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<title>zweitwohnsitzsteuer.de</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>§169 Abgabenordnung - vier Jahre.</p>
<p>Eine Steuer, die im Jahre 2022 fällig wurde, beginnt diese Zeit zum Jahresende zu laufen. Also 2023/2024/2025/2026. Es könnte also noch im Jahre 2026 für 2022 erhoben werden.</p>
<p>Du tust dir nur keinen Gefallen, wenn du das Thema nach 2027 schiebst, nur um dann 2022 sicher zu haben. Dann kommt ja am anderen Ende 1 Jahr dazu.</p>
<p>Der Gesetzgeber kennt kein &quot;Tiny House&quot;, was man anmelden kann. Er hat Definitionen, was eine Wohnung ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19806</link>
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<pubDate>Mon, 16 Mar 2026 00:54:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><span style="color:#f00;">Es bleibt wohl dabei mit der Zweitwohnungssteuer will man eine Enteignung durch die Hintertür - Händn weg von fremdem Eigentum - die Befürworter der Zweitwohnungssteuer sind wohl immer die gleichen</span></p>
</blockquote><p>So ein Quatsch.</p>
<p>Ja, es gibt Leute, die in jeder Steuer eine &quot;Enteignung durch die Hintertür&quot; sehen. Ich sehe auch einen Staat, der Leistungen für die Öffentlichkeit erbringt. Losgelöst der Frage, ob man genau diese Steuer nun befürwortet oder nicht, hilft so eine unsägliche Debatte in keinster Weise.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19805</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19805</guid>
<pubDate>Mon, 16 Mar 2026 00:48:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Du hast damit mehr als eine Wohnung, also musst du beide melden. Wenn du verheiratet bist (oder Lebenspartnerschaft), sieht die Welt recht entspannt aus. Dann ist die Wohnung ja dem Gelderwerb und dank höchstrichterliche Rechtsprechung befreit. Dann wäre die Hauptwohnung auch in Osnabrück.</p>
</blockquote><p>
<span style="color:#f66;"><br />
Dazu ist wohl keine weitere Anmerkung dienlich</span></p>
<blockquote><p><br />
Bist du Solo, kannst du von der Regelung keinen Gebrauch machen. Und dann wäre es wohl schon ein Grenzfall, ob die Hauptwohnung nicht Berlin wäre - abhängig von deiner zeitlichen Verteilung.</p>
</blockquote><p><span style="color:#f00;">Es bleibt wohl dabei mit der Zweitwohnungssteuer will man eine Enteignung durch die Hintertür - Händn weg von fremdem Eigentum - die Befürworter der Zweitwohnungssteuer sind wohl immer die gleichen</span></p>
<blockquote><p><br />
Die Zweitwohnungsteuer selbst wäre dann ein Aufwand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, so für den Hinterkopf für die Steuer.</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19804</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19804</guid>
<pubDate>Sat, 14 Mar 2026 10:03:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke: die Wohnung wurde vom Eigentümer nicht als Tinyhouse angemeldet.<br />
Wann würde die Steuer nach Anmietung 09/22 verjähren?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19803</link>
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<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 09:35:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Orlando</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das Tiny-House könnte ggf. eine Rolle spielen - wenn diese Hütte nicht den Anforderungen an eine Wohnung entspricht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19802</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19802</guid>
<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 00:07:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, bei der Abmeldung könnte es vielleicht auffallen. Und ja, rückwirkende Erhebung bis zur Verjährung ist möglich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19801</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19801</guid>
<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 00:06:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nein. Ich betreibe die Seite und freue mich auch über Feedback.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19800</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19800</guid>
<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 00:04:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Du hast damit mehr als eine Wohnung, also musst du beide melden. Wenn du verheiratet bist (oder Lebenspartnerschaft), sieht die Welt recht entspannt aus. Dann ist die Wohnung ja dem Gelderwerb und dank höchstrichterliche Rechtsprechung befreit. Dann wäre die Hauptwohnung auch in Osnabrück.</p>
