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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Müssen  Kommunen sich verabschieden  Zweitwohnungsteuer den gestiegenen Mieten</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Müssen  Kommunen sich verabschieden  Zweitwohnungsteuer den gestiegenen Mieten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Der Wegfall der Eigenheimzulage war längst überfällig. Das war ein Werkzeug, dass zur Zersiedelungen von Städten führte (schnell ein Haus ins Grüne - der Staat subventionierts auch).</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
passt genau in den Sprachschatz von Kommunisten! sich nur in ein gemachtes fremdes Nest setzen und Forderungen präsentieren!</p>
</blockquote><p>Muss man das verstehen? Ggf. Paranoia?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17205</link>
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<pubDate>Mon, 20 Apr 2015 13:28:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>Müssen  Kommunen sich verabschieden  Zweitwohnungssteuer den gestiegenen Mieten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Wegfall der Eigenheimzulage war längst überfällig. Das war ein Werkzeug, dass zur Zersiedelungen von Städten führte (schnell ein Haus ins Grüne - der Staat subventionierts auch).</p>
</blockquote><p>passt genau in den Sprachschatz von Kommunisten! sich nur in ein gemachtes fremdes Nest setzen und Forderungen präsentieren!</p>
<p>nachstehend Auszug aus Spiegel 9- 2015 betreffend der 10 Jahre durschnittl Mietspiegel<br />
............</p>
<p><em>Es gibt nur noch eine Chance, dem Papiertiger Mietpreisbremse Zähne zu verleihen. Maas' Beamte tüfteln gerade einen zweiten Entwurf aus, der klären soll, wie die ortsübliche Vergleichsmiete besser festgestellt wird. Meist konsultieren die Mietparteien örtliche Mietspiegel, doch viele Zahlenwerke sind veraltet oder wurden bei einem Glas Wein ausgekungelt (&quot;Bordeaux-Mietspiegel&quot;). Mancherorts fehlen sie ganz. Ohne klare Regeln für die Vergleichsmiete scheitert auch die Mietpreisbremse, da niemand wüsste, ab welcher Miethöhe sie ihre Wirkung entfaltet. Maas könnte den Zeitraum ausweiten, innerhalb dessen die Durchschnittsmiete bestimmt wird. Je weiter die Berechnung zurückreicht, desto niedriger wäre sie - und desto größer die Bremswirkung. Noch liegt das Limit bei vier Jahren, nun fordert die SPD eine Ausweitung auf bis zu zehn Jahre.</em></p>
<p><em>Welch gravierenden Unterschied das machte, zeigt das Beispiel Berlin. In Lagen mit mittlerem Wohnwert betrug die Durchschnittsmiete laut IVD im vergangenen Jahr 7,45 Euro pro Quadratmeter. Der Durchschnittswert für die vergangenen vier Jahre lag bei 6,83 Euro. Weil Vermieter auch mit Mietpreisbremse bis zu zehn Prozent auf diesen Betrag draufschlagen dürften, könnten sie bei Neuvermietungen bis zu 7,51 Euro kassieren. Die Bremswirkung wäre gering.</em></p>
<p><em><strong>Bezieht man aber die vergangenen zehn Jahre ein, ergibt sich eine Durchschnittsmiete von 6,24 Euro. Inklusive des zehnprozentigen Aufschlags könnten Vermieter also nur 6,86 Euro nehmen. Für Wohnungen, die jetzt schon teurer sind, gäbe es über Jahre keine Mieterhöhungen. Maas würde eine Vollbremsung bewirken.</strong></em></p>
<p><em>Ob es vier oder zehn Jahre werden, könnte am Ende ebenfalls als Chefsache im Koalitionsausschuss entschieden werden.</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17204</link>
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<pubDate>Sun, 19 Apr 2015 13:29:33 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
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<title>Müssen  Kommunen sich verabschieden  Zweitwohnungssteuer den gestiegenen Mieten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Sobald nämlich, am stärksten verbreitet in Bayern sind die Staffelmietbeträge, um nur ein paar Euro die Mietpreise sich erhöhen rutscht die Zwst in die nächst höhere Stufe.</p>
