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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWS - Magdeburg</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bjoern, hallo Yvonne,<br />
richtig ist, dass sich die Stadt Magdeburg hinter der vermutlich im Irrtum gefestigten Rechtsprechung ihres VG versteckt, das aus Sicht des außen stehend Betrachters anscheinend mit ihr gemeinsame Sache macht. <br />
In einem will und muss ich aber widersprechen. <br />
Die Magdeburger können gar nicht so dumm sein, dass sie angesichts der Vorgaben des BVerfG ihre Satzung für rechtmäßig halten. Sie wissen, was sie tun - und das ist das Schlimme! Die Aussicht auf ein „Zubrot“ (das übrigens so knapp nicht ist, wenn man den eigentlichen Hintersinn der ZWSt bedenkt) macht sie bedenkenlos. <br />
Auch die Entscheidungen des VG Magdeburg sprechen eine deutliche Sprache. Auf die Frage. ob es sich bei zwei konkret benannten Entscheidungen dieses VG schon um Rechtsbeugung handeln könnte, antwortete der Präsident eines OVG sehr salomonisch: „Das wäre vielleicht etwas zu hart ausgedrückt.“<br />
Gruß<br />
Christian</p>
<p>Vorschlag an Bjoern:<br />
Neuen Thread aufmachen - ZWS Magdeburg II. Wird langsam unübersichtlich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3604</link>
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<pubDate>Tue, 04 Mar 2008 09:29:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Björn,</p>
<p>ich glaube, Du erwartest zu viel. Keine Kommune wird ohne gerichtlichen Zwang ihre Satzung ändern und auch die Fraktionen sägen nicht am Ast, den sie mit hoch gebunden haben.<br />
Immerhin ist diese Satzung Ursache einer dauerhaft sprudelnden Geldquelle. In vielen Fällen fliest sie nicht üppig sprudelnd, aber es langt doch, sich an das &quot;Zubrot&quot; zu gewöhnen und den Gemeindehaushalt zu stützen. <br />
Auch die Stadt Magdeburg kann sich nicht vorstellen, dass ihre Satzung rechtswidrig ist. Bisher fühlte sie sich eins mit ihrem VG, das der Stadt in gefestigter Rechtsprechung die Stange gehalten hat.<br />
Aber nichts ist so beständig, wie der Wandel und wir werden erleben, wohin sich das alles entwickelt.</p>
<p>Gruß Yvonne</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3600</link>
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<pubDate>Tue, 04 Mar 2008 06:11:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bjoern<br />
es gibt wahrscheinlich mehr Dinge zwischen Himmel und Erde, als für die sehr verehrte Frau Naumann und Ihre Fraktion vorstellbar. <br />
Um die Notwendigkeit der Revidierung (= ersatzlose Aufhebung) der nur so genannten Magdeburger Zweitwohnungsteuersatzung erkennen zu lassen, muss vermutlich erst das Jüngste Gericht bemüht werden. Das Bundesverfassungsgericht genügt ja ganz offensichtlich nicht - bzw. was ist das schon im Vergleich zu einem für Recht erkennenden Einzelrichter beim VG.<br />
Bisher wurde ja noch keine fundierte Klage gegen die Rechtswidrigkeit der Satzung behandelt - wird langsam Zeit.<br />
Was das Zurücknehmen angeht, diese Töne kenne ich von Wuppertal. Die konnten es dann gar nicht abwarten und haben ihre Satzung sogar ganz ohne gerichtliche Entscheidung geändert. Man wollte „mehr Rechtsicherheit“ haben, und ist dann völlig unerwartet in Düsseldorf auf die Schnauze gefallen. <br />
Es ist schon lustig. In Mainz fleht die Stadt das VG an, sich über den Spruch des OVG RL-P hinweg zu setzen. In Wuppertal hat man sich ganz auf das OVG NRW verlassen und war empört, weil das VG sich über dessen Sprüchepraxis hinweg gesetzt hat.<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3597</link>