<p>Bist du Solo, kannst du von der Regelung keinen Gebrauch machen. Und dann wäre es wohl schon ein Grenzfall, ob die Hauptwohnung nicht Berlin wäre - abhängig von deiner zeitlichen Verteilung.</p>
<p>Die Zweitwohnungsteuer selbst wäre dann ein Aufwand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, so für den Hinterkopf für die Steuer.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19799</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19799</guid>
<pubDate>Thu, 12 Mar 2026 23:59:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Kurzum erklärt: In ganz Deutschland sind inzwischen Bürger mit Zweitwohnsitz unerwünschte Geschöpfe - welche man mit der Zweitwohnungssteuer ausgiebig &quot;melken kann &quot; mit dem Vorwand ;&quot;Wer sich eine Zweitwohnung leisten kann- kann auch geschröpft werden&quot;</p>
</blockquote><p>Schaffst du es auch nur einmal, eine Frage zu beantworten - ohne diesen Pauschalkram? Sorry, das hilft niemanden weiter!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19798</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19798</guid>
<pubDate>Thu, 12 Mar 2026 23:55:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>@ Rebell,besten Dank für deine Rückmeldung,ja es gibt so einige Baustellen in diesem Land an denen wirklich mal gearbeitet werden darf( selbstverständlich sind damit keine Straßen und Häuser gemeint )</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19797</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19797</guid>
<pubDate>Tue, 10 Mar 2026 07:39:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kathi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungsteuer für Schüler über 18 Jahre mit Wohnsitz bei beiden getrennt l (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Knackpunkt für die Steuerpflicht ist das Innehaben der zwangsgetauften Nebenwohnung. Es dürfte sich wohl so verhalten: </p>
<p>„Die Tochter hat die Nebenwohnung nicht inne. Sie nutzt dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit.“</p>
<p>Diesen schmalen Zweizeiler würde ich dem Finanzamt mitsamt der unausgefüllten ZW-Steuererklärung zukommen lassen.<br />
Was das Finanzamt damit macht, wird sich zeigen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19796</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19796</guid>
<pubDate>Thu, 05 Mar 2026 16:29:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer für Schüler über 18 Jahre mit Wohnsitz bei beiden getrennt l</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
gibt es eine Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer für meine gerade das Abitur machende Tochter, welche in zwei Haushalten in Berlin aufgewachsen ist und noch lebt.  gerade vom Finanzamt eingetroffen - wir sind entsetzt und überfordert</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19795</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19795</guid>
<pubDate>Thu, 05 Mar 2026 13:21:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>astrel</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
1. Wohnsitz Osnabrück</p>
<p>Dienstlich versetzt für 1,5 - 2 Jahre nach Berlin ,pendeln logischerweise unmöglich also musste eine Wohnung her,die nun mit einem Dienstkollegen als WG geteilt wird.</p>
<p>Die Zweitwohnsitz Steuer in Berlin ist unverschämt. Welche Möglichkeiten gibt es ,dieses Problem so schlank wie möglich ohne Aufgabe des 1. Wohnsitzes zu lösen ? Denn der 1. Wohnsitz ist und soll Heimat bleiben.</p>
<p><br />
Besten Dank für eure Hilfe <br />
Viele Grüße</p>
<p>Kathrin</p>
</blockquote><p>
Kurzum erklärt: In ganz Deutschland sind inzwischen Bürger mit Zweitwohnsitz unerwünschte Geschöpfe - welche man mit der Zweitwohnungssteuer ausgiebig &quot;melken kann &quot; mit dem Vorwand ;&quot;Wer sich eine Zweitwohnung leisten kann- kann auch geschröpft werden&quot;</p>
<p>Egal welche Partei regiert - denn Geld stinkt nicht - und Rechtsprechung verdient allmählich den Namen nicht mehr - Gerichte zu beschäftigen gehöft zu unserem Staatswesen !</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19794</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19794</guid>
<pubDate>Thu, 05 Mar 2026 09:20:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dienstlicher 2. Wohnsitz</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Forumsgemeinde <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>ich bin frischling im Thema UND im Forum.<br />
