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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Kleinwalsertaler Neuregelung zu begrüßen ?</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Kleinwalsertaler Neuregelung zu begrüßen ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» 10,31 € pro Quadratmeter Wohnfläche mit einer Obergrenze von 1.136 €.  Das ist sicherlich ein klarer, übersichtlicher und ständig  nachvollziehbarer Steuermaßstab. Allein die Größe einer Wohnung</p>
<p>Am Tegernsee musst jüngst eine Mieterin für Ihre 48 qm Wohnung von früher € 490.- nach Anpassung über Indexierung sage und schreibe € 990.-- akzeptieren.</p>
<p>Im Allgäu gibt es zahlreiche Fälle, da hat man von € 520 auf einfache Art und Weise die Steuer auf € 750 erhöht.</p>
<p>Bald ist es kein Geheimnis mehr, dass die meisten Allgäuer Kommunen kräftig zur Kasse bitten werden- das Walsertal hat zwar erhöht aber jeder kann es sich selbst ausrechnen, was bei den Allgäuern und bei dei Oberbayern nicht möglich ist, es wird eher willkürlich vorgegangen.</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=14459</link>
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<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 15:59:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Gustav</dc:creator>
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<title>Kleinwalsertaler Neuregelung zu begrüßen ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>10,31 € pro Quadratmeter Wohnfläche mit einer Obergrenze von 1.136 €. </p>
<p>Das ist sicherlich ein klarer, übersichtlicher und ständig nachvollziehbarer Steuermaßstab. Allein die Größe einer Wohnung entscheidet, und bei 110,2 Quadratmeter ist Schluss. Bleibt nur die Frage: Wie viele Zweitwohnungsbesitzer freuen sich darüber&gt; Vermutlich nicht viele, denn wer im Kleinwalsertal eine größere Zweitwohnung sein eigen nennt, hat sicherlich eine rechtliche Konstruktion parat, die ihn steuerfrei stellt.</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=14458</link>
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<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 12:33:30 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Kleinwalsertaler Neuregelung zu begrüßen ?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Neuregelung im Kleinwalsertal – die  Höhe der Zweitwohnungssteuer von jedem Inhaber oder Käufer einfach zu ermitteln, denn mit der Neuregelung werden nun künftig pro qm Wohnfläche € 10.31 Zweitwohnungssteuer fällig. <br />
Diese klare und übersichtliche ständig nachvollziehbare Festlegung unterscheidet sich grundlegend von dem Steuermaßstab der Allgäuer Kommunen, denn im Allgäu wird lediglich  der  vom Finanzamt ermittelte Wert der  Jahresrohmiete zu Grunde gelegt. Aus dem Landratsamt Oberallgäu verweist man noch zusätzlich mit folgender Aussage:<br />
<strong>Die Jahresrohmiete ist ein rechtstechnischer Begriff. Er darf und kann nicht mit der tatsächlich am Markt erzielbaren Miete verglichen werden.</strong><br />
Typisch deutsch, denn der Bürger muss sich mit Täuschungen und Verschleierungen  beie allen Steuerbescheiden abfinden. Alles ist erlaubt  nur nicht  transparent gestalten. <br />
Hinweis  im Allgäuer Anzeigeblatt <br />
<a href="http://www.allgaeuer-anzeigeblatt.de/index.shtml&gt;allgaeuer-anzeigeblatt&amp;press=0000016397">http://www.allgaeuer-anzeigeblatt.de/index.shtml&gt;allgaeuer-anzeigeblatt&amp;press=00...</a></p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=14457</link>
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<pubDate>Sat, 10 Nov 2012 09:22:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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