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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zweitwohnungsteuer rückwirkend bis 2009</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Zweitwohnungsteuer rückwirkend bis 2009 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Köln erhebt für das Innehaben einer Nebenwohnung - juristisch einwandfrei bestätigt durch das VG Köln - die Zweitwohnungsteuer bis zu 7 Jahre rückwirkend.</p>
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<pubDate>Wed, 27 Apr 2016 14:12:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Zweitwohnsitzsteuer rückwirkend bis 2009</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ich bin seit 2009 in Köln mit Zweitwohnsitz gemeldet. In 2015 erhielt ich eine Aufforderung, Angaben zu dieser Wohnung zumachen damit die Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden kann. Ende April 2016 erhielt ich einen Zweitwohnungssteuerbescheid rückwirkend für die Jahre 2009 bis 2016. ist das rechtens? Wie sind denn da die Verjährungsfristen?</p>
<p>Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.</p>
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<pubDate>Wed, 27 Apr 2016 09:37:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>Elmo</dc:creator>
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