Habe mich etwas durchgelesen ,möglicherweise gibt es in den Untiefen ein ähnlichen Thread,aber ich hab ihn nicht gefunden.<br />
Vorab schon einmal danke für die Möglichkeit meine Frage hier loszuwerden .</p>
<p>Sachverhalt :</p>
<p>1. Wohnsitz Osnabrück</p>
<p>Dienstlich versetzt für 1,5 - 2 Jahre nach Berlin ,pendeln logischerweise unmöglich also musste eine Wohnung her,die nun mit einem Dienstkollegen als WG geteilt wird.</p>
<p>Die Zweitwohnsitz Steuer in Berlin ist unverschämt. Welche Möglichkeiten gibt es ,dieses Problem so schlank wie möglich ohne Aufgabe des 1. Wohnsitzes zu lösen ? Denn der 1. Wohnsitz ist und soll Heimat bleiben.</p>
<p><br />
Besten Dank für eure Hilfe <br />
Viele Grüße</p>
<p>Kathrin</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19792</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19792</guid>
<pubDate>Tue, 03 Mar 2026 09:21:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kathi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Danke: also vier Jahre ab 01.09.22 - </p>
</blockquote><p>
ab 01.01.23 - maßgeblich ist das Kalenderjahr.</p>
<blockquote><p>was passiert, wenn ich zum Ende 09/26 kündige. Kann rückwirkend  nachgefordert werden?</p>
</blockquote><p>
Wenn dann ab 1.1.2023 - aber da würde ich mich nicht darauf verlassen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19790</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19790</guid>
<pubDate>Fri, 26 Dec 2025 15:28:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke: also vier Jahre ab 01.09.22 - was passiert, wenn ich zum Ende 09/26 kündige. Kann rückwirkend  nachgefordert werden?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19789</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19789</guid>
<pubDate>Fri, 26 Dec 2025 05:57:07 +0000</pubDate>
<dc:creator>Orlando</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hier geht es wohl um die Festsetzungsfrist gem. § 169 der Abgabenordnung und nicht um Bavariaphobie.<br />
Tiny-House dürfte keine Rolle spielen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19788</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19788</guid>
<pubDate>Thu, 25 Dec 2025 20:24:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Zweitwohnsitz ist in Schleswig-Holstein. <br />
Es handelt sich um ein Tinyhouse: <br />
vielleicht relevant?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19787</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19787</guid>
<pubDate>Tue, 23 Dec 2025 07:02:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>Orlando</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Seit 2022 habe ich einen Zweitwohnsitz in einer zweitwohnsitzsteuererhebenen Gemeinde: alles fristgerecht angemeldet. <br />
Bisher wurden keine Steuern festgesetzt bzw eingefordert.<br />
Plane, den Wohnsitz Ende 2026 aufzugeben: kann die Gemeinde bei Abmeldung und evtl. Bemerken des Versäumnisses Steuern nachfordern?</p>
</blockquote><p>es kommt auf die Gemeinde an - ob in Bayern?   es ist garantiert möglich es gibt Fälle 4 bis 5Jahre rückwirkend - je nach Satzungen.<br />
Es gibt wohl Fälle wo eben über Gerichte die Satzung als rechtwidrig ein Urteil gefällt wurde und diese Gemeinde wohl das Recht hatte bis zu 6  Jahre rückwirkend eine neue Satzung erlassen - dabei durfte allerdings der neue Bescheid nicht höher ausfallen.</p>
<p>Mit dem Instrument Zweitwohnungssteuer wird besonders in Bayern mit vielen Fragen ein Zweitwohsitzler konfrontiert.</p>
<blockquote><p>Hat jdm. von euch hierzu Infos? <br />
Danke</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19786</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19786</guid>
<pubDate>Mon, 22 Dec 2025 08:43:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 2022 habe ich einen Zweitwohnsitz in einer zweitwohnsitzsteuererhebenen Gemeinde: alles fristgerecht angemeldet. <br />
Bisher wurden keine Steuern festgesetzt bzw eingefordert.<br />
Plane, den Wohnsitz Ende 2026 aufzugeben: kann die Gemeinde bei Abmeldung und evtl. Bemerken des Versäumnisses Steuern nachfordern?<br />
Hat jdm. von euch hierzu Infos? <br />
Danke</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19785</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19785</guid>
<pubDate>Sat, 20 Dec 2025 06:25:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>Orlando</dc:creator>
</item>
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