</blockquote><p>Du meinst, dass man aufgrund der angonommenen Dynamik der Mieten auch jährlich die Staffelstufen anpassen müsste (sonst landen alle in absehbarer Zeit in der höchsten Staffel). Theoretisch könnten die Kommunen in ihrer Satzung auch einen Index für die Staffelgrenzen beschließen, nur sind Überlegungen dieser Art seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes hinfällig.</p>
<blockquote><p>Wenn nun die Referenzen auf 10 Jahre angelegt sind, ist es vorbei jährlich oder innerhalb weniger Jahre eine überhöhte Anpassung zu begründen.</p>
</blockquote><p>Nicht wenige Kommunen beziehen sich auf die Jahresrohmiete im Zusammenhang mit dem Einheitswertsverfahren und den Einheitswerten von 1964 (Ost: 1935). Da diese nicht auf den Mietspiegel sich beziehen, sind mittelbar der Mietspiegel egal. Als Nebenwirkung könnte der Index im Einheitswertverfahren aber gedämpdt werden, wenn in den Mietspiegel eingegriffen wird - was zugegebenermaßen nicht schädlich wäre.</p>
<blockquote><p>Viele Kommunen setzen die Zwst fest und fordern nur zur Zahlung auf,denn die Satzungen gelten mit den festgestzten Beträgen bis eine Erhöhung im Einzelfall nötig oder fällig ist. Damit ist Willkürlichkeit gegeben!</p>
</blockquote><p>Die Willkür sehe ich nicht. </p>
<blockquote><p>Lass doch mal die Kommunen nachrechnen ob und um wieviel die Mieten gestiegen sind - bestimmt fällt dann die Steigerung wesentlich geringer aus wie nach dem Schnitt von 4 Jahren!</p>
</blockquote><p>Du meinst, ob die real verlangten Preise bei Neuvermietung in etwa den selben (oder geringeren) Anstieg hatten - im Vergleich zu Mietspiegel. Für Berlin: definitiv.</p>
<blockquote><p>Ja so ist es - aber -  die Vermieter müssen sich dann zukünftig überlegen ob es sich überhaupt noch lohnt für eine Vermietung etwas zu investieren, dann kommt man mit der Börse, wenn  auch riskant, wesentlich günstiger weg. Investitionen zur Vermietung werden damit abgewürgt und danach wundert man sich, dass die Wohnungsnöte größer geworden sind.Vernünftige Kalkulationen sind kaum mehr möglich.</p>
</blockquote><p>Ja, aber muss denn ständig was investiert werden, nur um dann höhere Mieten zu erzielen? Mal davon abgesehen, dass bei Investitionen ggf. sich auch die Einordnung im Mietspiegel ändern kann. In Geieten, was das explizit nicht gewünscht ist, können auch Erhaltungssatzungen beschlossen werden...</p>
<blockquote><p>Bitte mal ein Blick zurück, als man die Eigenheimzulage, welche sich selbst über Steuern finanzierte, abgschafft hatte, wunderte man sich bei allen Politikern, warum denn die Baugenehmigungen so drastisch eingebrochen seien, die Bauwirtschaft ist eingeknickt  und heute fehlen bundesweit Wohnungen zu bezahlbaren Mietpreisen.</p>
</blockquote><p>Der Wegfall der Eigenheimzulage war längst überfällig. Das war ein Werkzeug, dass zur Zersiedelungen von Städten führte (schnell ein Haus ins Grüne - der Staat subventionierts auch).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17203</link>
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<pubDate>Sun, 19 Apr 2015 13:19:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Müssen  Kommunen sich verabschieden  Zweitwohnungssteuer den gestiegenen Mieten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>1. Ich verstehe rein syntaktisch den Titel nicht. Sorry.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Das kann ich nicht nachvollziehen, wenn man was nicht verstehen will, dann bitte genau lesen und Schlußfolgerung daraus ziehen!</p>
</blockquote><p>Selbst bei genauem Lesen lässt sich allenfalls ahnen, was gemeint sein könnte. <br />
&quot;Müssen Kommunen sich verabschieden Zweitwohnungssteuer den gestiegenen Mieten ständig mit Erhöhungen wegen gestiegenen Mietpreisen <br />
