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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Bad Tölzer hinterlistiger Schachzug mit Neuer Satzung</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Bad Tölzer hinterlistiger Schachzug mit Neuer Satzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es sei denn ein Anwalt findet auch hierzu noch eine Schwachstelle oder Möglichkeit solche linken Schachzüge für unzulässig Recht bekommen.</p>
</blockquote><p>Wichtiger Nachtrag  - Anwalt hat eine Gesetzeslücke für den Fall Bad Tölz entdeckt und geht davon aus, dass sogar eine Normenkontrollklage eigentlich sofort von jedem ZWB - in Bad Tölz möglich sei. </p>
<p>Vom Verein Freunde für Ferien in Bayern e.V. würde dem Mitglied auch für eine Normenkontrollklage Unterstützung z. Teil werden, allerdings hätten dann alle Betroffenen einen Vorteil bei erfolgreicher Klage!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17639</link>
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<pubDate>Wed, 03 Feb 2016 16:58:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
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<title>Bad Tölzer hinterlistiger Schachzug mit Neuer Satzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich würde meinen ja. Dir geht ja nicht um ein Einzelschicksal. Eine Normenkontrollklage zielt auf die Prüfung der Norm, also der Satzung, ab. Sagt zumindest der Name.</p>
</blockquote><p>Nicht die Einzelklagen alleine sind entscheidend - es geht eben um die Norm als solches und diese wurde durch einen sehr geschickten Schachzug nun blockiert für viele Jahre!!</p>
<p>Egal wie nun die Entscheidung vom VGH über die Widersprüche entscheiden wird, für Bad Tölz ist die Normenkontrollklage von Haus aus hiermit verhindert. Es sei denn ein Anwalt findet auch hierzu noch eine Schwachstelle oder Möglichkeit solche linken Schachzüge für unzulässig Recht bekommen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17638</link>
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<pubDate>Tue, 02 Feb 2016 17:09:20 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
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<title>Bad Tölzer hinterlistiger Schachzug mit Neuer Satzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe die geänderte Satzung gefunden. Aber nicht die Änderungssatzung an sich.</p>
<blockquote><p>Das täuscht eben denn eine NKK kann doch nur nach Zustellung eines Zweitwohnungssteuerbescheides erhoben werden - oder bin ich da wohl falsch gepoolt?</p>
</blockquote><p>Ich würde meinen ja. Dir geht ja nicht um ein Einzelschicksal. Eine Normenkontrollklage zielt auf die Prüfung der Norm, also der Satzung, ab. Sagt zumindest der Name.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17637</link>
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<pubDate>Tue, 02 Feb 2016 15:59:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
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<title>Bad Tölzer hinterlistiger Schachzug mit Neuer Satzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das ist der Ratsbeschluss. Wenig aussagekräftig:</p>
</blockquote><p>vielleicht ist dieser nachstehende Hinweis glaubwürdig genug:&gt;<br />
<a href="http://www.bad-toelz.de/buerger/service/buergerservice-online/ortsrecht.html">http://www.bad-toelz.de/buerger/service/buergerservice-online/ortsrecht.html</a></p>
<p>Sehr geehrte <br />
 in der Stadtratssitzung am 26. Januar 2016 hat der Tölzer Stadtrat eine Änderungssatzung zur bestehenden Zweitwohnungsteuersatzung beschlossen. Dabei wird der bislang gestufte Steuertarif (§ 5 Abs. 1) auf einen linearen Steuertarif umgestellt. Die Änderungssatzung tritt erst zum 01.01.2017 in Kraft, wir haben jedoch aus Gründen der Information bereits zusätzlich die neue Fassung ins Netz gestellt.<br />
  <br />
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. <br />
Stadt Bad Tölz<br />
Am Schloßplatz 1 | 83646 Bad Tölz <br />
Büro: Außenstelle Jahnstraße 9<br />
Tel: 08041/504-320| Fax: 08041/504-309</p>
<blockquote><p><a href="https://www.sitzungsdienst-bad-toelz.de/bi/to010.asp?SILFDNR=328&amp;TOLFDNR=4514&amp;BES=1#beschluss">https://www.sitzungsdienst-bad-toelz.de/bi/to010.asp?SILFDNR=328&amp;TOLFDNR=4514&amp;B...</a><br />
Das war nun vor wenigen Tagen.</p>
<p>Dann verstehe ich die Aufregung nicht. Dann habt ihr doch Zeit für eine NKK.</p>
</blockquote><p>
Das täuscht eben denn eine NKK kann doch nur nach Zustellung eines Zweitwohnungssteuerbescheides erhoben werden - oder bin ich da wohl falsch gepoolt?<br />
Fakt ist nun von Ende Januar 2017 geht garantiert kein neuer Bescheid raus - das Jahr 2016 wird noch nach der alten Satzung mit Bescheiden nach der Satzung ab 2007  abgerechnet. die Neue Satzung gilt ab 1.1.2017<br />
