<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Im Kölner Stadtrat   soll am 20.12.2011 eine Entscheidung fa</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Im Kölner Stadtrat   soll am 20.12.2011 eine Entscheidung fa (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln beschlossen. Kölner, die eine Nebenwohnung im Gebäude ihrer Hauptwohnung besitzen, müssen nun keine Zweitwohnsitzsteuer mehr zahlen. Dadurch entgehen der Stadt laut Verwaltung nun <strong>jährlich rund 390.000 Euro.</strong> Zudem kann es zu weiteren Kosten<br />
kommen, falls die Stadt bereits bezahlte Steuern zurückzahlen muss. <br />
In dieser Angelegenheit gibt die Stadtverwaltung nur Unsinn von sich.<br />
 <br />
» Wer trägt denn die Verantwortung für diesen Einnahmeausfall&gt;<br />
Niemand, allein schon deswegen, weil es keine Einnahmeausfälle gibt. Interessant wäre die Frage nach den unnötig verursachten Kosten.</p>
<p>» Das Bundesverfassungsgericht hatt doch unmissverständlich festgelegt, dass Einheimische nicht aausgenommen werden dürfen&gt; Urteil Überlingen 1983<br />
Das BVerfG hat Vieles &quot;eindeutig&quot; festgelegt und kein Aas schert sich darum. Hängt vielleicht damit zusammen, dass gesetzlich festgelegte Begriffe beliebig verwendet und insbesondere ausgelegt werden. Wie es halt gerade passt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11315</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11315</guid>
<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 15:08:57 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Im Kölner Stadtrat   soll am 20.12.2011 eine Entscheidung fa (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» » » Inhaber von Nebenwohnungen, die im selben Gebäude ihre Hauptwohnung » haben, sollen von der Zweitwohnungssteuer <strong>rückwirkend ausgenommen  werden.</strong></p>
<p>+++ Der Rat hat <strong>einstimmig eine Satzungsänderung zur Erhebung </strong>der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln beschlossen. Kölner, die eine Nebenwohnung im Gebäude ihrer Hauptwohnung besitzen, müssen nun keine Zweitwohnsitzsteuer mehr zahlen. Dadurch entgehen der Stadt laut Verwaltung nun <strong>jährlich rund 390.000 Euro.</strong> Zudem kann es zu weiteren Kosten kommen, falls die Stadt  bereits bezahlte Steuern zurückzahlen muss. +<img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Wer trägt denn die Verantwortung für diesen Einnahmeausfall&gt;</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hatt doch unmissverständlich festgelegt, dass Einheimische nicht aausgenommen werden dürfen&gt; Urteil Überlingen 1983</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11314</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11314</guid>
<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 14:17:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Im Kölner Stadtrat   soll am 20.12.2011 eine Entscheidung fa (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» » Inhaber von Nebenwohnungen, die im selben Gebäude ihre Hauptwohnung  haben, sollen von der Zweitwohnungssteuer <strong>rückwirkend ausgenommen<br />
» werden.</strong><br />
» Genau mit dieser Vorschrift wird die Satzung angreifbar. Wer Inhaber einer  Nebenwohnung ist, ist steuerpflichtig.</p>
<p><br />
In köln wird es wohl oder übel trotzdem nicht viel Prozesse geben, denn  deutsches &quot;Michele&quot; lässt sich alles bieten, Franzosen oder Griechen und auch Italiener gingen längst auf die Straße und protestierten- Michele sagt einfach: &quot; da kann man halt nix machen &quot; <br />
Möchte fast wetten, dass der Kölner Stadtrat diese Deutschmichele einkalkuliert hat- und er wird sich freuen wenn keiner den Mut zur Klage aufbringt.</p>
<p>Lieber bezahlen als auffallen.<br />
Viele Beiträge in diesem  Forum beweisen eindeutig diese Deutsch-Michele- Haltung!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11312</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11312</guid>