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<pubDate>Mon, 03 Mar 2008 16:56:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>also die spd hat sich nicht wirklich mit der thematik auseinandergesetzt ... aber verständlich bei deren derzeitigen problemen mit links  <img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p><em>&quot;Sozialdemokratische Partei Deutschlands<br />
Fraktion im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg<br />
Landeshauptstadt Magdeburg - SPD-Stadtratsfraktion - <br />
39090 Magdeburg</em></p>
<p><em><br />
Magdeburg, 28.02.08</em></p>
<p><em>Sehr geehrte ... ,</em></p>
<p><em>vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.02.08 und Ihr großes Bemühen. Sie haben sich sehr intensiv mit dem Thema „Zweitwohnungssteuer“ auseinandergesetzt und umfassend recherchiert. <br />
Als kommunal- politische agierende Fraktion haben wir bisher keine Veranlassung gesehen, die beschlossene Zweitwohnungssteuer zu revidieren. Auch andere Argumente konnten uns bisher nicht überzeugen, eine Änderung der Satzung zu veranlassen. Anderes kann sich nur durch gerichtliche Entscheidungen ergeben, wenn festgestellt wird, dass die Satzung rechtswidrig ist. Allerdings ist das bis heute nicht erfolgt und auch für uns nicht vorstellbar. <br />
Ich würde Ihnen daher empfehlen einen Widerspruch beziehungsweise eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen, wenn sie zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dieses wird dann umfassend prüfen, ob ihr Widerspruch erfolgreich sein wird, weil die Satzung rechtswidrig sei. Allerdings ist ein Widerspruch und gegebenenfalls eine Klage innerhalb der entsprechenden Fristen einzureichen.</em></p>
<p><em>Mit freundlichen Grüßen,</em></p>
<p><em>Anja Naumann<br />
Fraktionsgeschäftsführerin &quot;</em></p>
<p>die schreiben nicht nur zweitwohnungsteuer weiterhin mit einem &quot;s&quot; zu viel ... haben sich offensichtlich nicht weiter mit der problematik befasst ... und wundern sich, dass ihnen die wähler davon laufen <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>ob sich die spd noch an ihre worte erinnert, wenn irgendein gericht die satzung tatsächlich als rechtswidrig einstuft&gt; ob die spd dann tatsächlich die zweitwohnung(s)steuersatzung komplett zurücknimmt&gt;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3596</link>
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<pubDate>Mon, 03 Mar 2008 14:30:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>falls jemand meinem Beispiel folgen will, hier die EMail-Adressen der Fraktionen im Magdeburger Stadtrat. bin mal gespannt, ob mir jemand antwortet <img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>pds_fraktion@stadt.magdeburg.de</p>
<p>cdu_fraktion@stadt.magdeburg.de</p>
<p>spd_fraktion@stadt.magdeburg.de</p>
<p>fdp_fraktion@stadt.magdeburg.de</p>
<p>info@gruene-fraktion-magdeburg.de</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3547</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3547</guid>
<pubDate>Wed, 20 Feb 2008 09:39:57 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bjoern,</p>
<p>ob der OB überhaupt selbst unterschreibt, ist noch fraglich. Und - mit Verlaub -, zu den Stadträten: Da sieht es nicht anders aus als beim OB. Die einen sind von Haus aus dagegen - die brauchen nicht überzeugt zu werden, können aber nichts ändern, weil sie nicht die Mehrheit haben (hätten sie die, wären sie dafür). Die anderen sind von Haus aus dafür - die dürfen sich nicht überzeugen lassen. Und die Stadträte geben das im Zweifelsfall auch nur an irgendeinen Mitarbeiter ihrer Fraktion weiter. <br />
Na, die Drohung mit einem Zwangsmittel würde ich schon als Androhung eines emp-findlichen Übels betrachten. Da hilft dann auch der befestigte Rechtsweg nicht.</p>
<p>Hier ein etwas kürzerer, auch nicht wirkungsvollerer Vorschlag, der beim Eintüten nicht so viel Arbeit macht. Zugegeben, der Empfänger dieses Briefes war und ist noch ziemlich sauer - aber das bin ich auch. </p>
