<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Kinder am Ort der Hauptwohnung Wie Ehepartner ?!</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Kinder am Ort der Hauptwohnung Wie Ehepartner ?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>... hier im Forum- findet man wohl nur Zustimmung ...</p>
</blockquote><p>
Eher wohl nicht.</p>
<p>Den unsäglichen Rest kommentiere ich nicht</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17984</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17984</guid>
<pubDate>Tue, 28 Mar 2017 13:41:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kinder am Ort der Hauptwohnung Wie Ehepartner ?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Irgendwie macht ihre Argumentation nicht sehr viel Sinn bzw. wollen Sie scheinbar auch gar nicht argumentieren. Und ich bin mittlerweile woanders fuendig geworden, dass es fuer meine Konstellation sehr wohl fraglich erscheint, ob ueberhaupt eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden kann, da sie die Familie diskriminiert.</p>
</blockquote><p>Gratulation - denn hier im Forum- findet man wohl nur Zustimmung zur von der Politik vorherschenden Meinung zur Zwst.- es ist einfach wichtig die Bürger zu schröpfen, dazu sind unsere Potitiker - vor Allem - dem Druck der Kommunalverbände ausgesetzt, in Deutschland brauchen wir keine Mafia, da haben wir schon genug Einfluss von den Kommunalverbänden auf die Politik.</p>
<p>Hilfreich sind nur noch Klagen mit entsprechender Begründung -in viefacher Weise geht es doch um Diskriminierung und Erfindung immer neuer Steuern und Abgaben- sei es die Zweitwohnungssteuer - Bettensteuer - Pferdesteuer - Straßenausbaubeitragsatzungen - es sind Knebelinstrumente für wehrlose Bürger, vor Allem weil diese sich nicht trauen sich zur Wehr zu setzen.</p>
<p>Schließlich kommt noch hinzu, dass die Neidhammel und Missgünstlinge zusätzlich bemüht sind wie so oft hier im Forum- diese Besteuerung und Schröpfung der Bürger wohl als angebracht betrachten. Unser Rechtsstaat wird einseitig missbfraucht- wer kein Geld hat oder nicht bereit ist Kosten für einen Rechtsstreit einzubringen sollte akzeptieren und bezahlen.</p>
<p>Warten wir ab - Vorausschauend wird in den nächsten Monaten sich noch das Bundesverwaltungsgericht und auch das Bundesverfassungsgericht eingehend gefordert sein - im Ergebnis dürften dann diese vielen Kommunen ganz arg in Bedrängnis geraten!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17983</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17983</guid>
<pubDate>Tue, 28 Mar 2017 11:57:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kinder am Ort der Hauptwohnung Wie Ehepartner ?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe nicht argumentiert sondern informiert.</p>
<blockquote><p>Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass in Stadt B die Vorgabe besteht, dass sofern man eine Familienwohung in einer anderen Stadt hat, ist diese auch die Hauptwohnung. </p>
</blockquote><p>
Dann wäre die Satzung eine der wenigen, die nicht an das Melderecht anknüpft. Umso wichtiger wäre es, die Satzung zu kennen. </p>
<blockquote><p>Wo ist das ersichtlich? Art. 6 Abs 1. GG, mit dem das Urteil begruendet wurde, bezieht sich eben nicht nur auf die Ehe sondern eben auch auf die Familie. </p>
</blockquote><p>
Den entscheidenden Satz aus der Urteilsbegründung habe ich am 27. zitiert.</p>
<blockquote><p>Und ich bin mittlerweile woanders fuendig geworden, dass es fuer meine Konstellation sehr wohl fraglich erscheint, ob ueberhaupt eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden kann, da sie die Familie diskriminiert.</p>
</blockquote><p>
Die Fundstelle würde nicht nur mich brennend interessieren. Bitte benennen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17982</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17982</guid>
<pubDate>Mon, 27 Mar 2017 21:14:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kinder am Ort der Hauptwohnung Wie Ehepartner ?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Also mal ehrlich, Ihre Argumentation ist nicht sehr zielfuehrend. Meine Anmerkung hat sich nicht auf das Bundesmeldegesetz bezogen, sondern auf Ihre Aussage, dass Sie die Satzung nicht kennen. Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass in Stadt B die Vorgabe besteht, dass sofern man eine Familienwohung in einer anderen Stadt hat, ist diese auch die Hauptwohnung. </p>
