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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Suche Mitstreiter für Sammelklage Hamburg</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Suche Mitstreiter für Sammelklage Hamburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter/e Zweitwohnungsteuer Betroffener/ne.<br />
Ihre Anfrage in diesem Forum kennzeichnet doch wieder einmal den Irrsinn dieser Steuer. Sie widerspricht der von Herrn Gauck vertretenen These, diese Republik wäre ein Land in dem  Eigenverantwortung in Freiheit als oberste Priorität gegeben wäre.<br />
Im Gegenteil, diese Steuer mit ihren vielfältigen Facetten, die der Normalbürger in keinster Weise durchschaut, kennzeichnet viel eher die Ausbeutung und Unterdrückung der Bürger. Es erinnert an frühere Kleinstaaterei der letzten Jahrhunderte. Diese Sachlage wird von den Gerichten, als auslegende Institutionen der von den Politikern verabschiedeten Gesetze und Verordnungen wie in  den vergangenen Systemen postuliert. Wer glaubt auf dem Rechtsweg eine grundlegende Veränderung zu bekommen geht einem Irrglauben nach. Wenn bereits entschieden wurde, dass eine solche Steuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist wird höchstens in Nuancen entschieden.<br />
Eine Änderung oder Abschaffung dieser Neidsteuer kann oder wird nur auf dem politischen Weg erreichbar sein. 2013 sind Bundestagswahlen und in einigen Bundesländern, wie in Bayern Landtagswahlen. Die Landesregierungen entscheiden, ob diese Neidsteuer von den Kommunen erhoben werden können. Die Zweitwohnungsteuerzahler sind aber durch die Landeswahlgesetze bei Kommunalwahlen ausgeschlossen. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit im Rahmen ihres Wahlrechtes auf Länder- bzw. Bundesebene ihre Ablehnung den Verantwortlichen durch ihr Votum klar zu machen.<br />
Eine Rechtfertigung der Einwohnerveredlung mittels den Landesmeldegesetz  (behördliche Festsetzung der Hauptwohnung) entspricht bei den heutigen Datenübermittlungsmöglichkeiten steinzeitlichen Verhaltens. Es stellt sich die Frage ob dieser Dirigismus nicht einen Eingriff in den ausschließlichen privaten Freiraum eines Bürgers darstellt, der durch die Grundrechte der Menschwürde geschützt und jedem Eingriff des Staates entzogen sein dürfte.<br />
Nur eine Geschlossenheit der Betroffene als stetiger Tropfen dürfte dazu führen den Stein der Ignoranz zu höhlen. Ein Zusammenschluss wie in Bayern (s. Rebell) sollte überlegenswert sei.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12221</link>
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<pubDate>Wed, 03 Oct 2012 10:47:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>Himbim13</dc:creator>
</item>
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<title>Suche Mitstreiter für Sammelklage Hamburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>ob die Zweitwohnungsteuer in ihrer gegenwärtigen Ausprägung<br />
» überhaupt noch etwas mit Recht zu tun hat.</p>
<p><strong>Bravo für diese glasklare Definition.</strong></p>
<p>Es wäre doch begrüßenswert, wenn irgendwann mal ein fähiger dazu noch anerkannter Verfassungsrechtler sich der Sache annehmen würde und beim Bundesverfassunggericht diese ungerechte Zwst. komplett  zu Fall zu bringen.<br />
Wer kennt denn solch eine Kapazität&gt;<br />
Bitte melden, der Verein Freunde für Ferien in Bayern e.V.mit Sitz in Oberstdorf würde sich sofort bereiterklären entweder einen Kläger zu unterstützen mit Argumenten und auch finanziell! fffbayern@gmx.net zur Kontaktaufnahame nutzen!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12220</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12220</guid>
<pubDate>Wed, 03 Oct 2012 06:57:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