<p>„es gäbe viel zu Ihrer Satzung und Ihren Umgang mit Bürgern zu sagen, aber ich will mich meiner Zeit zuliebe auf einen einzigen Maßstab aus den Beschlüssen des Bun-desverfassungsgerichts beschränken, an dem Ihre Satzung sich angeblich orientiert:<br />
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, mit der die wirtschaftli-che Leistungsfähigkeit, die durch das Innehaben mehrerer Wohnungen zum Ausdruck kommt, besteuert werden soll. <br />
Messen Sie Ihre Satzung mal an dieser Aussage. DENKEN SIE SELBST bitte mal darüber nach. Wenn Sie bezüglich dann immer noch keine Bedenken zur Rechtmä-ßigkeit Ihrer Satzung haben und an der Ihnen untergeschobenen Auffassung festhalten, kann ich Ihnen nicht helfen. <br />
Ich will es hier sehr, sehr vorsichtig formulieren: Von Ihrer Satzung und dem Verhalten Ihrer Verwaltung geht eine ungute erzieherische Wirkung auf das Rechtsbewusstsein des betroffenen Bürgers aus.“</p>
<p>Gruß</p>
<p>Christian</p>
<p><br />
Hallo Tommi<br />
aber sie MÜSSEN antworten. An dem Schwachsinn, den eine Stadtverwaltung zu dem Thema als Begründung angeben könnte, bin ich eigentlich nicht interessiert.<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3500</link>
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<pubDate>Tue, 12 Feb 2008 21:36:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» solltest Du vom Artikel 17 GG Gebrauch machen. Dann muss er wenigstens<br />
» antworten lassen.</p>
<p>Nach Art. 17 GG hat man das Recht zur Eingabe/Beschwerde.<br />
Leider braucht die Antwort nicht begründet zu werden.<br />
Mit einer Mini-Floskel als Antwort ist bereits dem Art. 17 GG genüge getan - so jedenfalls die &quot;herrschende Meinung&quot;.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3492</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3492</guid>
<pubDate>Tue, 12 Feb 2008 15:10:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tommi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>du kannst den Brief gerne umformulieren bzw. etwas schärfer schreiben <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>ich such dann nur noch die email-adressen der stadtratsfraktionen raus ... und dann kann jeder hier aus dem forum ne nette email an die beteiligten schicken  <img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>allerdings halte ich die stadträte für die besseren ansprechpartner; der ob trümper würde den brief an seine fachabteilung abgeben, die formulieren ein antwortschreiben (und verstecken sich wieder hinter der &quot;gefestigten rechtssprechung des vg magdeburg und des ovg sachsen-anhalt&quot;) und herr trümper unterschreibt dieses ... that´s it. der befasst sich mit sicherheit nicht mit der problematik</p>
<p>bei den stadträten könnte ich mir schon vorstellen, dass sie sich die ganze angelegenheit mal etwas genauer anschauen ... und deshalb habe ich das schreiben relativ freundlich formuliert, um interesse auf der gegenseite zu wecken <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>zu der strafrechtlichen geschichte:<br />
erpressung dürfte nicht gehen, weil die stadt die zweitwohnungsteuer/nebenwohnsitzsteuer nicht mit gewalt bzw. durch androhung eines empfindlichen übels eintreibt ... der betroffene hat ja schließlich die möglichkeit, den rechtsweg zu bestreiten</p>
<p>aber bei betrug könnte was gehen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3488</link>
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<pubDate>Tue, 12 Feb 2008 14:10:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bjoern,<br />
