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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Nachzahlung der Zweitwohnungssteuer</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Nachzahlung der Zweitwohnungssteuer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hier dürfte gelten:<br />
Die Festsetzungsfrist für 2008 beginnt am 1.1.2009 und beträgt 4 Jahre. D.h., für 2008 darf die Steuer bis zum 31.12.2012 festgesetzt werden.</p>
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<pubDate>Sat, 15 Dec 2012 17:48:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Nachzahlung der Zweitwohnungssteuer</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wir haben ein Ferienapartment in St. Andreasberg, das bis Ende 2007 fest vermietet war. Derzeit wird diese von uns max. zwei- bis dreimal im Jahr für ein paar Tage genutzt.<br />
Im Juli 2012 hat die Stadt Braunlage uns einen Fragebogen zugesandt, der entsprechend ausgefüllt wurde.<br />
Nun fordert sie für die Jahre 2008 - 2012 die Steuer nach. </p>
<p>Frage: weiß jemand, ob das rechtens ist oder gibt es hier auch eine Verjährungsfrist&gt;</p>
<p>Vielen Dank im Voraus</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 15 Dec 2012 16:13:56 +0000</pubDate>
<dc:creator>Wolf</dc:creator>
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