anzupassen&quot;<br />
Kostenfreier Rat an den Verfasser: Noch mal lesen und präzisieren (alternativ: verständlich ausdrücken).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17202</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17202</guid>
<pubDate>Sun, 19 Apr 2015 10:56:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Müssen  Kommunen sich verabschieden  Zweitwohnungssteuer den gestiegenen Mieten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>1. Ich verstehe rein syntaktisch den Titel nicht. Sorry.</p>
</blockquote><p>Das kann ich nicht nachvollziehen, wenn man was nicht verstehen will, dann bitte genau lesen und Schlußfolgerung daraus ziehen!</p>
<blockquote><p>2. Sollte es heißen, dass in Folge von Mietsteuerungen auch die ZWS steigt: Ja. Aber das doch nun das gringste Problem. Die Steuer wird i.d.R. jährlich veranlagt.</p>
</blockquote><p>mit dieser Antwort bestätigst, es nich verstanden zu haben, denn die jährlichen Neuen Steuerbescheide lehnen sich doch an die vorzufindenden Vergleichsmieten an. Sobald nämlich, am stärksten verbreitet in Bayern sind die Staffelmietbeträge, um nur ein paar Euro die Mietpreise sich erhöhen rutscht die Zwst in die nächst höhere Stufe. <br />
praktisches Beispiel: Im Jahre 2005 betrug die Zwst. für eine 54 qm große Wohnung € 540.- im Jahr 2007 rechnete das Finanzamt vor die Miete sei um 3 % gestiegen, schon schnappte die Falle zu und die nächste Staffel ist mit € 750 erreicht. Im Jahre 2010 folgte der nächste Sprung auf € 1020.--<br />
Dieses natürlich auch inzwischen alles Illegal, denn seit Januar 2014 sind derartige Satzungen mit degressiver Staffelung - sofern einer Klage erhebt - ungültig.<br />
Dadurch sind diese Kommunen nun gefordert die tatsächlichen vor Ort orzufindenden durchschnittlichen Mietpreise als Grundlage zur Besteuerung heranzuziehen. Mit den Staffelungen und den skandalösen irrwitzigen Daten zurückgehend bis auf 1964 waren doch willkürliche Grundlagen.<br />
Wenn nun die Referenzen auf 10 Jahre angelegt sind, ist es vorbei jährlich oder innerhalb weniger Jahre eine überhöhte Anpassung zu begründen. Viele Kommunen setzen die Zwst fest und fordern nur zur Zahlung auf,denn die Satzungen gelten mit den festgestzten Beträgen bis eine Erhöhung im Einzelfall nötig oder fällig ist. Damit ist Willkürlichkeit gegeben!</p>
<p> </p>
<blockquote><p>3. Die Referenz im Spiegel zu den 10 Jahren kann ich nicht finden.</p>
</blockquote><p>WEnn Du es nicht findest, bitte weiter suchen!<br />
 </p>
<blockquote><p>4. Der Mietspiegel berücksichtigt nur Mieten, wenn diese innerhalb der letzten vier Jahre vereinbart oder geändert worden sind, nicht aber den Bestand. Damit wird sozusagen nicht alles abgebildet, sondern nur selektiv. Wenn dies nun auf 10 Jahre erweitert wird, ist dies ein richtiger Schritt. Dann wären fast alle Wohnungen erfasst. Sinnvoller wäre unbegrenzt, damit ALLE Wohnungen auch in den Mietspiegel fließen.</p>
</blockquote><p>Lass doch mal die Kommunen nachrechnen ob und um wieviel die Mieten gestiegen sind - bestimmt fällt dann die Steigerung wesentlich geringer aus wie nach dem Schnitt von 4 Jahren!<br />
Ja so ist es - aber -  die Vermieter müssen sich dann zukünftig überlegen ob es sich überhaupt noch lohnt für eine Vermietung etwas zu investieren, dann kommt man mit der Börse, wenn  auch riskant, wesentlich günstiger weg. Investitionen zur Vermietung werden damit abgewürgt und danach wundert man sich, dass die Wohnungsnöte größer geworden sind.Vernünftige Kalkulationen sind kaum mehr möglich.<br />
 </p>
<blockquote><p>5. Ich bin skeptisch, ob unsere Bundesregierung hier noch was sinnvolles auf die Beine stellen kann. Auch die Mietpreisbremse ist eher ein zahnloser Tiger, der mit viel Bürokratie verbunden ist, damit überhaupt etwas gedämpft werden kann.</p>