grundsätzlich eine tolle Idee, die Verantwortlichen auf den Unfug hinzuweisen, den sie mit ihren absurden Satzungen veranstalten. Aber auch wenn Du mich nicht fragst, dazu ist Dein Brief ist viel zu brav. Wenn überhaupt sollte er an den Hauptver-antwortlichen gehen, dass ist der OB der Stadt. Der wiederum weiß genau, was Sa-che ist und braucht eigentlich keine Information. Es interessiert ihn sowieso nicht. Um überhaupt gehört (gelesen) zu werden muss man bei ihm eine schärfere Tonart anschlagen,. Das ist er nicht anders gewohnt.<br />
Getragen von der (Wahn&gt;)Vorstellung des Bürgers als Souverän des Staates (<img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> darf man auch ruhig schärfer und fordernder formulieren. Die Grenze zur Beleidigung sollte man allerdings nicht überschreiten. Außerdem solltest Du vom Artikel 17 GG Gebrauch machen. Dann muss er wenigstens antworten lassen.<br />
Den geschichtlichen Rückblick würde ich ganz weglassen. Das Elend der Zweitwoh-nungsteuer liegt darin, dass sie von ihren Erfindern ursprünglich als Ferienwoh-nungsteuer konzipiert war - man hat die nur falsch benannt. Das zu beschreiben kriege ich persönlich nicht hin, ohne gefährlich nahe an die Grenze zur Beleidigung zu kommen, die zu überschreiten nicht in meiner Absicht liegt.<br />
Was mich in dem Zusammenhang mal interessieren würde - rhetorische Frage ans Forum - welche Aussichten hat wohl eine konkrete Klage wegen Erpressung (§ 253 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) - ggf. sogar in besonders schweren Fällen (wegen der Bandenbildung). Oder anders: Wer kennt einen Staatsanwalt, der da mitzieht und zumindest ernsthaft ermittelt.<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3487</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3487</guid>
<pubDate>Tue, 12 Feb 2008 13:55:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>so, nachdem meine Klage beim VG Magdeburg eingegangen ist, möchte ich jetzt auf politischer Ebene auch noch ein wenig auf das Problem aufmerksam machen. möchte an jede Fraktion im Magdeburger Stadtrat einen Brief schreiben, damit die Herren mal sehen, was sie mit ihren Beschlüssen so alles fabrizieren.</p>
<p>folgenden Entwurf stelle ich mal zur Diskussion in der Hoffnung, dass von euch noch einige Verbesserungsvorschläge kommen ...<br />
wäre natürlich super, wenn andere Betroffene ähnliches an die Herren Kommunalpolitiker schicken ... damit sie sehen, dass ich kein Einzelfall bin <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p><em><strong>Zweitwohnungsteuer – Ein studentischer Erfahrungsbericht</strong></em></p>
<p><em><br />
Sehr geehrte Damen und Herren,</em></p>
<p><em>am 02.12.2004 haben Sie im Stadtrat beschlossen, in der Landeshauptstadt Magdeburg eine Zweitwohnungsteuer einzuführen. Am 12.01.2006 mussten Sie auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.10.2005 die Erwerbszweitwohnungen von Verheirateten aus der Steuerpflicht herausnehmen.<br />
Seitdem sind die Magdeburger Studenten der Hauptanwendungsbereich der Zweitwohnungsteuersatzung. Zu dieser Personengruppe gehöre ich und ich möchte Ihnen als Betroffene von meinen Erfahrungen mit Ihrer Steuer berichten:</em></p>
<p><em>Der Hauptgrund für die Einführung der Zweitwohnungsteuer war die Hoffnung der Landeshauptstadt Magdeburg, dass sich dadurch viele der ca. 13.000 Nebenwohnungen in einen Hauptwohnsitz umgewandelt werden und dadurch eine höhere allgemeine Finanzzuweisung in die Landeshauptstadt fließt (vgl. Drucksache DS0774/04 der Landeshauptstadt Magdeburg).<br />
Dieses Ziel ist sicher nicht zu beanstanden; auch wenn dies zu Lasten der kleineren Gemeinden geht, aus welchen die Studenten nach Magdeburg kommen und sich schon die Frage stellt, inwieweit die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Treuepflicht der Gemeinden untereinander hiervon Schaden nimmt. Schließlich beteiligen sich die Magdeburger Studenten sehr wohl an den gemeindlichen Aufwendungen der Landeshauptstadt Magdeburg – sei es durch Entrichtung von Benutzungsgebühren, Entgelten usw., so dass Magdeburg eigentlich keinen Nachteil durch die mit Zweitwohnsitz gemeldeten Studenten hat.<br />
