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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Meldepflicht in Berlin</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Meldepflicht in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was im Gesetz steht, gilt. Wie du schon vermutest: vielleicht war ihr der Behalt der Hauptwohnung nicht klar.</p>
<p>Allerdings schadet die Meldung auch nicht. Die unterliegst eben nur noch nicht der MeldePFLICHT.</p>
<p>Sollte dir Berlin doch besser gefallen und du dein Praktikum zu verlängern gedenkst: am sechs Monaten musst du dich melden, ZWS fällt aber erst ab einem Jahr an.</p>
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<pubDate>Tue, 11 Aug 2015 14:32:30 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
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<title>Meldepflicht in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Deine Zweifel sind berechtigt. Die Auskunft des Bezirksamts ist falsch. Du bist nicht meldepflichtig.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 14 Jul 2015 07:05:16 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Meldepflicht in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich war einfach mal so frei und habe der entsprechenden Sachbearbeiterin meine Ansicht dargelegt. </p>
<p>Vielleicht war der guten Frau nicht klar, dass ich meine Wohnung in Sachsen behalten möchte; in jedem Fall hätte ich dann aber eine Nachfrage erwartet, bevor man einfach irgendwas behauptet.</p>
<p>Nun denn.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 13 Jul 2015 16:34:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>Neu-Berliner</dc:creator>
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<title>Meldepflicht in Berlin</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo erstmal,</p>
<p>folgendes: Ich bin Student in Dresden, und werde für 4 Monate ein Praktikum in Berlin absolvieren. Eine Nachfrage beim zuständigen Bezirksamt hat ergeben, dass ich auf jeden Fall meinen Wohnsitz in Berlin melden müsste.</p>
<p>Ich habe allerdings meine Zweifel, ob das so korrekt ist.</p>
<p><a href="http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/1myh/page/bsbeprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=r&amp;eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&amp;showdoccase=1&amp;doc.hl=0&amp;doc.id=jlr-MeldeGBEV6P20&amp;doc.part=S&amp;toc.poskey=#focuspoint">http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/1myh/page/bsbeprod.psml/action/portlets.jw.Ma...</a></p>
<p>§ 20 I MeldG besagt doch, dass es keine Meldepflicht für Aufenthalte gibt, die unter 6 Monate dauern, sofern ich im Inland einen Wohnsitz habe.</p>
<p>Es stellt sich theoretisch die Frage, ob der Landesgesetzgeber &quot;Inland&quot; als &quot;Inland Berlins&quot; gilt oder aber im Sinne von Art. 11 GG &quot;Inland&quot; als Bundesgebiet allgemein definiert werden muss.</p>
<p>Ich würde ja eherzu der weiten Inlandsdefinition tendieren, aber vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.</p>
<p>Sofern Inland nur das Inland Berlins meinte, müsste ja jeder, der drei Wochen Urlaub in Berlin macht, einen Wohnsitz anmelden. Sowas kann doch nie und nimmer richtig sein.</p>
<p>Ich bin auf Meinungen gespannt.</p>
<p><br />
Beste Grüße</p>
<p>Neu-Berliner</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17304</link>
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<pubDate>Mon, 13 Jul 2015 16:12:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>Neu-Berliner</dc:creator>
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