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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - 18 %  im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungsteuer</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>18 %  im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungsteuer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>... bekommt die Kommune im kommunalen Finanzausgleich 18 % </p>
</blockquote><p>
erklärt Rebell 14.12. und setzt das mit 18% vom Einkommen gleich. Soraya verweist auf eine Erklärung der Stadt Nürnberg, die für die Kommunen bei den Schlüsselzuweisungen für den kommunalen Finanzausgleich eine Aufstockung des Anteils aus der Schlüsselmasse von 12,75 Prozent auf 15 Prozent fordert. <br />
Beide kommen zu dem Ergebnis, dass sich Politiker immer schwer beim Umgang mit Wahrheit tun.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=16980</link>
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<pubDate>Tue, 23 Dec 2014 14:29:46 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>18 %  im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>falsche Entscheidungen zu rechtfertigen und die Wahrheit zu verdrehen!</p>
<blockquote><p><br />
Wenn man nun den Berichten von Journalisten Glauben schenken darf, dann liegt die Wahrheit bei 12,5 % - denn seit Jahren bemühen sich Kommunalverbände die Erhöhung auf 15 % zu steigern.</p>
</blockquote><p>Nicht nur Journalisten auch einem Finanzmister Riedel von der Stadt Nürnberg kann man Glauben schenken- ein Mann an der Front - welcher weiß von was er spricht. </p>
<p>Wenn der CSU- Fraktionsführer von angeblich 18 % spricht, dem kann man kein Vertrauen schenken denn dieser ist auf seine Wähler angewiesen -</p>
<p>Empfehlung: hier ist es zu lesen:<br />
Allein dieses Verhältnis zeigt laut Riedel, dass die immer wieder vorgetragene Forderung des Bayerischen Städtetags nach einer Aufstockung der Schlüsselmasse von 12,75 Prozent auf einen Anteil von 15 Prozent an den Gesamtsteuereinnahmen des Freistaats absolut berechtigt ist. Stadtkämmerer Harald Riedel erklärt dazu: „Damit wird die erste Herausforderung für den Stadthaushalt im kommenden Jahr nun sein, diese rechnerische Lücke von 6,8 Millionen Euro unterjährig zu erwirtschaften. Hinzu kommt noch die um 1,3 Millionen Euro leicht erhöhte Bezirksumlage aufgrund der Anhebung des Umlagesatzes durch den Bezirkstag. Aller Umstände zum Trotz, diese Lücke kann durch eigene Anstrengungen geschlossen werden.“</p>
<p><a href="http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_41068.html">http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_41068.html</a></p>
<p>Es genügt doch wenn Herr Riedel die Erhöhung fordert und bestätigt damit indirekt die Zahl 12,75 als die wahre existierende Höhe.</p>
<p>Merke: Politiker tun sich immer schwer mit dem Umgang mit Wahrheit!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=16979</link>
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<pubDate>Tue, 23 Dec 2014 07:50:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Soraya</dc:creator>
</item>
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<title>18 %  im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich versuche, gerade krampfhaft mich zu beherrschen, hier ernst zu bleiben!</p>
</blockquote><p>Aha , auch ich kann dieser Logik persönlich nicht gut folgen, aber mir liegt eine Notiz vor, daraus geht hervor, dass ein CSU- Führungspolitiker es so zum Ausdruck bringt und damit die Zweitwohnungssteuer absolut versucht zu rechtfertigen.</p>
<p>Auf gezielte Nachfrage wie eigentlich diese 18 % zu -standekommen könne, wurde versucht sich einfach aus der Verantwortung zu stehlen mit dem Hinweis, dass diese Frage noch vom Finanzministerium zu beantworten sei!</p>
<p>Fakt ist: in dessen Wahlbezirk gibt es zahlreiche Kommunen mit Nebenwohnsitzen - also Schutz und Stimmenfang?</p>
<p>Irreführung ist also zur Tradition von Politikern geworden um auch falsche Entscheidungen zu rechtfertigen und die Wahrheit zu verdrehen!</p>
<p>Wenn man nun den Berichten von Journalisten Glauben schenken darf, dann liegt die Wahrheit bei 12,5 % - denn seit Jahren bemühen sich Kommunalverbände die Erhöhung auf 15 % zu steigern.</p>
<p>Hallo Rene versuch mal einem Politiker eine unwahre Behauptung zu widerlegen ?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=16976</link>
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<pubDate>Fri, 19 Dec 2014 07:09:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
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<title>18 %  im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich versuche, gerade krampfhaft mich zu beherrschen, hier ernst zu bleiben!</p>