Aber das ist nicht Ihr Problem, sondern vielmehr eines des Landesgesetzgebers, da er über den gemeindlichen Finanzausgleich zu entscheiden hat. Sie haben selbstverständlich nur den maximalen Nutzen für Ihre Stadt im Auge!</em></p>
<p><em>Dennoch verkennen Sie (oder die Verwaltung hat Sie absichtlich im Unklaren gelassen), dass man als Student keinesfalls ein Wahlrecht hat, welche von mehreren Wohnungen als Hauptwohnung gemeldet werden muss. Vielmehr schreibt das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt genau vor, dass die vorwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung ist (§ 8 (1) MG LSA). Wenn also Studenten nur an 3 oder 4 Tagen in Magdeburg studieren und den Rest der Woche sowie die Semesterferien in ihrer Heimat sind, dass kann die Magdeburger Wohnung nur eine Nebenwohnung sein. Alles andere würde gegen das Melderecht verstoßen. Ich verweise diesbezüglich auf die gefestigte Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes; beispielweise im Urteil vom 15.11.1991.</em></p>
<p><em>Wenn man sich als Student melderechtskonform verhält, hat man also keine Chance, der Zweitwohnungsteuer zu entgehen!</em></p>
<p><em>Interessanter wird die ganze Angelegenheit dann, wenn man sich die geschichtlichen Hintergründe der Zweitwohnungsteuer genauer anschaut. Erstmal eingeführt wurde sie in der Bodenseegemeinde Überlingen, da es die dortigen Stadtväter nicht länger hinnehmen wollten, dass reiche Städter Ferienwohnungen in ihrer Gemeinde errichtet haben, welche 10 Monate im Jahr leer stehen und für die die Gemeinde Aufwendungen zu erbringen hat, ohne dass sich die Eigentümer in irgendeiner Weise an den gemeindlichen Aufwendungen beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 06.12.1983 eine derartige gemeindliche Aufwandsteuer für verfassungsgemäß erklärt.<br />
Überträgt man diesen Fall auf die Landeshauptstadt Magdeburg, werden Sie sehr leicht erkennen, dass die Magdeburger Nebenwohnsitzler sehr wohl zu den gemeindlichen Aufwendungen einen Beitrag erbringen, da sie sich während des Semesters häufig in Magdeburg aufhalten und Gebühren und Entgelte entrichten (Wasser, Abwasser, Straßenbahn, Kultureinrichtungen etc.).</em></p>
<p><em>Verschärfend kommt hinzu, dass sich das Magdeburger Steueramt bewusst über den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen der Zweitwohnungsteuer hinwegsetzt:<br />
Steuergegenstand der Zweitwohnungsteuer ist, vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 06.12.1983 ausgeführt, das Innehaben einer Zweitwohnung. Was unter einer Zweitwohnung zu verstehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht dort abschließend entschieden, nämlich „Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung [= Erstwohnung] ...“ Das „Innehaben“ einer Wohnung wurde in dem Beschluss umfassend beschrieben und ist nach ständiger, gefestigter Rechtsprechung die „tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis“ (Bayer. VGH, Urteil vom 14.02.2007) über eine Wohnung, oder bedeutet „berechtigt die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung zu besitzen.“ (BVerwG, Beschluss vom 27.10.2003).<br />
Damit ist durch das Bundesverfassungsgericht festgelegt, und zwar weder interpretierbar noch interpretationsbedürftig, dass der Begriff „Zeitwohnung“ im Zusammenhang mit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer nur dann berechtigt ist, wenn zugleich eine Erstwohnung innegehabt wird.</em></p>
<p><em>Das Steueramt der Landeshauptstadt Magdeburg ist jedoch der Meinung, auch ohne innegehabte Erstwohnung eine Zweitwohnungsteuer fordern zu können (vgl. <a href="http://www.magdeburg.de">www.magdeburg.de</a> „Zweitwohnungssteuer - Antworten auf häufige Fragestellungen“, Erläuterungen zum Punkt „Zweitwohnungssteuer für Studenten“).<br />
