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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Ende der ZWSt in Halle</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die Antwort. Doch leider weiss ich immer noch nicht so genau, wie ich jetzt vorgehen soll. So wie ich das verstanden habe, gibt es für mich zwei Möglichkeiten:</p>
<p>a) Ich komme meiner Meldepflicht nach und Fülle das Formblatt (bis auf die Einzugsermächtigung) aus, dann werde ich den Steuerbescheid aber fristgerecht erhalten. Gegen diesen Bescheid werde ich dann mit Verweis auf das Berufungsverfahren eine Aussetzung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung beantragen.</p>
<p>b) Ich beantrage die Aussetzung der Steuererhebung mit Verweis auf das Berufungsverfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung. In wie weit ich dann gegen meine Meldepflicht verstoße und dann ggf. Mahngebühren zahlen muss, weiss ich nicht. Auch wäre es für mich ungünstig, wenn sie mir dann einen Steuerbescheid ausstellen, in dem sie wie im Schreiben oben angegeben die Nettokaltmiete schätzen. Ich gehe davon aus, dass sie keine kleine Stundentenwohnung als Schätzungsgrundlage heranziehen werden.</p>
<p>Die ZWS ist eine Jahressteuer und die 4-jährige Festsetzungsfrist beginnt am Jahresende des Jahres in dem die Steuer entsteht. Mich würde dabei interessieren, ob die &quot;jährlichen&quot; Steuerbescheide aus meinem 1. bis 4. Studienjahr (2003-2007) dann bereits auf Grund der 4-Jahresfrist verjährt sind und nur der Bescheid vom 5. Jahr (2008) ausgestellt wird oder ob der zu erwartende Bescheid die vollen 5 Jahre erfasst.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12183</link>
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<pubDate>Fri, 21 Sep 2012 13:37:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>Student Halle</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo, <br />
» <br />
» ich habe von 2003 bis 2008 in Halle studiert und dort meinen Nebenwohnsitz<br />
» angemeldet. Oktober 2008 habe ich meinen Nebenwohnsitz abgemeldet. Jetzt, 5<br />
» Jahre später, erhalte ich nun folgenden Brief (personenbezogene Daten<br />
» unkenntlich gemacht):</p>
<p>Nach Adam Riese sind von Oktober 2008 bis Oktober 2012 vier Jahre vergangen.<br />
Für Kommunale Abgaben gilt eine Festsetzungsfrist von 4 Jahren. Die Frist ist gewahrt, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist der Bescheid zugestellt wurde.</p>
<p>Also heißt es hier, die Angelegenheit hinaus zu zögern, bis die Frist verjährt ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12176</link>
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<pubDate>Tue, 18 Sep 2012 19:21:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich habe von 2003 bis 2008 in Halle studiert und dort meinen Nebenwohnsitz angemeldet. Oktober 2008 habe ich meinen Nebenwohnsitz abgemeldet. Jetzt, 5 Jahre später, erhalte ich nun folgenden Brief (personenbezogene Daten unkenntlich gemacht):</p>
<p><em><strong>Zweitwohnsitzsteuer</strong></em></p>
<p><em>Sehr geehrter Herr XXX</em></p>
<p><em>am 27.05.2009 hat der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer rückwirkend zum 01.01.2004 neu beschlossen. Die erste Änderung der Zweitwohnsitzsteuersatzung folgte mit Beschluss des Stadtrates am 24.11.2010 und ist mit Veröffentlichung am 08.12.2010 im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) in Kraft getreten.<br />
Die Steuerpflicht wurde nach öffentlicher Bekanntmachung der Satzung und deren Änderung im Amtsblatt (auch nachzulsesen im Internet unter <a href="http://www.halle.de">www.halle.de</a>) für alle Einwohner begründet, welche in der Stadt Halle (Saale) im melderechtlichen Sinne eine Nebenwohnung für sich selber oder den persönlichen Lebensbedarf ihrer Familienmitglieder innehaben. Ein Steuerpflichtiger hat eine Zweitwohnung erst inne, wenn er sie mindestens 3 Monate im Jahr nutzt.</em></p>
<p><em>Die Zweitwohnsitzsteuerpflicht entfällt weiterhin, wenn der Zweitwohnungsinhaber eine verheiratete und von seinem Ehepartner nicht dauernd getrennt lebende Person ist und die Zweitwohnung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder zu Schul- oder Ausbildungszwecken in der Stadt Halle (Saale) benötigt wird, wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung in einer anderen Gemeine befindet. Das gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Personensorgeberechtigte. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, vermerken Sie das bitte auf dem Erklärungsbogen. Ein Nachweis in Form von aussagefähigen Unterlagen ist Bedingung, um die Steuerpflicht ausschließen zu können.</em></p>
<p><em>Entsprechend des § 4 der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer beträgt der Steuersatz 10 % der jährlichen Nettokaltmiete. Bei unzureichender Erfüllung der Meldepflicht, können die Besteuerungsgrundlagen nach § 13 des Kommunalabgabengesetztes des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 162 Abgabenordnung geschätzt werden.</em></p>
