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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Gegenstand der Steuer ist auch in Hannover das <strong>Innehaben</strong> einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.</p>
<p>Du bist aber nicht Inhaber der Wohnung, da Dir die rechtlich abgesicherte Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Nebenwohnung fehlt. Dir wird dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten. Damit lässt sich die Zweitwohnungsteuerpflicht nicht begründen.</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17885</link>
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<pubDate>Sat, 10 Sep 2016 13:39:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe kein Mietverhältnis dort. Sollte die Beziehung enden, würde ich mich dort auch nicht mehr aufhalten. Eigentlich bin ich nur Besucher und melde die Nebenwohnung lediglich an, um die beruflichen Benefits meines Partners mitnutzen zu können, für die ein gemeinsamer Wohnsitz Voraussetzung ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17884</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17884</guid>
<pubDate>Sat, 10 Sep 2016 12:58:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>Andre</dc:creator>
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<title>Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Mein Partner und ich haben getrennte Hauptwohnsitze, jedoch benötige ich für die Mitnutzung von Firmenvorteilen einen gemeinsamen Wohnsitz (Zweitwohnung ist dafür ausreichend). Bisher wohnte er in einer Stadt, die keine ZWS erhebt, aber nach einem Umzug nach Hannover fällt diese nun an. Da ich in seiner Whg keine Miete zahle und mich auch nur ca. 40-50 Tage im Jahr dort aufhalte, empfänd ich es als unangemessen, seine Netto-Kaltmiete zugrunde zulegen. Gibt es Möglichkeiten, die tatsächliche Grundlage (Hälfte der Whg an ca. 50 Nutzungstagen) heranzuziehen?</p>
</blockquote><p>Gegenfrage: Fällt überhaupt Zweitwohnungsteuer an? Was passiert z.B. wenn die Partnerschaft endet? Kannst Du dann weiter in der Nebenwohnung bleiben oder kann Dein Partner Dich dann rausschmeißen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17883</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17883</guid>
<pubDate>Sat, 10 Sep 2016 12:51:22 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Partner und ich haben getrennte Hauptwohnsitze, jedoch benötige ich für die Mitnutzung von Firmenvorteilen einen gemeinsamen Wohnsitz (Zweitwohnung ist dafür ausreichend). Bisher wohnte er in einer Stadt, die keine ZWS erhebt, aber nach einem Umzug nach Hannover fällt diese nun an. Da ich in seiner Whg keine Miete zahle und mich auch nur ca. 40-50 Tage im Jahr dort aufhalte, empfänd ich es als unangemessen, seine Netto-Kaltmiete zugrunde zulegen. Gibt es Möglichkeiten, die tatsächliche Grundlage (Hälfte der Whg an ca. 50 Nutzungstagen) heranzuziehen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17882</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17882</guid>
<pubDate>Sat, 10 Sep 2016 12:39:30 +0000</pubDate>
<dc:creator>Andre</dc:creator>
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