Steuergegenstand ist nur noch dem Namen nach das „Innehaben einer Zweitwohnung“. De jure und de facto wird - und das auch nur selektiv - das „Nutzen einer Nebenwohnung“ besteuert.<br />
Die von Ihnen beschlossene Satzung hätte daher nicht unter dem Namen „Zweitwohnungsteuersatzung“ verabschiedet werden dürfen, da sie sich nicht an den hierfür vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen hält. Vielmehr hätten Sie die Satzung „Nebenwohnungsteuersatzung“ nennen müssen; allerdings müsste sich die Landeshauptstadt Magdeburg für eine derartige Steuererfindung erst den Segen der Rechtsprechung sichern.</em></p>
<p><em>Jedoch dürfte sich die Landeshauptstadt schwer tun, in diesem Fall einen steuerbaren Aufwand zu begründen. Wenn man neben der Hauptwohnung noch weitere Wohnungen innehat, so erzeugt man dadurch einen besonderen Aufwand, welcher nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes mit einer örtlichen Aufwandsteuer besteuert werden darf (= die klassische Zweitwohnungsteuer).<br />
Aber das Innehaben lediglich einer Wohnung spiegelt gerade keine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wider, wie beispielsweise die verfassungswidrige Einwohnersteuer belegt. Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen; die schlichte Erfüllung dieses Lebensbedarfs ist kein Aufwand, der wirtschaftliche Leistungsfähigkeit indiziert. (BVerwG, Urteil vom 29.11.1991; Wernsmann: „Verfassungsrechtliche Probleme der Heranziehung von Studierenden zur Zweitwohnungsteuer“, JURA 4/2000; Schwarz: „Rechtsfragen zur Zweitwohnungsteuer“, ZKF 2006, 81). Aber genau dies besteuert die Landeshauptstadt Magdeburg mit Ihrer so genannten Zweitwohnungsteuer.</em></p>
<p><em>Wann man eine Wohnung innehat, ist – wie bereits geschildert – inzwischen durch die Rechtssprechung allgemein anerkannt. Ebenso ist es heute unbestritten, dass die Studenten, deren Haupt- bzw. Nebenwohnung das elterliche Kinderzimmer ist, dieses mangels rechtlicher und tatsächlicher Verfügungsgewalt nicht innehaben (vgl. Stellungnahme der Verwaltung SO169/05 vom 23.06.2005 zur FO181/05; Anmerkungen zu Punkt 4).<br />
In meinem Fall ist es so, dass ich durch das Melderecht gezwungen bin, meine überwiegend genutzte Wohnung (= Kinderzimmer bei den Eltern) als Hauptwohnung zu melden und meine Studentenwohnung in Magdeburg als Nebenwohnung. Es ist – wie eben ausgeführt – unstrittig, dass ich die Hauptwohnung mangels Verfügungsgewalt nicht innehabe. Meine einzig innegehabte Wohnung ist also die in Magdeburg. Trotzdem wird von mir eine Aufwandsteuer dafür verlangt, dass ich eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit an den Tag lege; nämlich dadurch, dass ich eine Nebenwohnung innehabe.<br />
Um Ihnen die Idiotie besonders zu verdeutlichen (entschuldigen Sie bitte diesen Ausdruck; aber anders kann man es nicht nennen!): das Steueramt der Landeshauptstadt Magdeburg empfiehlt in der eben genannten Stellungnahme unter Punkt 4 den betroffenen Studenten, durch eine Ummeldung die (angebliche) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Sprich der gleiche Aufwand (eine Wohnung = Studentenwohnung; die andere Wohnung = elterliches Kinderzimmer) stellt dann eine zu besteuernde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dar, wenn die Hauptwohnung das elterliche Kinderzimmer ist; ist das elterliche Kinderzimmer jedoch die Nebenwohnung, so liegt keine zu besteuernde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vor!</em></p>
<p><em><br />
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Anmerkung: <br />
Ein großes gesellschaftliches Problem momentan in Sachsen-Anhalt ist die Abwanderung von jungen Fachkräften. Wenn Sie während Ihres Studiums - wo Sie finanziell nur dank Bafög einigermaßen über die Runden kommen - derart rechtswidrig abgezockt worden wären, würden Sie sich später in dieser Stadt niederlassen&gt;<br />