<p><em>Im Melderegister der Stadt Halle (Saale) waren sie mit Zweitwohnsitz in der XXX Straße X gemeldet. Auf Grundlage des § 8 der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer waren Sie somit verpflichtet, das Innehaben einer Zweitwohnung sowie alle, der Besteuerung zugrunde liegenden Tatsachen zu erklären. Dies ist jedoch nicht erfolgt. Um dieser Meldepflicht nachzukommen, erhalten Sie in der Anlage den Erklärungsbogen zur Zweitwohnungssteuer, den Sie unter Beifügen des Mietvertrages der hier benannten Wohnung bis zum 08.10.2012 an uns zurück senden.</em></p>
<p><em>Abschließend wird mitgeteilt, dass die Stadt Halle (Saale) in mehreren Klageverfahren gegen die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer Berufung beim zuständigen Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt hat, über die bislang noch nicht entschieden worden ist. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Berufung hält die Stadt Halle (Saale) an der Besteuerung von Zweitwohnungen fest.</em></p>
<p><em>Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.</em></p>
<p><em>Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
XXX</em></p>
<p>Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtmäßig ist, dass eine Stadt Steuern für Einwohner erheben kann, nachdem sie die Stadt schon längst verlassen haben. Auch die Andeutung im Schreiben, dass ich meiner &quot;Meldepflicht&quot; nicht nachgekommen bin ist absurd. Wie soll ich von meiner &quot;Meldepflicht&quot; erfahren, wenn ich nicht mehr dort wohne und somit das Amtsblatt Halle auch nicht erhalte&gt;</p>
<p>Wie soll ich auf dieses Schreiben reagieren, bisher habe ich noch keinen Steuerbescheid erhalten. Da sie allerdings schon Daten zu meinem Mietverhältnis zugesendet haben wollen, kann ich mir vorstellen, dass der kurz dannach auch kommen wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12175</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12175</guid>
<pubDate>Tue, 18 Sep 2012 15:14:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>Student Halle</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Die Stadt Halle hat einen sogenannten &quot;Geier&quot; engagiert, der für Recht und<br />
» Ordnung sorgt (vgl. Satzung ZWSt Halle). </p>
<p>Egbert Geier ist der Kämmerer der Stadt Halle und als solcher für die Finanzen zuständig, hat also mit Recht und Ordnung primär nichts zu tun.</p>
<p>Zur Begründung, die er gegeben haben soll:<br />
» &quot;Die Satzung muss rückwirkend zum 01.01.2004 erlassen werden, um die<br />
» rechtliche Grundlage zur Erhebung erneut herzustellen. Damit ergeben sich<br />
» keine Rückerstattungen bereits gezahlter Zweitwohnungssteuerbeträge.&quot;<br />
» Die Annahme einer Rückerstattung von gezahlten Beträgen ist grundsätzlich<br />
» falsch. Die Begründung suggeriert dem Sadtrat, dass Rückforderungen bis zum<br />
» 01.01.2004 durch die Steuerzahler möglich seien. Das ist nicht nur<br />
» grundlegend falsch, sondern schlichtweg unmöglich. </p>
<p>Da die vorherige Satzung vom Gericht als rechtswidrig und nichtig festgestellt wurde, war es erforderlich, die neue Variante rückwirkend zum 1.1.2004 zu korrigieren, um eine wirksame Grundlage für die alten, wie für die neuen Bescheide zu errichten.<br />
Wäre die Satzung nicht korrigiert worden, hätten auch die alten Bescheide, die nicht angegriffen worden sind, keine wirksame Rechtsgrundlage gehabt und hätten als Leistung des Bürgers ohne Rechtsgrund erstattet werden müssen (soweit sie noch nicht verjährt waren).<br />
Insofern ist seine Aussage ganz richtig.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12174</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12174</guid>
<pubDate>Tue, 18 Sep 2012 05:53:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Eine derartige Begruendung waere spektakulaer.</p>
<p>Zu dem Thema -spektakuläre- Begründungen habe noch etwas Lustiges anzubieten:<br />
Die Stadt Halle hat einen sogenannten &quot;Geier&quot; engagiert, der für Recht und Ordnung sorgt (vgl. Satzung ZWSt Halle). Diese Person unterschrieb bzw. legte die neue Satzung dem Stadtrat der Stadt Halle vor.<br />
Um die Notwendigkeit und Wichtigkeit der neuen Satzung zu zeigen, ist der Satzung der Stadt Halle eine &quot;Begründung&quot; vorangestellt. Darin heißt es:<br />
&quot;Die Satzung muss rückwirkend zum 01.01.2004 erlassen werden, um die rechtliche Grundlage zur Erhebung erneut herzustellen. Damit ergeben sich keine Rückerstattungen bereits gezahlter Zweitwohnungssteuerbeträge.&quot;<br />
Die Annahme einer Rückerstattung von gezahlten Beträgen ist grundsätzlich falsch. Die Begründung suggeriert dem Sadtrat, dass Rückforderungen bis zum 01.01.2004 durch die Steuerzahler möglich seien. Das ist nicht nur grundlegend falsch, sondern schlichtweg unmöglich. Da hat wohl jemand :sleeping: </p>
