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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Wer ist steuerpflichtig?</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Wer ist steuerpflichtig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>In <strong>Bayern</strong> ist geregelt, dass Personen mit geringen Einkünften auf Antrag von der ZWSt zu befreien sind. Statt des Begriffs &quot;Geringverdienerklausel&quot; ´ziehe ich es vor, in diesem Fall von der &quot;bayerischen Armutsgrenze&quot; zu sprechen.</p>
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<pubDate>Wed, 31 Oct 2012 20:02:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>Wer ist steuerpflichtig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Ergänzend hierzu:<br />
» Soweit er nicht unter die Geringverdienerklausel fällt.</p>
<p>Ich bin etwas verunsichert. Vom Steueramt der Stadt Nürtingen habe ich die Aussage bekommen, dass die Geringverdienerklausel sich nur auf die Einkommenssteuer bezieht. Die Zweitwohnungssteuer ist grundsätzlich zu entrichten, sofern man nicht unter die Ausnahmen der Gemeindesatzung fällt.</p>
<p>Sind bei der Stadt München Geringverdiener explizit als Ausnahme definiert, oder habe ich hier grundsätzlich etwas falsch verstanden&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=14411</link>
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<pubDate>Wed, 31 Oct 2012 14:11:50 +0000</pubDate>
<dc:creator>Axel</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wer ist steuerpflichtig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Sohn in M mit Nebenwohnung registriert wird, ist er zweitwohnungsteuerpflichtig.</p>
<p>Ergänzend hierzu:<br />
Soweit er nicht unter die Geringverdienerklausel fällt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12222</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12222</guid>
<pubDate>Thu, 04 Oct 2012 08:07:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Himbim13</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wer ist steuerpflichtig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Wenn der Sohn in M mit Nebenwohnung registriert wird, ist er<br />
» zweitwohnungsteuerpflichtig.</p>
<p>Er kann allerdings jährlich wiederkehrend in der Zeit vom 1.1.bis zum 31.1. (wichtig Termin nicht versäumen) einen Antrag auf rückwirkende Befreiung stellen, denn man kann davon ausgehen, dass dieser ledige Student ein Einkommen unter der Geringverdienergrenze von € 25 000 pro Jahr sich nachweisen lässt.<br />
Damit braucht er keine Zwst. zu bezahlen und die Stadt München hätte damit keinen großen Vorteil mit dem so genannten Sekundäreffekt, dass bei einer Erstwohnsitzanmeldung die Stadt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich ein vielfaches an Einnahmen bekäme als von der Zwst.<br />
Die Studentenstädte in ganz Deutschland nutzen nämlich das Druckmittel der Zwst. um die Einwohnerveredelung positiv für Ihre Einnahmequelle auszunutzen. <br />
Durch diese große Ungerechtigkkeitsprobleme entstehen der Stad München enorm hohe Verwaltungskosten, denn für die Einnahmen von 5 Mio sind diese Verwasltungskosten immer noch stetig ansteigend auf über 3 Mio angestiegen. Wegen des Sekundäreffektes hält allerdings der Kämmerer immer noch an der Zwst. fest, denn über diesen erreicht er über die Einwohnerveredelung über 8 Mio Einnahmen.<br />
Aus diesem Grund versucht die Piratenpartei eine Abschaffung der Zweitwohnungssteuer zu verlangen. Auch die FDP Partei in Bayern würde die Abschaffung fordern, wenn diese nicht vom Koalitionspartner CSU mit einem Maulkorb bevormunden würde!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12219</link>
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<pubDate>Wed, 03 Oct 2012 06:48:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wer ist steuerpflichtig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nur von den Begriffen her: Ich nehme mal an, dass Du mit einziger (alleiniger) Wohnung in Ingolstadt registriert bist und keine Nebenwohnung hast.</p>
<p>Wenn der Sohn in München studiert und wohnt, hat er sich dort anzumelden. Wie, hängt von der Dauer des Auenthalts in M bzw. IN ab. Dazu mal auf der Startseite im Menü unter &quot;Hauptwohnung&quot; nachlesen. Dann ggf. hier nachfrqgen.</p>
<p>Wenn der Sohn in M mit Nebenwohnung registriert wird, ist er zweitwohnungsteuerpflichtig.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12215</link>
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<pubDate>Tue, 02 Oct 2012 12:27:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wer ist steuerpflichtig?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich bin steuerpflichtiger AN mit Hauptwohnsitz in Ingolstadt.<br />
Für meinen Sohn (Student in Mchn.) habe ich eine Eigentumswohnung in München gekauft. <br />
Ich überlasse meinem Sohn die Wohnung kostenlos zum Wohnen und mache daher in meiner Steuererklärung die Wohnung auch nicht geltend.<br />
<strong><strong>Wer ist da jetzt zweitwohnsitzsteuerpflichtig&gt;<br />
Mein Sohn oder ich&gt;<br />
Wie muss sich mein Sohn in München anmelden&gt; Hauptwohnsitz oder 2-Wohnsitz&gt;</strong></strong></p>
<p><strong><strong>Für Antworten wäre ich dankbar.</strong></strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12214</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=12214</guid>
<pubDate>Tue, 02 Oct 2012 11:44:12 +0000</pubDate>
<dc:creator>Queeny</dc:creator>
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