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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Wie weit reicht die &quot;Sippenhaftung&quot; bei Zweitwohnungssteuer?</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Wie weit reicht die &quot;Sippenhaftung&quot; bei Zweitwohnungssteuer? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?<br />
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.<br />
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer <br />
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie<br />
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer<br />
sind.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 05 Aug 2013 08:40:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>Himbim13</dc:creator>
</item>
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<title>Jahreszwangskurtaxe. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das geht ... .... ......  an der Fragestellung vorbei. Der Eigentümer einer Ferienwohnung, die ohne Vorbehalt der Eigennutzung ganzjährig von einer Vermietungsgesellschaft vermarktet wird, zahlt keinen Kurbeitrag.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15373</link>
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<pubDate>Wed, 27 Mar 2013 08:02:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>Ich gebe auf und setze neu an... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kooperation kann aber nichts so aussehen, dass Gästen die Anmietung einer Ferienwohnung verweigert wird, weil sie mit dem Eigentümer verwandt sind – das ist geschäftsschädigend. Dazu fiele mir einiges ein, wozu ich kein Gerichtsurteil brauche.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15372</link>
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<pubDate>Wed, 27 Mar 2013 07:58:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Jahreszwangskurtaxe. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>kann in den meisten Fällen, wenn auch langwierig, gekippt werden, denn die Kommunen müssen den zeitnahen Nachweis bringen über die durchschnittliche Verweildauer der Zweitwohnungsinhaber in der betreffenden Kommune. Da dieses meist nicht möglich ist verstößt diese Kommune z.B. bei Ansatz von durchschnittlichen 50 Aufenthaltstagen pro Jahr gegen Kommunale Abgabenordnung- dies betrifft allerding die bayerische Regelung. <br />
Es kommt also auf die jewilige Kommune an!<br />
Dazu gab es in der Vergangenheit zahlreiche Prozesse, welche nach hin und her die Kommunen verloren haben.<br />
Schließlich stellen diese es den Betroffenen frei entweder die Jahrespauschale zu akzeptieren oder sich jeweils an- bzw. abmelden für die Zeit der Eigennutzung der Ferienwohnung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15371</link>
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<pubDate>Wed, 27 Mar 2013 07:52:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ich gebe auf und setze neu an... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vermietungsagenturen &quot;sollen&quot; mit der Steuerverwaltung &quot;kooperieren&quot;... Vermutlich kommen wir hier nicht gegen an, ich hatte auf ein bestehendes Urteil gehofft. </p>
<p>Bleibt noch die andere Lösung: Der Schaden muss minimiert werden. Wie? Durch Beteiligung des Finanzamts an den Ausgaben für die Zweitwohnungssteuer und den in diesem Fall auch gegebenen Zwangskurbeitrag. Dazu mache ich einen eigenen Punkt im Forum auf.</p>
<p>Vielen Dank soweit.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15369</link>
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<pubDate>Wed, 27 Mar 2013 07:10:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>vore289</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die spinnen, die xxx! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich nehme an, die Vermietungsgesellschaft ist mit der gewerblichen Weitervermietung der Wohnung an Feriengäste beauftragt und der Vertrag enthält keine ausdrückliche Bestimmung über die Eigennutzung der Wohnung durch den Eigentümer oder dessen Familienangehörigen. Damit handelt sich um eine reine Kapitalanlage, um Immobilienbesitz und keine Zweitwohnung i.S.d. ZWStS (s. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. 10. 1995 - 8 C 40.93: BVerwGE 99, 303). Schon von daher läuft die Satzung leer und die „Begründung“ des Steueramts ist blanker Unsinn. </p>
