezogen ist, hat sie in Berlin gewohnt und wir hatten auch hier getrennte Haushalte. In Vorbereitung eines Zusammenzugs wurde mein Name vorsorglich in den Mietvertrag für die Wohnung in Nürnberg aufgenommen. Dies wurde der Stadt Nürnberg im Rahmen der Anmeldung von meiner Freundin bekannt, woraufhin das schriftliche Anhörungsverfahren begonnen wurde. </p>
<p>Die Stadt argumentiert, dass es sich nicht gemäß Ziffer 17.1.1 BMGVwV um den Status als Besucher handelt. Insbesondere argumentiert die Stadt, dass mein Aufenthalt nicht durch die Rückkehr nach Bonn unterbrochen worden wäre und ich deshalb nach § 27 Abs. 2 BMG mit Zweitwohnsitz meldepflichtig wäre. </p>
<p>Für mich ist diese Auslegung nicht verständlich. Ich habe eine schriftliche Stellungnahme meiner Vermieterin welche bestätigt, dass lediglich meine Freundin im März 2024 eingezogen ist und ich erst zum 1.1.2026 in die Wohnung mit eingezogen bin. Auch habe ich diverse Belege für den Umzug meiner Freundin sowie der zusätzlichen Möblierung in Vorbereitung meines Umzugs vorgelegt. Dennoch beharrt die Stadt auf der Verpflichtung zur nachträglichen Meldung einer Zweitwohnung. </p>
<p>Bevor ich nun aber mein Geld in Rechtsbeistand investiere, wäre ich für eine weitere Einschätzung zur Rechtslage bzw. zum weiteren Vorgehen extrem dankbar.</p>
<p>Leider finde ich im Netz wenig Referenzfälle die mir helfen zu verstehen, wann ein Besuch ein Besuch ist und wann der Status als Besucher gemäß Ziffer 17.1.1 BMGVwV nicht mehr anerkannt wird. </p>
<p>Vorab schon einmal herzlichen Dank! </p>
<p>Viele Grüße<br />
Janusz</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19807</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19807</guid>
<pubDate>Thu, 16 Apr 2026 08:02:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>JszHmann</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>§169 Abgabenordnung - vier Jahre.</p>
<p>Eine Steuer, die im Jahre 2022 fällig wurde, beginnt diese Zeit zum Jahresende zu laufen. Also 2023/2024/2025/2026. Es könnte also noch im Jahre 2026 für 2022 erhoben werden.</p>
<p>Du tust dir nur keinen Gefallen, wenn du das Thema nach 2027 schiebst, nur um dann 2022 sicher zu haben. Dann kommt ja am anderen Ende 1 Jahr dazu.</p>
<p>Der Gesetzgeber kennt kein &quot;Tiny House&quot;, was man anmelden kann. Er hat Definitionen, was eine Wohnung ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19806</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19806</guid>
<pubDate>Mon, 16 Mar 2026 00:54:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><span style="color:#f00;">Es bleibt wohl dabei mit der Zweitwohnungssteuer will man eine Enteignung durch die Hintertür - Händn weg von fremdem Eigentum - die Befürworter der Zweitwohnungssteuer sind wohl immer die gleichen</span></p>
</blockquote><p>So ein Quatsch.</p>
<p>Ja, es gibt Leute, die in jeder Steuer eine &quot;Enteignung durch die Hintertür&quot; sehen. Ich sehe auch einen Staat, der Leistungen für die Öffentlichkeit erbringt. Losgelöst der Frage, ob man genau diese Steuer nun befürwortet oder nicht, hilft so eine unsägliche Debatte in keinster Weise.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19805</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19805</guid>
<pubDate>Mon, 16 Mar 2026 00:48:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Du hast damit mehr als eine Wohnung, also musst du beide melden. Wenn du verheiratet bist (oder Lebenspartnerschaft), sieht die Welt recht entspannt aus. Dann ist die Wohnung ja dem Gelderwerb und dank höchstrichterliche Rechtsprechung befreit. Dann wäre die Hauptwohnung auch in Osnabrück.</p>
</blockquote><p>
<span style="color:#f66;"><br />
Dazu ist wohl keine weitere Anmerkung dienlich</span></p>
<blockquote><p><br />
Bist du Solo, kannst du von der Regelung keinen Gebrauch machen. Und dann wäre es wohl schon ein Grenzfall, ob die Hauptwohnung nicht Berlin wäre - abhängig von deiner zeitlichen Verteilung.</p>
</blockquote><p><span style="color:#f00;">Es bleibt wohl dabei mit der Zweitwohnungssteuer will man eine Enteignung durch die Hintertür - Händn weg von fremdem Eigentum - die Befürworter der Zweitwohnungssteuer sind wohl immer die gleichen</span></p>
<blockquote><p><br />
Die Zweitwohnungsteuer selbst wäre dann ein Aufwand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, so für den Hinterkopf für die Steuer.</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19804</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19804</guid>
<pubDate>Sat, 14 Mar 2026 10:03:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke: die Wohnung wurde vom Eigentümer nicht als Tinyhouse angemeldet.<br />
Wann würde die Steuer nach Anmietung 09/22 verjähren?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19803</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19803</guid>
<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 09:35:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Orlando</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das Tiny-House könnte ggf. eine Rolle spielen - wenn diese Hütte nicht den Anforderungen an eine Wohnung entspricht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19802</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19802</guid>
<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 00:07:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, bei der Abmeldung könnte es vielleicht auffallen. Und ja, rückwirkende Erhebung bis zur Verjährung ist möglich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19801</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19801</guid>
<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 00:06:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nein. Ich betreibe die Seite und freue mich auch über Feedback.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19800</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19800</guid>
<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 00:04:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Du hast damit mehr als eine Wohnung, also musst du beide melden. Wenn du verheiratet bist (oder Lebenspartnerschaft), sieht die Welt recht entspannt aus. Dann ist die Wohnung ja dem Gelderwerb und dank höchstrichterliche Rechtsprechung befreit. Dann wäre die Hauptwohnung auch in Osnabrück.</p>
<p>Bist du Solo, kannst du von der Regelung keinen Gebrauch machen. Und dann wäre es wohl schon ein Grenzfall, ob die Hauptwohnung nicht Berlin wäre - abhängig von deiner zeitlichen Verteilung.</p>
<p>Die Zweitwohnungsteuer selbst wäre dann ein Aufwand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, so für den Hinterkopf für die Steuer.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19799</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19799</guid>
<pubDate>Thu, 12 Mar 2026 23:59:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
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