<blockquote><p>Der Beschluss des BVerfG in seinem Bezug auf das Melderecht schützt ersichtlich also nur verheiratete (oder eine Lebenspartnerschaft führende) Einwohner.</p>
</blockquote><p>Wo ist das ersichtlich? Art. 6 Abs 1. GG, mit dem das Urteil begruendet wurde, bezieht sich eben nicht nur auf die Ehe sondern eben auch auf die Familie. </p>
<p>Irgendwie macht ihre Argumentation nicht sehr viel Sinn bzw. wollen Sie scheinbar auch gar nicht argumentieren. Und ich bin mittlerweile woanders fuendig geworden, dass es fuer meine Konstellation sehr wohl fraglich erscheint, ob ueberhaupt eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden kann, da sie die Familie diskriminiert.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17981</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17981</guid>
<pubDate>Mon, 27 Mar 2017 19:48:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>hl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kinder am Ort der Hauptwohnung Wie Ehepartner ?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Wohnung, in der auch Familienmitglieder wohnen, IST zwingend die Hauptwohnung - also aufgrund unserer Tochter für mich die Wohnung in Stadt A. </p>
</blockquote><p>Das ist so nicht richtig. </p>
<p>Das Bundesmeldegesetz (BMG) besagt in <br />
<em>§ 21 <br />
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.<br />
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.<br />
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.<br />
§ 22 <br />
(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.<br />
</em><br />
Der Beschluss des BVerfG in seinem Bezug auf das Melderecht schützt ersichtlich also nur verheiratete (oder eine Lebenspartnerschaft führende) Einwohner.</p>
<p>Ob die Satzung der Stadt B überhaupt an das Melderecht anknüpft (was wahrscheinlich der Fall sein wird), lässt sich konkret nur aus der Satzung selbst erschließen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17979</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17979</guid>
<pubDate>Mon, 27 Mar 2017 11:09:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kinder am Ort der Hauptwohnung Wie Ehepartner ?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die Ausführungen, ich kann aber die Argumentation nicht gänlich nachvollziehen aus den folgenden Gründen:</p>
<blockquote><p>Ohne die Satzung der Stadt B zu kennen, lässt sich nur ganz allgemein antworten.</p>
</blockquote><p>Ich helfe hier einmal nach. Die Wohnung, in der auch Familienmitglieder wohnen, IST zwingend die Hauptwohnung - also aufgrund unserer Tochter für mich die Wohnung in Stadt A. Also Familienwohnung ist die Hauptwohnung. Ich habe also keine Wahl, die beruflich veranlasste Wohnung in Stadt B ist zwingend Nebenwohnung. Schon hier verstehe ich nicht die Urteilsbegründung vom BVerfG:</p>
<p>&quot;Es ist nämlich für Verheiratete ausgeschlossen, die Wohnung am Beschäftigungsort trotz deren vorwiegender Nutzung zum Hauptwohnsitz zu bestimmen und damit der Heranziehung der Zweitwohnungsteuer zu entgehen&quot; </p>
<p>Das trifft eben nicht nur auf Verheiratete zu, sondern auch auf unverheiratet mit einer Familiewohnung. Also ein Ehepaar ohne Kinder wird geschützt und muss keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wenn die Nebenwohnung berfulich veranlasst ist, bei einem unverheiratetes Paar mit Kind aber nicht? Schutz der Ehe aber eben nicht der Familie?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17978</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17978</guid>
<pubDate>Mon, 27 Mar 2017 09:40:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>hl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kinder am Ort der Hauptwohnung Wie Ehepartner ?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ohne die Satzung der Stadt B zu kennen, lässt sich nur ganz allgemein antworten.</p>
<p>1. Wenn Du melderechtskonform im B mit Nebenwohnung registriert bist, findet keine Diskriminierung im Sinne des BVerfG-Beschlusses statt. Verheiratete (und „Verpartnerte“) werden im Vergleich zu Alleinstehenden dann diskriminiert, wenn sie die Nebenwohnung quantitativ zeitlich vorwiegend nutzen und trotzdem zur ZWSt herangezogen werden.<br />
Originalton BVerfG 2005:<br />
<em>„Die Verweisung in den Satzungen auf die melderechtlichen Regelungen über die Definition der &quot;Hauptwohnung&quot; bewirkt, dass verheiratete Personen anders als nicht Verheiratete zur Zweitwohnungsteuer für die von ihnen vorwiegend benutzte Wohnung herangezogen werden, soweit die Familie im Übrigen eine andere Wohnung vorwiegend nutzt.“<br />