<p>Wenn die Tochter des Eigentümers als Feriengast diese Wohnung anmietet, wird die Wohnung deswegen nicht zur Zweitwohnung, denn als Vermieter tritt ja wohl die Vermietungsgesellschaft auf. Der Eigentümer hat die Wohnung nicht inne – weder für seinen persönlichen Lebensbedarf noch für den seiner Familienangehörigen. Da ist, im Vergleich zu anderen Feriengästen, Diskriminierung noch ein harmloses Wort.</p>
<p>Existiert die kommunale „Verwarnung“ schriftlich bzw. gibt es Zeugen?</p>
<p>Neben dem dreisten Verhalten der Gemeindeverwaltung – das man sich nicht gefallen lassen sollte -  spielt aber auch die Vermietungsgesellschaft eine traurige Rolle. Sie „traut sich ... die Wohnung nicht mehr an die Tochter zu vermieten, da sie vom Steueramt darum gebeten wurde&quot;. Das ist ja wohl nicht wahr. Da würde ich als erstes mal eine sehr ernstes Wort mit dem Geschäftsführer sprechen. Hängt auch ein bisschen vom Vertrag mit der Gesellschaft ab, aber schließlich sollte die Gesellschaft doch wohl grundsätzlich verpflichtet sein, die Wohnung so oft und so gut zu vermieten, wie es nur möglich ist. Damit könnte man sie gut unter Druck setzen. Ob ein Wechsel der Vermietungsgesellschaft möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Danach könnte man noch ein unverbindliches Vier-Augen-Gespräch mit dem Behördenleiter führen.</p>
<p>Abgesehen von mir nicht bekannten Feinheiten des Sachverhalts würde ich es darauf ankommen lassen und alle Register ziehen. Ein ZWSt-Bescheid und selbst eine (verlorene) Klage wäre ja kein Beinbruch. Vermutlich wird die Kommune bei einer Klage aber einklappen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15368</link>
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<pubDate>Tue, 26 Mar 2013 18:53:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wie weit reicht die &quot;Sippenhaftung&quot; bei Zweitwohnungssteuer? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Konkret ist die Sache mit einer &quot;Verwarnung&quot; ausgegangen. </p>
<p>Allerdings traut sich die Vermietungsgesellschaft die Wohnung nicht mehr an die Tochter zu vermieten, da sie vom Steueramt &quot;darum gebeten wurde&quot;. Man solle halt die Zweitwohnungssteuer zahlen und gut sei es...</p>
<p>Das Steueramt nennt keine gesetzliche Grundlage sondern begründet lediglich mit der erfolgten Bereithaltung für Familienangehörige.</p>
<p>Einen Musterprozess möchte man nicht führen, daher wäre ein passendes Urteil zur Hand zu haben sehr gut...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15367</link>
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<pubDate>Tue, 26 Mar 2013 16:58:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>vore289</dc:creator>
</item>
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<title>Wie weit reicht die &quot;Sippenhaftung&quot; bei Zweitwohnungssteuer? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verlangen der Kommune ist Schwachsinn. Was nicht heißen muss, dass ein erkennendes Gericht nicht zu der Überzeugung verlangt, das sei verfassungskonform.</p>
<p>Gerichtliche Urteile zu so einem Fall sind mir nicht bekannt.</p>
<p>Wie konkret ist das Beispiel?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15366</link>
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<pubDate>Tue, 26 Mar 2013 07:26:12 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wie weit reicht die &quot;Sippenhaftung&quot; bei Zweitwohnungssteuer? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15365</link>
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<pubDate>Tue, 26 Mar 2013 07:17:56 +0000</pubDate>
<dc:creator>vore289</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wie weit reicht die &quot;Sippenhaftung&quot; bei Zweitwohnungssteuer? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich fange noch mal hier oben an und konkretisiere meine Frage:</p>
<p>Beispiel:<br />
Dem Vater gehört die Wohnung. Er hat diese an eine Vermietungsgesellschaft vergeben und eigene Nutzung vertraglich ausgeschlossen. Die Vermietungsgesellschaft vermietet an unterschiedliche Feriengäste. Die <strong>nicht </strong>dem Haushalt des Vaters angehörende Tochter hat bei der Vermietungsgesellschaft die Wohnung für 1 Woche als Feriengast angemietet.</p>