Die Bekanntmachung ist also nach dem 26.01.2016 erfolgt - wäre der letzte Termin folglich ende Januar 2017 - und das geht nicht ohne eine offizielle Steuerbescheidvorlage! <br />
Sollte ich falsch liegen bitte dazu eine Ergänzung oder Erläuterung!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17636</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17636</guid>
<pubDate>Tue, 02 Feb 2016 15:40:23 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bad Tölzer hinterlistiger Schachzug mit Neuer Satzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt&amp;id=594">http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt&amp;id=594</a></p>
<p>eingetragen. Wenn mehr Fakten bekannt sind, ergänze ich das Bemerkungsfeld gerne.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17635</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17635</guid>
<pubDate>Tue, 02 Feb 2016 14:53:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bad Tölzer hinterlistiger Schachzug mit Neuer Satzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist der Ratsbeschluss. Wenig aussagekräftig:<br />
<a href="https://www.sitzungsdienst-bad-toelz.de/bi/to010.asp?SILFDNR=328&amp;TOLFDNR=4514&amp;BES=1#beschluss">https://www.sitzungsdienst-bad-toelz.de/bi/to010.asp?SILFDNR=328&amp;TOLFDNR=4514&amp;B...</a><br />
Das war nun vor wenigen Tagen.</p>
<p>Dann verstehe ich die Aufregung nicht. Dann habt ihr doch Zeit für eine NKK.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17634</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17634</guid>
<pubDate>Tue, 02 Feb 2016 14:47:28 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
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<title>Bad Tölzer hinterlistiger Schachzug mit Neuer Satzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>In der neuen Satzung steht aber, dass sie zum 1.1.2007 gilt. Zumindest in der Fassung, die online ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17633</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17633</guid>
<pubDate>Tue, 02 Feb 2016 14:44:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
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<title>Bad Tölzer hinterlistiger Schachzug mit Neuer Satzung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Auseinandersetzungen bezüglich Diskriminierung einer relativ kleinen Bevölkerungsgruppe  mit der Zweitwohnungssteuer hätten eigentlich nur die Kommunalverbände und die wirklichen Kommunalpolitiker zu verantworten.</p>
<p>Mit dieser Beschlussfassung v. 26.01.2015 des Stadtrates von Bad Tölz  ist mal wieder ein ziemlich trickreicher Schachzug gelungen, denn nur innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung einer Satzung kann eine Normenkontrollklage erhoben werden. Da diese Satzung von Bad Tölz erst zum 1.1.2017 in Kraft tritt und ganz bestimmt bis zum Ende des Januars 2017 noch kein Steuerbescheid nach diesen neuen Kriterien zugestellt wird, ist die Frist zur Normenkontrollklage bereits schon überschritten.</p>
<p>Der neue lineare Tarif kann somit <strong>nicht</strong> mehr mit NKK angegriffen werden, lediglich bekommen die Sachbearbeiter noch zusätzliche undankbare Aufgaben zu bewältigen, so wie Bad Tölz - bekanntlich über keinen amtlichen Mietspiegel verfügt, bleibt auch in Zukunft nur eine willkürliche geschätzte Grundlage für einen Jahreskaltmietbetrag (betrug)einzusetzen, (nicht bei gemieteten Objekten da gilt wohl der Mietvertrag) Bei Privateigentum also Ohne Berücksichtigung bzw. Einzelbewertung der eigentlich zu besteuernden  &quot;Zweitwohnung&quot;!  Also weiterhin Willkür !???<br />
Lasst uns nun gespannt sein, was der Geschäftsführung von Bayer. Gemeindetag noch für &quot;Grausamkeiten&quot;  einfallen werden umd diese Sorte von unerwünschten Bürgern zu schröpfen. Eigentlich dreht sich doch alles um den Kommunalen Finanzausgleich - jetzt sollte doch diese 162 bayerischen Städte und Gemeinden ( von den 2056 )welche so vehement auf die Erhebung einer Zwst. pochen, die Chance nutzen und möglichst eine große Zahl von As....... und Flüchtlingen aufnehmen, denn sobald diese aus den Aufnahmecentren in Kommunen umgesiedelt sind, erhalten diese den &quot;Erstwohnsitzstatus&quot; damit verbunden erhöhen sich, wie bundesweit gewünscht, die Einnahmen im Kommunalen Finanzausgleich =  800 € bis 1 200.- € pro Erstwohnsitzbürger!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17631</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17631</guid>
<pubDate>Tue, 02 Feb 2016 14:19:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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