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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zweitwohnsitzsteuer Hannover</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer Hannover (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Aus der Satzung:</p>
<blockquote><p>e) die in der Landeshauptstadt Hannover eine Zweitwohnung innehaben und mit Hauptwohnung in der Wohnung der Eltern, in der Wohnung eines Verwandten in gerader Linie, oder in der Wohnung einer Person, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder), gemeldet sind und dort nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen.</p>
</blockquote><p>Deine Schlussfolgerung:</p>
<blockquote><p>Da der Hauptwohnsitz nur ein Zimmer im elterlichen Haus ist, müsste ich also eigentlich von der Steuer befreit sein.  Trotzdem stolpere ich in dem Formular &quot;Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer&quot; über folgende Frage: </p>
</blockquote><p>Ja, so würde ich das auch sehen (aufgrund der Darstellung).</p>
<blockquote><p>Frage zur Meldesituation: <br />
&quot;Welche Wohnung ist die von Ihnen persönlich vorwiegend benutzte Wohnung?<br />
Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?&quot;  </p>
<p>Was muss ich dort ankreuzen, damit die Stadt mir nicht doch noch die Steuer abnimmt? </p>
</blockquote><p>Ich nehme an, die Frage zielt ab, ob du korrekt gemeldet bist. Möglicherweise bist du ja auch vorwiegend in Hannover, wodurch es dadurch deine Hauptwohnung werden würde (ggf. mit der Konsequenz an einem anderen Ort ZWS entrichten zu müssen). Unter der Prämisse, dass dein Meldeverhalten korrekt ist, ist die Wohnung bei den Eltern die Hauptwohnung.</p>
<blockquote><p><br />
Vielen Dank im Vorraus!</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17571</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17571</guid>
<pubDate>Mon, 11 Jan 2016 14:08:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungsteuer Hannover (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da der Hauptwohnsitz nur ein Zimmer im elterlichen Haus ist, müsste ich also eigentlich von der Steuer befreit sein. </p>
</blockquote><p>
Die Schlussfolgerung verstehe ich nicht.</p>
<p>Ich gehe mal davon aus, dass Du in Hannover mit Nebenwohnung und bei Deinen Eltern mit Hauptwohnung registriert bist. Wenn Du nicht verheiratet/verpartnert bist, ist die Frage zur Meldesituation rein rhetorisch, denn mit Nebenwohnung bist Du registriert, weil Du Dich nicht vorwiegend in Hannover aufhältst.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17568</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17568</guid>
<pubDate>Thu, 07 Jan 2016 15:27:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer Hannover</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich soll rückwirkend für 5 Jahre in Hannover die Zweitwohnsitzsteuer Zahlen. In der Satzung der Stadt steht folgendes: </p>
<p>§ 3<br />
Steuerbefreiungen<br />
Steuerbefreit sind Personen,<br />
(1) a) die in Wohnungen von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen<br />
Gründen entgeltlich oder unentgeltlich untergebracht sind,<br />
b) die in Wohnungen von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich<br />
oder unentgeltlich untergebracht sind, sofern diese Wohnungen zu Erziehungszwecken<br />
genutzt werden,<br />
c) die verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben und aus beruflichen Gründen innerhalb der Landeshauptstadt Hannover eine Zweitwohnung innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt Hannover<br />
befindet und das Erreichen des Arbeitsplatzes ohne die Zweitwohnung nur mit erheblichem<br />
Zeitaufwand möglich wäre,<br />
d) die eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz führen und nicht dauernd getrennt leben und aus beruflichen Gründen innerhalb der Landeshauptstadt Hannover eine Zweitwohnung innehaben, wenn sich die Hauptwohnung<br />
der Lebenspartner außerhalb der Landeshauptstadt Hannover befindet<br />
und das Erreichen des Arbeitsplatzes ohne die Zweitwohnung nur mit erheblichem<br />
Zeitaufwand möglich wäre,<br />
e) die in der Landeshauptstadt Hannover eine Zweitwohnung innehaben und mit<br />
Hauptwohnung in der Wohnung der Eltern, in der Wohnung eines Verwandten in<br />
gerader Linie, oder in der Wohnung einer Person, die durch ein auf längere Dauer<br />
angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind<br />
miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder), gemeldet sind und dort<br />
nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen. </p>
<p>(2)Eine Steuerbefreiung nach<br />
Abs. 1 Buchstabe c) oder d) ist nur möglich, wenn die Zweitwohnung die<br />
vorwiegend benutzte Wohnung der steuerpflichtigen Person ist.</p>
<p>Da der Hauptwohnsitz nur ein Zimmer im elterlichen Haus ist, müsste ich also eigentlich von der Steuer befreit sein. <br />
Trotzdem stolpere ich in dem Formular &quot;Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer&quot; über folgende Frage: </p>
<p>Frage zur Meldesituation: <br />
&quot;Welche Wohnung ist die von Ihnen persönlich vorwiegend benutzte Wohnung?<br />
Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?&quot;  </p>
<p>Was muss ich dort ankreuzen, damit die Stadt mir nicht doch noch die Steuer abnimmt? </p>
<p>Vielen Dank im Vorraus!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17567</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17567</guid>
<pubDate>Thu, 07 Jan 2016 15:00:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>lena-katherinchen</dc:creator>
</item>
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