<p>In der Folge verlangt die Steuerbehörde die Zweitwohnungssteuer beim Vater, da er nicht verhindert hat, dass seiner Tochter gelungen ist, die Wohnung als Ferienwohnung anzumieten.</p>
<p>Ist das rechtens? Gibt es Urteile, dass dies nicht rechtens ist?</p>
<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15364</link>
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<pubDate>Tue, 26 Mar 2013 07:16:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>vore289</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wie weit reicht die &quot;Sippenhaftung&quot; bei Zweitwohnungssteuer? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=130509U9C8.08.0">http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=130509U9C8.08.0</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15363</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15363</guid>
<pubDate>Mon, 25 Mar 2013 22:36:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wie weit reicht die &quot;Sippenhaftung&quot; bei Zweitwohnungssteuer? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Alfred</p>
<p>Wo kann ich das Urteil sehen: &quot;...Hat das BVerwG mal dem VGH München sehr schön durchdekliniert...&quot;</p>
<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15362</link>
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<pubDate>Mon, 25 Mar 2013 18:07:34 +0000</pubDate>
<dc:creator>vore289</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wie weit reicht die &quot;Sippenhaftung&quot; bei Zweitwohnungssteuer? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das Thema hatten wir schon Mal (Thread: hermes96, Student zieht in Münchner Wohnung ein, ist aber nicht Mieter, vom 23.01.2013).</p>
<p>Der Satz</p>
<blockquote><blockquote><p>Zweitwohnung ist jede Wohnung, die eine Person [, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat,] zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.</p>
</blockquote></blockquote><p>
steht so oder ähnlich in vielen Satzungen. Dadurch wird er aber nicht richtig. </p>
<p>Entscheidungen dazu gibt es naturgemäß wenige. So das VG Gelsenkirchen, das einen Vater für die Wohnung seiner Tochter zur ZWSt heranzieht. Allerdings hat der sich auch besonders d...... angestellt. Andererseits weiß man natürlich nie, was ein Spruchkörper wie erkennt. Da kann es ziemlich gleichgültig sein, was in einer Satzung steht, um zu einer richterlichen Entscheidung zu gelangen, irgendwie „sehen“ lässt sich schließlich alles, und wo ein Wille ist, ist auch eine Begründung.<br />
Dennoch ist der Satz Unsinn und ... und ... (was immer man will). </p>
<p>Zu den Fragen: <br />
Für den Steuertatbestand maßgeblich bleibt immer das Innehaben einer Zweitwohnung – und Inhaber zu sein hat nur am Rande was mit Eigentümer zu tun. Hat das BVerwG mal dem VGH München sehr schön durchdekliniert. In allen drei angefragten Fällen gilt: Nutzt der „Vater, dem die Wohnung gehört“, diese nicht als Nebenwohnung und ist das „Kind oder Enkel, Großvater, Cousine, Schwiegermutter“ dort mit alleiniger oder Hauptwohnung registriert, müsste sich eine ZWSt eigentlich problemlos vermeiden lassen. Es sei denn, mal stellt sich besonderes dämlich an.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15361</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15361</guid>
<pubDate>Mon, 25 Mar 2013 14:14:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wie weit reicht die &quot;Sippenhaftung&quot; bei Zweitwohnungssteuer?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo </p>
<p>In einer Satzung lese ich:</p>
<p>Zweitwohnung ist jede Wohnung, die eine Person ... zu ihrer persönlichen Lebensführung <strong>oder der ihrer Familienangehörigen </strong>innehat.</p>
<p>Wie weit reicht denn die Kollektivhaftung zurück? Kennt jemand Urteile dazu?</p>
<p>Beispiele: </p>
<ul>
<li>Vater gehört Wohnung. Kind oder Enkel, der nicht im Haushalt des Vaters wohnt.<br />
</li><li>Vater gehört Wohnung: Großvater, der nicht im Haushalt des Vaters wohnt.<br />
</li><li>Vater gehört Wohnung: Cousine, Schwiegermutter, die nicht im Haushalt des Vaters wohnen.</li></ul>]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15360</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15360</guid>
<pubDate>Mon, 25 Mar 2013 13:44:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>vore289</dc:creator>
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