Lohnt es sich wirklich für die Landeshauptstadt Magdeburg, sich für eine relativ geringe Zweitwohnungsteuer (in meinem Fall ca. 175 EUR für knapp 2 Jahre) derart die Zukunft zu verbauen&gt;<br />
Gibt es nicht effektivere Wege, um das eingangs geschilderte und durchaus legitime Ziel zu erreichen; beispielsweise durch eine effizientere Überwachung des Melderegisters&gt; </em></p>
<p><em>Mit freundlichem Gruß</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3484</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3484</guid>
<pubDate>Tue, 12 Feb 2008 08:28:33 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>&quot;Mein&quot; Urteil ist noch nicht durch. Da kann man auch mit einem weiteren Jahr rechnen (zumindest in Halle ist das die Verweildauer) bevor man dran ist. Hängt davon ab, wann man es einreicht. Zahlen muss man rückwirkend,je nachdem, wie lange man mit Nebenwohnung in M. gemeldet war. Wenn man sich mit Hauptwohnung in M (bitte nicht Hauptwohnsitz) anmeldet, sollte das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen oder man sollte sie darauf abstellen. <br />
Also am rückwirkenden Zustand wird sich nichts ändern.Für die Zukunft kann man es ändern. (Hätte nie gedacht, dass das Melderecht so schwer sein kann).</p>
<p>Man muss sich grundsätzlich überlegen, ob man den Nerv zum Widerspruch und zu den Klagen hat, denn bisher hat das VG M. gegen die Studenten entschieden, was bedeutet, dass man zum OVG muss und was dabei herauskommt kann auch keiner voraussagen. Es ist ein bisschen wie bei Don Quichotte mit den Windmühlen. Trotzdem packen wir es an.</p>
<p>Gruß Yvonne</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2821</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2821</guid>
<pubDate>Fri, 02 Nov 2007 15:34:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallo Yvonne,<br />
Mein Fall ist quasi der gleiche wie eure: Kinderzimmer bei den Eltern und in Md mit Nebenwohnsitz gemeldet.<br />
Ich habe dem ersten Schreiben widersprochen, danach ein Schreiben ohne Rechtsbehelfbelehrung ignoriert und nun ein Schreiben, das eine Zweitwohnsitzsteuer anhand einer nichtrealen willkürlichgesetzten Jahreskaltmiete berechnet, erhalten.<br />
So wie ich das jetzt bei euch rausgelesen habe, ist der Weg vor Gericht unumgänglich... Oder ist dein Urteil schon durch&gt;<br />
Ich denke, ich habe nicht die Geduld mich auf ein ewiges Hin- und Her mit der Stadt einzulassen...<br />
Müsste ich die Zweitwohnsitzsteuer auch noch nachträglich bezahlen, wenn ich mich jetzt doch in Md mit Hauptwohnsitz anmelde&gt;(ich bin seit 2 Jahren hier mit Nebenwohnsitz gemeldet)<br />
Ich würde dem letztem Schreiben mit eurem vorgeschlagenen Text widersprechen.<br />
Sollte ich dann erstmal abwarten oder mich so schnell wie möglich ummelden&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2814</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2814</guid>
<pubDate>Thu, 01 Nov 2007 17:13:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>Juliane</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christina,<br />
fristgerecht Widerspruch einlegen mit der Begründung:<br />
„Ich habe keine Zweitwohnung inne. Die so genannte Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Magdeburg verstößt in meinem Fall gegen Artikel § Abs. 1 GG., weil sie nicht das Innehaben einer Zweitwohnung sondern das Nutzen einer Nebenwohnung besteuert und die melderechtliche Hauptwohnung völlig gegenstandsfern als „Innehaben einer Erstwohnung“ fingiert. Zur Verfassungswidrigkeit: s. Beschluss des BVerfG vom 6. Dezember 1983.“<br />