</em></p>
<p>2. Der Lebensmittelpunkt ist unabhängig von den melderechtlichen Verhältnissen.</p>
<p>3. Es gibt keine melderechtliche Bestimmung, die eine Verlegung des Lebensmittelpunktes verlangt.</p>
<p>4. Ist es denkbar, dass Deine melderechtlichen Verhältnisse falsch sind?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17975</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17975</guid>
<pubDate>Fri, 17 Mar 2017 21:50:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kinder am Ort der Hauptwohnung Wie Ehepartner ?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte hier einmal nachfragen, da es mich auch betrifft. Kurz die Ausgangslage:</p>
<p>Wohne mit meiner Partnerin und unserer gemeinsamen Tochter in einer gemeinsamen Wohnung in Stadt A. Wir sind nicht verheiratet. Ich habe beruflich in Stadt B meine Zweitwohnung, wo Zweitwohnsitzsteuer anfällt.</p>
<p>Ich frage mich, wieso hier nicht der Schutz der Familie greifen soll? Laut Wiki zum Schutz von Ehe und Familie: Der Begriff der Familie ist also faktisch gemeint – er liegt auch vor bei unverheirateten Paaren mit gemeinsamem oder nicht gemeinsamem Kind sowie Elternteilen mit Kind.</p>
<p>Ich kann die Begründung (zum Urteil, dass verheiratete Paar von der Zweiwohnsitzsteuer ausgenommen sind) insbesondere nicht nachvollziehen, da ich als unverheirateter ja auch mein Hauptwohnsitz in Stadt B anmelden koennte. Das wuerde ja bedeuten, dass ich meinen Lebensmittelpunkt wegen der Zweitwohnsitzsteuer verlegen sollte, als weg von meinem Kind?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17974</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17974</guid>
<pubDate>Fri, 17 Mar 2017 18:31:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>hl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kinder am Ort der Hauptwohnung Wie Ehepartner ?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich gehe mal davon aus, dass dein rein quantitativ zeitlich vorwiegender Aufenthalt am Arbeitsort ist. Ein volljähriges Kind ist kein Grund für eine falsche melderechtliche Registrierung. Ob besondere Gründe vorliegen, kann ich nicht erkennen. Der Beschluss des BVerfG greift hier nicht. Der Beschluss  beruht im Wesentlichen auf der Erkenntnis: „Es ist nämlich durch die melderechtlichen Regelungen für Verheiratete ausgeschlossen, die Wohnung am Beschäftigungsort trotz deren vorwiegender Nutzung zum Hauptwohnsitz zu bestimmen und damit der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer zu entgehen; für sie bestimmen § ... zwingend die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie zum Hauptwohnsitz.“<br />
Daran hat sich auch im neuen Bundesmeldegesetz nichts geändert. </p>
<p>Anzumerken ist allenfalls, dass das Meldegesetz den Begriff „Wohnsitz“ nicht kennt. Aber über solche rechtlichen Kleinigkeiten dürfte das BVerfG erhaben ein.</p>
<p>Die Sache fällt wohl ins Verwaltungsrecht, eine Klage dürfte allerdings nicht erfolgversprechend sein. </p>
<p>Abgesehen davon ist die ZWSt in diesem Fall nicht rechtmäßig.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17950</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17950</guid>
<pubDate>Sun, 29 Jan 2017 09:50:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kinder am Erstwohnsitz. Wie Ehepartner ?!</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin aufgefordert eine Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer abzugeben. Mein 2-Wohnsitz ist beruflich bedingt. Ich habe zwar am Erstwohnsitz keinen Ehepartner mehr, aber ein Kind (inzwischen volljährig, aber steuerlich im Rahmen der üblichen Berücksichtigung, d.h. unter 25 und Student). Wenn es im Urteil des BVerfG vom 11.10.2005 heißt, eine 2-Wohnsitzsteuer für Ehepartner wäre ein Verstoß gegen das GG (besonderer Schutz der Ehe), weil ein Unverheirateter leichter umziehen kann, müsste dann nicht dasselbe für ein  Kind am Erstwohnsitz gelten (besonderer Schutz der Familie) ? </p>
<p>Wie seht ihr die Erfolgschancen gegen einen entsprechenden Bescheid Einspruch zu erheben / zu klagen ? Wer wäre der richtige Anwalt für so etwas (Steuerrecht ?, ist es ja eigentlich nicht)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17949</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17949</guid>
<pubDate>Sat, 28 Jan 2017 19:37:50 +0000</pubDate>
<dc:creator>tpg5</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
