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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWS Bonn mit &quot;Kinderzimmer&quot; EWS ?!</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>ZWS Bonn mit &quot;Kinderzimmer&quot; EWS ?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Alfred! <br />
Das hilft mir schon viel weiter. :)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11950</link>
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<pubDate>Wed, 11 Jul 2012 17:59:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Keksen</dc:creator>
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<title>ZWS Bonn mit &quot;Kinderzimmer&quot; EWS ?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Warum und wieso kann man einfach sowas ersetzen&gt;! <br />
Ober sticht Unter – das sachgerechte Urteil von 2005 ist vom VG Lüneburg; BVerwG und BVerfG haben anders entschieden. Danach ist auch der zweitwohnungsteuerpflichtig, der einen einzigen Raum zum Wohnen oder Schlafen nutzt und diesen innehat.</p>
<p>Registriert werden vom Einwohnermeldeamt Haupt- und Nebenwohnung. Wenn Bonn zur Hauptwohnung wird: Bei Behörden ist im Allgemeinen keine Änderung erforderlich (ausgenommen BAFöG/Sozialleistungen). <br />
Bei Banken ist es zweckmäßig und eigentlich erforderlich, aber die rühren sich ggf. schon und fragen nach. <br />
Sinngemäß gilt dies auch für Versicherungen. <br />
Vereine usw. können weiter über die elterliche Wohnung laufen. <br />
Kfz muss umgemeldet werden.</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11948</link>
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<pubDate>Wed, 11 Jul 2012 15:57:15 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>ZWS Bonn mit &quot;Kinderzimmer&quot; EWS ?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Alfred! <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Ich hatte mich noch gefreut, als ich das Urteil gefunden habe. Warum und wieso kann man einfach sowas ersetzen&gt;! Reine Interessensfrage, finde das jetzt äußerst ärgerlich. <br />
12% der Miete ist ganz schön hoch. Das ist monatlich oder&gt;! </p>
<p>Dann hab ich noch eine Frage:</p>
<p>Wenn ich in Bonn meinen Erstwohnsitz angebe und bei meinen Eltern einen Zweitwohnsitz registrieren lasse, muss ich meine Adresse an allen Behörden ändern lassen&gt;<br />
Personalausweis wird verändert, ja. <br />
Aber wie ist das mit Banken, Versicherungen, usw.&gt; Muss ich alles ummelden&gt; Ich kann ja auf meine elterliche Adresse immernoch Post empfangen. Womit gibt kann es Probleme geben&gt; </p>
<p>Freue mich über alle Infos <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11947</link>
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<pubDate>Wed, 11 Jul 2012 14:49:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>Keksen</dc:creator>
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<title>ZWS Bonn mit &quot;Kinderzimmer&quot; EWS ?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Du mehr als eine Wohnung nutzt, richtet sich die melderechtliche Registrierung nach dem Meldegesetz des Landes NRW (Hauptwohnung und Nebenwohnung - s.a. hier, Startseite, Menü, &quot;Hauptwohnung&quot;). <br />
Entscheidend ist, wo Du Dich zeitlich rein quantitativ vorwiegend aufhältst. Ob Du die Wohnung innehast oder nicht spielt dabei keine Rolle.<br />
Zuständig für die melderechtliche Registrierung ist in Deinem Fall die Stadt Bonn<br />
Das von Dir angezogene Urteil ist überholt.<br />
Am Rande: <br />
Wohnsitze werden weder an-, noch ab-, noch umgemeldet.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11946</link>
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<pubDate>Wed, 11 Jul 2012 14:08:28 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>ZWS Bonn mit &quot;Kinderzimmer&quot; EWS ?!</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin momentan Studentin und bei meinen Eltern angemeldet, habe da immer noch mein &quot;Kinderzimmer&quot;.</p>
<p>Nun möchte ich mit meinem Freund eine eigene Wohnung in <strong>Bonn</strong> beziehen. Er wohnt bereits in Bonn mit Erstwohnsitzt und kann seinen Wohsitz einfach ummelden. Für mich stellt sich die Frage, ob ich mich ummelden soll oder nur Zweitwohnsitz angebe. Und wo muss ich mich mit Zweitwohnsitz anmelden&gt; Muss ich ins Bonner Rathaus oder an meinem Heimatort ins Rathaus&gt;</p>
<p>Auf der Homepage hab ich nun gelesen, dass Bonn seit 2011 Zweitwohnungsteuer bezieht, hab aber auch ein Urteil von 2005 gefunden, demnach eine Zweitwohnungssteuer ohne Erstwohnung nicht bezogen werden darf <a href="http://jur-abc.de/cms/index.php&gt;id=1005">http://jur-abc.de/cms/index.php&gt;id=1005</a> Trifft dann auf mich zu, oder&gt;</p>
<p>Ich muss für die gemeinsame Wohnung für den Vermieter irgendwie gemeldet sein. Außerdem wäre es ganz nett, sich hin und wieder auch die Post nach Bonn schicken lassen zu können, aber meinen Adresse auf dem Perso und sonstigen Ärmtern, Banken, Universität, Ärzten, Vereinen usw ... nicht umändern zu müssen. <br />
Daher wäre ich gerne noch am Heimatort gemeldet, außerdem wohnen meine Eltern nicht weit weg, dann kann ich die Post  am Wochenende oder unterwegs immer abholen.  </p>
<p>Außerdem wird mein Freund die Wohnung Unterschreiben und die Miete geht von seinem Konto ab. Ich zahle meinen Anteil auf sein Konto. Wie wird das Verrechnet&gt; Ich bin kein Inhaber und zahle eigentlich nur die Nebenkosten, also keine Kaltmiete. </p>
<p>Könnt ihr mir da (möglichst schnell bitte :) ) helfen&gt; Wir hatten Glück mit der Wohnung und haben sehr schnell eine sehr gute bekommen, nun muss innerhalb einer Woche alles geregelt sein. :o </p>
<p>Vielen Dank im Voraus!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11945</link>
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<pubDate>Wed, 11 Jul 2012 12:51:20 +0000</pubDate>
<dc:creator>Keksen</dc:creator>
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