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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Bad-Griesbach`s Satzung verstößt nach Art 3 Abs.1 GG</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
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<title>Bad-Griesbach`s Satzung verstößt nach Art 3 Abs.1 GG</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verständnis der Kommunen  auf das Grundrecht auf Gleichbehandlung bei der Besteuerung von Zweitwohnungen mit der Zweitwohnungssteuer ist ziemlich dürftig.<br />
<strong>Erwin und Marialuise stellten den Antrag auf Aufhebung des Steuerbescheides</strong>, da die Satzung von Bad-Griesbach ebenfalls wie viele weitere bayerischen Satzungen gem. Urteil v. BVerfG v. 15.1.2014 BvR 1656/09 gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.<br />
Hierzu die Einzelheiten erläutert gem. Bad-Griesbacher Satzung:<br />
bis 25 qm Wohnfläche wird eine Zwst. in Höhe von € 120. erhoben<br />
26 bis 50 qm  174.-- / 51 bis 75 qm € 216 Zwst über 75 qm Wfl.=€ 270.--Zwst</p>
<p>Im Klartext beutet es dass bei Wfl. bis 25qm eine Steuer von 4,80€ anfällt<br />
bei ener Wohnfläche zwischen 27 u 50 qm entweder 6,44 oder 3,48€ bei Wfl. zwischen 51 und 75 qm 4,23 bzw. 2,88 € und bei Wfl. über 76qm entweder in der untersten Stufe (76 qm) = 3,55€ während bei Wfl. v. 120 qm nur 2,25€ an Zwst fällig ist.</p>
<p><span style="font-size:large;"><strong>Dazu die ablehnende Stellungnahme der Stadt Bad Griesbach:... das zitierte Urteil BvR 1656/09 hat keine Auswirkung auf den Vollzug der Zwst. der Stadt Bad-Griesbach i. Rottal sieht  lt. ³4 u.³ 5 jedoch keine degressive Besteuerung nach Mietaufwand, sondern eine linear verlaufende Besteuerung nach Wohnfläche vor.<br />
Nach $ 80 Abs. 4 VWGO solldie Vollziehung ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen.<br />
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit liegen nicht vor. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist deshalb abzulehnen!</strong></span></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17715</link>
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<pubDate>Sat, 26 Mar 2016 13:31:22 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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