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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Begriff der Zweitwohnung</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Begriff der Zweitwohnung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Siehe Himbim13 vom 18.04.2014. Wie kann man gemeinsam gg. diese  Steuer vorgehen?<br />
Vorschläge!</p>
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<pubDate>Fri, 18 Apr 2014 18:07:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Himbim13</dc:creator>
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<title>Begriff der Zweitwohnung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was heißt „soll zahlen“? Gibt es schon einen Steuerbescheid? Falls ja, hilft nur noch eine Klage beim VG</p>
<p>Die Argumentation, dass „es sich um eine Wohngelegenheit und somit Mangels Innehabung nicht um eine Zweitwohnung handelt“ ist grundsätzlich richtig. Hat aber mit Dem &quot;Fall Rostock&quot; nichts zu tun und sollte zu &quot;einer jederzeit widerruflichen Wohngelegenheit&quot; ergänzt werden.</p>
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<pubDate>Sun, 06 Apr 2014 18:08:30 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Begriff der Zweitwohnung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Alfred,<br />
meine Frau soll nun ZWST zahlen da Sie angegeben hat die Nebenwohnung 2,5 Tage pro Woche zu nutzen und die Stadt Köln hier nicht von einem überwiegenden Aufenthalt spricht.<br />
Kann wie im Fall Rostock argumentiert werden das es sich um eine Wohngelegenheit und somit Mangels Innehabung nicht um eine Zweitwohnung handelt. Meine Frau hat die Adresse der Freunde als Nebenwohnung angemeldet hat. Sie hat dort nur übernachtet.</p>
<p>Gruß<br />
Guido</p>
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<pubDate>Sun, 06 Apr 2014 17:55:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>Guido Anderka</dc:creator>
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