<p>1. 150.000 Euro? In welcher Welt lebst du denn? Das würde nur wenige Einzelfälle betreffen. Das Durchschnittseinkommen liegt irgendwo im Dreh um die 30.000 Euro. Es kann gut sein (ihr diskutiert über Bayern), dass der Schnitt in Bayern etwas höher ist. Bei 30.000 Euro zahlt man inkl. Soli knapp unter 5.900 Euro Steuer. Ohne Soli um die 5.600 Euro.</p>
<p>2. Von diesem Geld behält der Bund 42,5%. Verbleiben also ca. 3.200 Euro in Bayern und seinen Gemeinden.</p>
<p>3. Ob die 18% korrekt sind, keine Ahnung. Ebenso keine Ahnung auf was sie sich beziehen. Mit Sicherheit aber nicht auf das zu versteuernde Einkommen, sondern - im Maximalfall auf die Steuer selbst. 18% von 5.600 Euro wären was um die 1.000 Euro.</p>
<p>Die Logik, warum Haupt- und Nebenwohnung den gleichen Anteil zugebilligt bekommen, soll erschließt sich mir nicht. Aber die Diskussion hatten wir hier schon zur Genüge ;)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=16975</link>
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<pubDate>Thu, 18 Dec 2014 14:09:24 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
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<title>18 %  im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Für jeden Erstwohnsitzbürger bekommt die Kommune im kommunalen Finanzausgleich 18 % während die Zweitwohnungssteuer nur 5 - 10 oder 20 % Erträge aus dem Mietwert der Wohnung in die Finanzkasse einer Kommune einbringt.</p>
</blockquote><p>Woher stammt denn diese Information mit den 18 % ? </p>
<p>Da gab es doch mal einen Wahlkampf mit 18 % auf den Sohlen ? In diesem Zusammanhang kann doch nicht davon abgeleitet werden- und zusätzlich darf festgehalten werden, die 18  % Sohlen- FDP hat keinen Einfluss mehr auf das bundesdeutsche politische Geschehen.</p>
<p>Bitte hier in diesem Forum sollte man doch die Kirche im Dorf lassen.</p>
<p>Wer ist eigentlich in der Lage die wahren Fakten richtig zu nennen, denn Lügen müssten kurze Beine haben?</p>
<p>Oder gehen mal die Uhren in Bayern wiederum ganz anderst.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=16972</link>
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<pubDate>Wed, 17 Dec 2014 05:36:46 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kommunalfreund</dc:creator>
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<title>18 %  im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>das ist wohl der Grund die Zweitwohnungsbesitzer so zur Kasse zu bitten.<br />
Für jeden Erstwohnsitzbürger bekommt die Kommune im kommunalen Finanzausgleich 18 % während die Zweitwohnungssteuer nur 5 - 10 oder 20 % Erträge aus dem Mietwert der Wohnung in die Finanzkasse einer Kommune einbringt.</p>
<p>Beispiel A: Ein Zweitwohnungsbesitzer mit einem Jahres- Einkommen von <br />
150 000 € zahlt im Durchschnitt etwa € 500.- oder gar € 1000 für die Zweitwohnungssteuer.</p>
<p>Beispiel B: der gleiche Bürger meldet sich mit Erstwohnsitz in einer Kommune an dann bekommt diese  aus dessen Einkommen € 27 000.</p>
<p>Lassen wir mal das Meldegesetz ganz außer acht, denn ein Rentner mit deratigem Einkommen hätte jederzeit die Möglichkeit überwiegend am Zweitwohnsitz zu residieren.</p>
<p>Solche Vorstellungen sind in den Köpfen von Führungspolitikern und Verantwortlichen in den Kommunalverbänden anzutreffen, wen wundert es nun, dass man an dieser Zweitwohnungssteuer festhält ?</p>
<p>Würde man allerdings einer generellen Regelung zustimmen, wo die Erstwohnsitzgemeinde 50 % bekommt im Falle eines Zweitwohnsitzes und die Kommune mit dem Zweitwohnsitz erhielt sodann auch 50 %</p>
<p>Bei 18 % im KFAG würde sodann jede Kommune für diesen Bürger 9 % erhalten - bei einem Jahreseinkommen von nur € 100 000 bekäme im Fall die Gemeinde auch € 9000 und im Fall B auch € 9 000 -  damit wäre doch der Rollentausch uninteressant und das gegenseitige Abjagen von Erstwohnsitzbürger ebenfalls nicht mehr so interessant.</p>
<p>Wer wundert sich also noch warum von den Politikern diese Regelung abgelehnt wird?<br />
Die Sache ist einfach zu erklären, von den allermeisten Politikern geht man davon aus, wer sich eine Zweitwohnung leisten kann - dem ist auch die Zweitwohnungssteuer zuzumuten. <br />
Schlußfolgerung von Kommunen: Wer nicht bereit ist oder zu wenig verdient sollte sich es nicht erlauben eine Zweitwohnung zu unterhalten.<br />
solche Bürger sind nicht erwünscht!!<br />
Hinweis an alle die sich überlegen ob man sich als Rentner im Ort der Zweitwohnung mit Erstwohnsitz niederlässt- kann somit nachrechnen wem er die Einnahmen aus dem KFAG lieber zukommen lässt!</p>
<p>In welcher Kommune wird mehr Misswirtschaft betrieben - dort sollte er sich unbedingt niederlassen umd den  Abbau der Schulden   zu unterstützen- reiche Gemeinden sind nicht immer auf jeden Reichen angewiesen ???</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=16968</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=16968</guid>
<pubDate>Sun, 14 Dec 2014 07:57:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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