<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 16:52:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>Soraya</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Im Kölner Stadtrat   soll am 20.12.2011 eine Entscheidung fa (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Inhaber von Nebenwohnungen, die im selben Gebäude ihre Hauptwohnung haben, sollen von der Zweitwohnungssteuer <strong>rückwirkend ausgenommen werden.</strong><br />
Genau mit dieser Vorschrift wird die Satzung angreifbar. Wer Inhaber einer Nebenwohnung ist, ist steuerpflichtig.<br />
Da wird das VG wieder zu akrobatischen Verrenkungen gezwungen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11311</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11311</guid>
<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 14:58:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Im Kölner Stadtrat   soll am 20.12.2011 eine Entscheidung fa (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» folgenden Beschlusses empfohlen: <br />
und nun beschlossen:<br />
Stadtrat<br />
Finanzausschuss stimmt für Änderung bei Zweitwohnungssteuersatzung<br />
Köln, 21.11.2011, 18:05 Uhr &gt;<br />
Der Finanzausschuss der Stadt Köln hat am Montag mehrheitlich einem Antrag zur Änderung bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer zugestimmt. Damit sollen die Belastungen für Kölner Bürger minimiert werden. Inhaber von Nebenwohnungen, die im selben Gebäude ihre Hauptwohnung haben, sollen von der Zweitwohnungssteuer <strong>rückwirkend ausgenommen werden.</strong></p>
<p>Der Finanzausschuss sprach sich für eine Umsetzung der von der Stadtkämmerin vorgelegten Änderungsvorlage aus. Diese sieht vor Bürger, die bereits über einen Erstwohnsitz in Köln gemeldet sind und die eine zweite Wohnung nutzen oder etwa Familienangehörigen günstig überlassen, von der Steuer auszunehmen. Diese Reglung kommt zum Beispiel Familien zu Gute, die alleine in einem Zweifamilienhaus leben. CDU Ratsmitglied Karl-Jügen Klipper begrüßte die Änderung, kritisierte aber zugleich die Dauer der Umsetzung dieses schon lange kritisierten Details. Er habe den Eindruck, dass die Verwaltung die Änderung <strong>nur aufgrund des zunehmenden öffentlichen Druckes ausgearbeitet habe.</strong></p>
<p>Steuer bringt 180 Millionen Euro<br />
Der Ausschussvorsitzende <strong>Märtin Börschel von der SPD </strong>verteidigte die Steuer als von der Zielsetzung her richtig. Mit der Steuer sei die Absicht verbunden, dass mehr Menschen ihren Erstwohnsitz in Köln melden. Sie sei eine Steuer, aus der man sich nicht in erster Linie einen Ertrag erhoffe, sondern ein Instrument um dem Wohnungsmangel in Köln zu begegnen. Ein positiver Nebeneffekt seien die rund 180 Millionen Euro, die im Zuge der Steuererhebung in die Kassen der Stadt geflossen sind.<br />
= <strong><em>positver Effekt der Einwohnerveredelung=<strong></strong></em></strong><br />
Die in der Vorlage formulierten Änderungen sollen nach Vorstellung von SPD und Grüne die entstandenen Kollateralschäden korrigieren. <strong><em>FDP und Linke bekräftigen ihre grundsätzliche Kritik an der Zweitwohnungssteuer. Statt einer Belastung solle vielmehr ein Anreizsystem</em></strong> geschaffen werden. Die Vorlage wurde schließlich von allen Fraktionen beschlossen und soll nun dem Rat im Dezember 2011 zum Beschluss vorgelegt werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11308</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11308</guid>
<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 09:06:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Im Kölner Stadtrat   soll am 20.12.2011 eine Entscheidung fa (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es schreitet munter voran:<br />
Der Ausschuss AVR/Vergabe/Internationales hat gegen den ausdrücklichen Willen derVerwaltung in seiner Sitzung am 12.12. dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses empfohlen: <br />