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<title>Suche Mitstreiter für Sammelklage Hamburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin kein Hobbyanwalt und auch kein Richter. Ums Prinzip geht es mir aber auch. ZWSt-Satzungen/Gesetze, die hinsichtlich der ZW-Eigenschaft an die melderechtliche Registrierung einer Wohnung als Nebenwohnung anknüpfen, sind verfassungswidrig. Eine Befreiung von Verheirateten/Lebenspartnern ist von daher juristischer Unfug. Hat aber mit Deinem Problem nichts zu tun – da sind die Unterschiede klar. Die rechtliche Form der Ehe/Lebenspartnerschaft ist gesetzlich geregelt, die der Lebensgemeinschaft nicht. Da könnte man natürlich auf Gleichstellung klagen (Familie), aber ob die ZWSt dazu viel hergibt, wage ich zu bezweifeln.</p>
<p>» Theoretisch wäre eine Umkehr der Meldesituation von Neben auf Hauptwohnung ja möglich. <br />
Das Melderecht hat da relativ klare Vorgaben, die zu befolgen sind.</p>
<p>» Die Frage stellt sich dann, ob das FA dann Probleme bei der doppelten Haushaltsführung macht...<br />
Warum sollte es&gt; Die Kriterien der doppelten Haushaltsführung haben nichts mit dem Melde- oder Zweitwohnungsteuerrecht zu tun. Wobei die Frage erlaubt sein muss, ob die Zweitwohnungsteuer in ihrer gegenwärtigen Ausprägung überhaupt noch etwas mit Recht zu tun hat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12218</link>
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<pubDate>Tue, 02 Oct 2012 15:24:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>Suche Mitstreiter für Sammelklage Hamburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Das ist hier die falsche Seite, denn das ist keine Frge der ZWSt sondern<br />
» des Melderechts.<br />
» Ein Alleinstehender, der sich (berufsbedingt) vorwiegend an einem Ort<br />
» aufhält, ist an diesem Ort mit Hauptwohnung zu registrieren, wenn er<br />
» daneben eine andere Wohnung zeitlich untergeordnet nutzt.</p>
<p>bist du Hobbyanwalt oder wie ist deine Argumentation jetzt zu verstehen. Es geht hier ums Prinzip und die Hamburger Zweitwohnungssteuerverordnung. Eheleute und (eingetr) Lebenspartnerschaften sind steuerbefreit, sofern sie einen berufsbedingten Zweitwohnsitz in HH und Hauptwohnsitz außerhalb HH inne haben, eheänliche Lebengemschaften jedoch nicht... Theoretisch wäre eine Umkehr der Meldesituation von Neben auf Hauptwohnung ja möglich. Die Frage stellt sich dann, ob das FA dann Probleme bei der doppelten Haushaltsführung macht...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12217</link>
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<pubDate>Tue, 02 Oct 2012 13:19:20 +0000</pubDate>
<dc:creator>l3l23p</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Suche Mitstreiter für Sammelklage Hamburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist hier die falsche Seite, denn das ist keine Frge der ZWSt sondern des Melderechts.<br />
Ein Alleinstehender, der sich (berufsbedingt) vorwiegend an einem Ort aufhält, ist an diesem Ort mit Hauptwohnung zu registrieren, wenn er daneben eine andere Wohnung zeitlich untergeordnet nutzt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12216</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12216</guid>
<pubDate>Tue, 02 Oct 2012 12:31:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>Suche Mitstreiter für Sammelklage Hamburg</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sachverhalt: <br />
Habe aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in HH inne. Mein Hauptwohnsitz ist außerhalb Hamburgs. Am Hauptwohnsitz lebe ich in nicht ehelicher Gemeinschaft und habe dort auch minderjährige Kinder. Die WE verbringe ich am Hauptwohnsitz.<br />
Das Hamburger Zweitwohnungsgesetz berücksichtigt in den Fällen nur Eheleute und nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerschaften. Von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften fehlt jede Spur. Um dieses Missverhältnis auszugleichen, strebe ich eine Klage an und suche Gleichgesinnte...!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12213</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12213</guid>
<pubDate>Tue, 02 Oct 2012 07:05:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>l3l23p</dc:creator>
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