<p>Liebe Stadtrat-Mitglieder (sofern hier zufällig welche mitlesen sollten),<br />
haben Sie schon einmal versucht einen bestandskräftigen Bescheid abändern zu lassen&gt; Um das zu erreichen müssten Sie den entsprechenden Sachbearbeiter schon „sehr gut kennen“. Nach den geltenden Gesetzen ist es nahezu unmöglich. In der Abgabenordnung ist eine Möglichkeit vorgesehen §173 AO (Aufhebung von Steuerbescheide wegen neuer Tatsachen und Beweismittel). Die Anwendung dieses §en ist durch die KAG-LSA § 13 ausgeschlossen bzw. für nicht anwendbar erklärt und kann nicht auf die Satzung zur ZWSt der Stadt Halle angewendet werden, die sich wiederum an die KAG-LSA halten muss.<br />
Vielleicht reden Sie mal mit ihrem Herrn Geier und dem sog. „Rechtsamt“. <br />
Es gibt bestimmt noch andere Betätigungsfelder, um Einnahmen in Halle zu erzielen. Ich fand die umgesetzte Idee Anfang des 21. Jh. &quot;richtungsweisend&quot; :ok: . Kindergärtnerinnen wurden von der Stadt Halle auf den Bordstein geschickt, um im Namen der Stadt Halle sog. Knöllchen zu verteilen. Besonders beliebt waren dabei Kfz mit Nicht-„HAL“-Kennzeichen! Aber das ist eine andere Geschichte.</p>
<p>Sollte ich mit der Ansicht zur Rückerstattung grundlegend falsch liegen, bitte ich um Berichtigung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12173</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12173</guid>
<pubDate>Mon, 17 Sep 2012 09:28:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>fipsi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Begründung umfasst 33 Seiten Text und ist nicht 1, 2, 5 wiederzugeben <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>Der Antrag, die Berufung gegen das Urteil des VG zuzulassen ist nicht weiter aufregend.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12169</link>
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<pubDate>Sat, 15 Sep 2012 19:21:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Lassen Sie mich raten: Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht&gt;<br />
Eine derartige Begruendung waere spektakulaer.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12166</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12166</guid>
<pubDate>Thu, 13 Sep 2012 16:35:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Die Anträge sind unspektakulär</p>
<p>Lassen Sie mich raten: Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht&gt;</p>
<p>Norman Ziercke<br />
Steuerberater</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12165</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12165</guid>
<pubDate>Thu, 13 Sep 2012 15:16:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>Norman</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Auf den Antrag (die Anräge)bin ich aber gespannt.</p>
<p>Die Anträge sind unspektakulär, aber ich verspreche, hier einzustellen, ob die Zulassung der Berufung gelingt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12154</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12154</guid>
<pubDate>Thu, 06 Sep 2012 06:00:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Gegen die Urteile hat die Stadt Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.</p>
<p>Es wäre schön, wenn Sie mitteilen könnten, ob die Zulassung der Berufung vom OVG-LSA angenommen wurde.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12152</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12152</guid>
<pubDate>Wed, 05 Sep 2012 13:39:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>fipsi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Auf den Antrag (die Anräge)bin ich aber gespannt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12010</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12010</guid>
<pubDate>Sun, 29 Jul 2012 13:50:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen die Urteile hat die Stadt Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Die Urteile sind also nicht rechtskräftig und ob die zweite Runde Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12009</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12009</guid>
<pubDate>Sun, 29 Jul 2012 13:19:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» ganz einfach - so wird es praktiziert,<br />
» wenn eine Partei dafür ist muss die andere dagegen sein.<br />
» Grüne und Linke sind gegen alles was zur Entscheidung ansteht.<br />
Mitnichten. Um zu erkennen, wie entschieden die B90-Grünen seinerzeit gegen die Zweitwohnungsteuer waren, sollte man sich mal die Rede vom 29.01.2003 zum Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes von Susanna Tausendfreund (MdL) zu Gemüte führen (Thema: Wiederherstellung des Steuerfindungsrechts der Städte und Gemeinden zur Sicherung der kommunalen Finanzen).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11998</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11998</guid>