„Der Rat beschließt die 5. Satzung zur Änderung Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Köln (Zweitwohnungsteuersatzung) in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.“<br />
Wenn es so kommt, und alles spricht dafür, hat die Stadt ein neues, normatives Vollzugsdefizit - im Gegensatz zum Zweifamilienhaus diesmal ein echtes.</p>
<p>Aber einen Vorteil könnte es haben:Der am Ende eines Satzes fehlende Punkt wird endlich gesetzt.<br />
<img src="images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11279</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11279</guid>
<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 13:44:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Im Kölner Stadtrat   soll am 20.12.2011 eine Entscheidung fa</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Im Kölner Stadtrat stehen die Zeichen auf Entwarnung für <strong>Zweifamilienhausbesitzer,</strong> <br />
denn am 20.12.2011 sollte über eine Satzungsänderung  abgestimmt werden.<br />
Begründung: Bei Verabschiedung der Satzungsänderung entfallen Steuereinnahmen maximal in Höhe von jährlich 390 00 € ab 01.01 2005 (jährlich 1.300 Steuerfälle x 300 € durchschnittliche Zweitwohnungssteuer). Dies setzt voraus, dass die betroffenen Kölner und Kölnerinnen, anders als die bislang veranlagten Nebenwohnsitzinhaber und Inhaberinnen, ihr Verhalten nicht auf die Lage einstellen(Umwandlung in Einfamilienhaus, Vermietung der Wohnung, etc.).Die bisher Veranlagten haben jedenfalls überwiegend ihr Verhalten geändert und im Hinblick auf die Zweitwohnungssteuer ihre bisherigen Meldedaten korrigiert (Ummeldung Nebenwohnsitz in Hauptwohnsitz).<br />
Ein weiteres Kostenrisiko besteht darin, dass die Beurteilung der Satzungsänderung durch die Rechtsprechung nicht prognostizierbar ist; schlimmstenfalls müsste bereits gezahlte Zweitwohnungssteuer (auf Antrag) zurückgezahlt werden.<br />
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung v.10.10.2011 die Verwaltung insbesondere aufgefordert, unter Heranziehung anderer Städte einen Vorschlag zu unterbreiten, wie mit der Fallgruppe  Zweifamilienhausbesitzer weiter verfahren werden sollte. Im Anschluss an die Sitzung ist aus der Politikdas Unverständnis darüber geäußert worden, dass Kölner Bürger und Bürgerinnen überhaupt zur Zweitwohnungs-steuer herangezogen  werden.<br />
Für die Umsetzung muss allerdings kurzfristig mit der weiteren Bearbeitung begonnen werden, da ansonsten aus tatsächlichen Gründen nicht mehr alle Fälle vor Verjährungs-eintritt 31.12.2012 (für das Veranlagungsjahr 2005) abschließend bearbeitet werden können.<br />
Beschlussvorschlag. Mit diesem Beschluss werden rückwirken alle Inhaber von Nebenwohnungen, die im selben Gebäude ihre Hauptwohnung haben, von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen.<br />
<em><strong>Mit Urteil vom 6.12.1983 hat das Bundesverfassungsgericht (2BvR 1275/79) die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Überlingen für nichtig erklärt, weil diese Zweitwohnungsinhaber mit Hauptwohnsitz in Überlingen von der Zweitwohnungssteuer ausnahm.</strong></em><br />
Die Satzungsänderung <strong>wirkt auf den 01.01.2005 zurück</strong>, da nur hierdurch die vom Rat gewollte Folge eintritt:<br />
• Sofern die geänderte Satzung für unwirksam erklärt würde, ist nicht vorhersehbar ob das letztinstanzliche Gericht dann eine Teilnichtigkeit oder eine Gesamtnichtigkeit der Satzung feststellen würde und<br />
• welche verfahrensrechtlichen und haushaltswirksamen Konsequenzen hieraus (für die neuen Fälle und die bereits veranlagten ca. 30 000.- Fälle) folgen würden.<img src="images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /> <img src="images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11272</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11272</guid>
<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 14:41:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
