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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Diese Steuer muss weg, es sind Wahlen</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Diese Steuer muss weg, es sind Wahlen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo im Kreis Miesbach bittet der CSU-Landtagsabgeordnete Alexander Radwan  mittels Wahlprospekt um die Stimmen der Wähler. Nach der letzten Landtagswahl antwortete er einem Bürger* hinsichtlich der Zweitwohnsitzsteuer folgendes:</p>
<p>Zitat: (s. Abgeordnetenwatch v 13.10.2008).</p>
<p>„“.Die Zweitwohnungssteuer ist eine Kann-Vorschrift** für die Kommunen. Beispielsweise in Fremdenverkehrsregionen mit hoher Attraktivität soll sie, wie Sie* schon dargestellt haben, helfen, die entsprechenden Einrichtungen zu Spitzenzeiten, z.B. die Abfallentsorgung oder im  Sommer die Freibäder, aufrechtzuerhalten.</p>
<p>Nach den neuesten Beschlüssen des Bayerischen Landtags sollen aber insbesondere diejenigen die finanziell nicht so leistungsfähig sind (z.B. Studenten in Großstädten wie München, Auszubildende sowie Schüler) von dieser Pflicht ausgenommen werden.</p>
<p>Die von Ihnen* angesprochene Möglichkeit, in mehreren Gemeinden von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen, widerspricht dem Grundsatz dort zu wählen, wo normalerweise der Lebensmittelpunkt ist. Es würde sich auch die Möglichkeit der Manipulation eröffnen, wenn einzelne Personen aufgrund der Meldung in mehreren Gemeinden wählen könnten</p>
<p> Bei dieser Antwort vom 13.10.2008 muss doch die Frage erlaubt sein, was ist denn bisher (2013) geschehen? Ist dem Herrn denn nicht bekann, dass der in 2.Whg. gemeldete, ob Eigentümer  oder Innehabende eines solchen Wohnraumes, wie ein mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung Gemeldeter bei den kommunalen Abgaben (in Form der „Dritten Miete“)  bereits schon beteiligt ist?</p>
<p>Welche Manipulationen sind denn, wohl gemerkt nur bei <br />
Kommunalwahlen (Bürgermeister und Gemeinderäten) gegeben, wenn die dort mit Eigentum Gemeldeten bei der Fassung einer örtlichen Satzung, die das Eigentum der Betroffenen  betrifft, ihren Standpunkt geltend machen können? </p>
<p>Wer einen solchen Landtagsabgeordneten, nunmehr Kandidaten,  seine Stimme gibt muss das für sich entscheiden. Er darf sich aber hinterher nicht beschweren.</p>
<p>*     Der damalige Fragesteller.<br />
**    Hervorgehoben weil wichtig durch Hi.13</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=15679</link>
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<pubDate>Sat, 24 Aug 2013 12:39:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Himbim13</dc:creator>
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