<pubDate>Mon, 23 Jul 2012 15:03:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>»Zu Alfred: Ende der ZWSt in Halle </p>
<p>Nur der Ordnung halber: Es heißt Kommunalabgabengesetz (KAG).<br />
<em>Nur der Ordnung halber: Es heißt Kommunalabgabengesetz (KAG).</em><br />
                   <strong>Richtig</strong> </p>
<p>     Zu Y. Winkler23.07.    7Uhr42<br />
     Zu Herrn  Alfred 23.07. 11Uhr 26<br />
     Zu  Herrn /Frau Rebell 23.07. 13 Uhr 48</p>
<p>     Um die Behauptung zu beweisen, dass die Politiker er <br />
     jeweiligen Landesregierungen eines Bundeslandes  <br />
     verantwortlich für die Landesgesetzgebung sind, muss  <br />
     man nur Provokantes oder Falsches schreiben. Die <br />
     Richtigkeit der eigenen Behauptung folgt durch die <br />
     Fachleute dann auf den Fuß. <br />
     Vielen Dank<img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11997</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11997</guid>
<pubDate>Mon, 23 Jul 2012 14:45:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Himbim13</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» » B90 Grün  = Ablehnung - = ebenfalls logisch<br />
» Nach welcher oder wessen Logik&gt;</p>
<p>ganz einfach - so wird es praktiziert,<br />
wenn eine Partei dafür ist muss die andere dagegen sein.<br />
Grüne und Linke sind gegen alles was zur Entscheidung ansteht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11996</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11996</guid>
<pubDate>Mon, 23 Jul 2012 13:49:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» B90 Grün  = Ablehnung - = ebenfalls logisch<br />
Nach welcher oder wessen Logik&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11995</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11995</guid>
<pubDate>Mon, 23 Jul 2012 12:06:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Nur der Ordnung halber: <em><strong>Es heißt Kommunalabgabengesetz (KAG).<br />
</strong></em><br />
» » War diese Steuer<strong> bis</strong> zur Änderung... <br />
» <strong>Bis</strong> zur Änderung 1985 verboten&gt;</p>
<p>nochmals ein zusätzlicher Hinweis- durch die Beschlüsse zum Ermächtgigungsgesetz v.16.07.2008 unter Vorsitz von Prof. Dr. Paul Gantzer ( Drs 15/11193) im Bayerischen Landtag, nach den Vorberatungen  im Ausschuss für Verfassungs. Rechts- und Parlamentsfragen  i. 88. Sitzung v. 10.07.2008 mit folgenden Stimmenergebnis:<br />
CSU = Zustimmung<br />
SPD = Zustimmung ( wie kann es auch anders sein- Partei der Neider ist doch logisch)<br />
B90 Grün  = Ablehnung - = ebenfalls logisch</p>
<p>FDP und Freie Wähler hatten damals noch kein Mandat im Landtag</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11994</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11994</guid>
<pubDate>Mon, 23 Jul 2012 11:48:34 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Kommunalenabgabenordnung (KAO). <br />
Nur der Ordnung halber: Es heißt Kommunalabgabengesetz (KAG).<br />
Wird bei der Verwendung richtiger Begriffe nicht zugleich auch die Zuständigkeit und Verbindlichkeit deutlicher&gt;</p>
<p>» War diese Steuer<strong> bis</strong> zur Änderung... <br />
<strong>Bis</strong> zur Änderung 1985 verboten&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11993</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11993</guid>
<pubDate>Mon, 23 Jul 2012 09:26:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><em>Zweitwohnungsteuerrecht ist Ortsrecht, kein Landesrecht.</em><br />
Danke für den Hinweis.<br />
In unterster Stufe ja. Wer ist aber Zuständig für die Gestaltung der Kommunalenabgabenordnung (KAO). War diese Steuer bis zur Änderung der KAO 1985 nicht infolge der bis dahin geltenden KAO der damalige Regierung (F.J. Strauß) als Bagatellesteuer in Bayern verboten&gt; Wer ist für die Gestaltung der KAO zuständig&gt; Ist es nicht die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtages&gt; Wird dieses Ortsrecht nicht erst durch das landesrechtliche <br />
Gestaltung möglich&gt; Und wer gestaltet dieses Landesrecht&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11992</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11992</guid>
<pubDate>Mon, 23 Jul 2012 09:05:33 +0000</pubDate>
<dc:creator>Himbim13</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ende der ZWSt in Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Zweitwohnungsteuerrecht ist Ortsrecht, kein Landesrecht, Himbim13</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11990</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11990</guid>
<pubDate>Mon, 23 Jul 2012 05:42:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
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