One Klage wird es allerdings nicht abgehen. Denn vermutlich wird die Stadt Magdeburg den Widerspruch zurückweisen und dazu jede Menge Unsinn erzählen, warum ihre Satzung angeblich nicht verfassungswidrig sein soll. Dann ist es an Dir zu klagen.<br />
Zahlung mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“ leisten. Das hat zwar keine rechtliche Bedeutung, macht aber Deine Haltung zu der rechtswidrigen Besteuerung deutlich.<br />
Noch Fragen&gt;<br />
Gruß <br />
Christian</p>
<p>Bitte oder Vorschlag: Weitere Fragen als „neuen Beitrag“ einstellen. Das fördert die Übersichtlichkeit.<img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2569</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2569</guid>
<pubDate>Wed, 26 Sep 2007 15:33:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian,</p>
<p>genau das wäre bei mir zutreffend.</p>
<p>lieben Gruß,</p>
<p>Christina</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2568</link>
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<pubDate>Wed, 26 Sep 2007 14:23:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christina</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christina,<br />
hat nur Sinn, wenn Du in M. mit Nebenwohnung gemeldet und mit Hauptwohnung bei Deinen Eltern gemeldet bist.<br />
Trifft das zu&gt;<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2492</link>
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<pubDate>Wed, 19 Sep 2007 08:44:24 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Yvonne,</p>
<p>da ich mich momentan auch im Streit mit der Magdeburger Behörde befinde, würde ich auch gern auf deinen aktuellen Rechtsstreit verweisen und die Anforderungen der Stadt an mich erst einmal aussetzten. Könntest Du mir hier Informationen zu deinem Fall geben, die ich in meinem Schreiben mit aufnehmen kann&gt;</p>
<p>Liebe Grüße,</p>
<p>Christina</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2491</link>
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<pubDate>Wed, 19 Sep 2007 08:42:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christina</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» kann ich heute nachmittag mal anrufen&gt;<br />
eher ungünstig, vormittags ist besser, aber ich bin jederzeit über pn anschreibbar.</p>
<p>Gruß<br />
Yvonne Winkler</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2471</link>
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<pubDate>Wed, 12 Sep 2007 09:31:12 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Ein Anruf im Büro wäre hilfreich, am Montag<br />
» <br />
» Gruß<br />
» Yvonne Winkler</p>
<p>zu spät gelesen <img src="images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> </p>
<p>kann ich heute nachmittag mal anrufen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2470</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2470</guid>
<pubDate>Wed, 12 Sep 2007 08:37:56 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Olaf,<br />
auf jede Entscheidung des BVerfG zur Zweitwohnungsteuer.<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2461</link>
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<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 10:07:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS - Magdeburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><em>Egal wie man Wohnung definiert (schäbig oder einigermaßen anständig), für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer muss man mehr als eine Wohnung - also mindestens zwei - innehaben (so das BVerfG). </em></p>
<p>Auf welches Urteil beziehst Du Dich hierbei genau &gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2457</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2457</guid>
<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 08:51:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Olaf</dc:creator>
</item>
</channel>
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