</blockquote><p>Da liegst Du nun vollkommen richtig, wer will es denn noch verstehen, es wird Mist am laufenden Band produziert,  nur die Diäten sind gesichert bis in alle Ewigkeit!</p>
<p>Bitte mal ein Blick zurück, als man die Eigenheimzulage, welche sich selbst über Steuern finanzierte, abgschafft hatte, wunderte man sich bei allen Politikern, warum denn die Baugenehmigungen so drastisch eingebrochen seien, die Bauwirtschaft ist eingeknickt  und heute fehlen bundesweit Wohnungen zu bezahlbaren Mietpreisen. Wer die Eigentumsbildung boykottiert bzw. uninteressant macht muss sich nicht wundern, dass nur noch Konzerne bereit sind zu investieren und sich auch nur Vermietung leisten - wenn die Mietpreise die Erwartungen erfüllen. Otto - Normalverbraucher verprasst sein Einkommen mit allerlei Vergnügungen - Weltreisen und und - Eigentumsbildung ist wohl nur etwas für die Doofen. Am Schluss gibts immer noch das Soziale Auffangnetz - deren Stimmen sind für alle Politiker von größter Bedeutung!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17201</link>
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<pubDate>Sun, 19 Apr 2015 05:53:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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<title>Müssen  Kommunen sich verabschieden  Zweitwohnungssteuer den gestiegenen Mieten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>1. Ich verstehe rein syntaktisch den Titel nicht. Sorry.</p>
<p>2. Sollte es heißen, dass in Folge von Mietsteuerungen auch die ZWS steigt: Ja. Aber das doch nun das gringste Problem. Die Steuer wird i.d.R. jährlich veranlagt.</p>
<p>3. Die Referenz im Spiegel zu den 10 Jahren kann ich nicht finden.</p>
<p>4. Der Mietspiegel berücksichtigt nur Mieten, wenn diese innerhalb der letzten vier Jahre vereinbart oder geändert worden sind, nicht aber den Bestand. Damit wird sozusagen nicht alles abgebildet, sondern nur selektiv. Wenn dies nun auf 10 Jahre erweitert wird, ist dies ein richtiger Schritt. Dann wären fast alle Wohnungen erfasst. Sinnvoller wäre unbegrenzt, damit ALLE Wohnungen auch in den Mietspiegel fließen.</p>
<p>5. Ich bin skeptisch, ob unsere Bundesregierung hier noch was sinnvolles auf die Beine stellen kann. Auch die Mietpreisbremse ist eher ein zahnloser Tiger, der mit viel Bürokratie verbunden ist, damit überhaupt etwas gedämpft werden kann.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 18 Apr 2015 17:14:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
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<title>Müssen  Kommunen sich verabschieden  Zweitwohnungssteuer den gestiegenen Mieten</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>ständig mit Erhöhungen wegen gestiegenen Mietpreisen anzupassen</strong></p>
<p>Die neuen Pläne unseres Bundesjustizministers Heiko Maas sehen Folgendes vor: Statt der bisher üblichen vergangenen 4 Jahre zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete soll nun der Durchschnitt der letzten 10 (!) Jahre heran gezogen werden! So berichtet es das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL.<br />
Dies wäre ein harter Schlag ins Gesicht eines jeden Vermieters.<strong> Denn je länger dieser Zeitraum ist, desto geringer ist auch die ortsübliche Vergleichsmiete.</strong> Schließlich sind die Mieten umso geringer, je weiter zurückliegend man sie erfasst. Somit wären Mieterhöhungen auf Ortsniveau über Jahre kaum noch möglich. Und bei Neuvermietungen im Geltungsbereich der „Mietpreisbremse“ wären kaum Mietsteigerungen möglich, denn hier darf die neue Miete bekanntlich nur 10% über dem Ortsniveau liegen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17199</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17199</guid>
<pubDate>Fri, 17 Apr 2015 08:54:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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