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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Wochenendhaus</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Wochenendhaus (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die Infos </p>
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<pubDate>Wed, 31 Jan 2018 07:06:12 +0000</pubDate>
<dc:creator>Willy</dc:creator>
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<title>Wochenendhaus (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Was bedeutet Verfügbarkeit der Wohnung/Hauses? Ok wir können das Haus das ganze Jahr nutzen,...</p>
</blockquote><p>
Das ist die Verfügbarkeit, die rechtlich gesicherte Nutzungsmöglichkeit. Die ist bei euch das ganze Jahr gegeben.</p>
<blockquote><p>... sind aber höchstens 100 Tage p.a. dort. </p>
</blockquote><p>
Das ist die tatsächliche Nutzungsdauer.</p>
<blockquote><p>In der Satzung von der Gemeinde heißt es, unter 120 Tage Verfügbarkeit sind 55% anzurechnen. Wir würden mit 100% berechnet? Ist das ok?</p>
</blockquote><p>
Ja, weil die Verfügbarkeit bei euch 100% ist. </p>
<blockquote><p>Sorry, noch ne Frage - wer legt denn die Rohmiete fest. Die Gemeinde weiß gar nicht wie groß unser Haus ist.</p>
</blockquote><p>
Das nicht, aber sie kennt den Einheitswert und weiß wie viel Grundsteuer ihr zahlt - auf der Grundlage schätzt sie einfach die Rohmiete. Den Betrag kann man ggf. prüfen bzw. durch die Gemeinde prüfen lassen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 30 Jan 2018 20:15:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Wochenendhaus (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry, noch ne Frage - wer legt denn die Rohmiete fest. Die Gemeinde weiß gar nicht wie groß unser Haus ist.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 30 Jan 2018 18:38:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Willy</dc:creator>
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<title>Wochenendhaus (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Alfred, erstmal vielen Dank. Was bedeutet Verfügbarkeit der Wohnung/Hauses? Ok wir können das Haus das ganze Jahr nutzen, sind aber höchstens 100 Tage p.a. dort. In der Satzung von der Gemeinde heißt es, unter 120 Tage Verfügbarkeit sind 55% anzurechnen. Wir würden mit 100% berechnet? Ist das ok?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 30 Jan 2018 18:34:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>Willy</dc:creator>
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<title>Wochenendhaus (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung. Die Dauer der tatsächlichen Nutzung spielt keine Rolle. Wenn das Wochenendhaus die satzungsrechtlichen Bedingungen für eine &quot;Wohnung&quot; bzw. Zweitwohnung erfüllt, wäre die Steuer grundsätzlich zulässig. </p>
<p>Ob eine derart lange rückwirkende Besteuerung rechtmäßig ist, müsste ein Steuerrechtler u.a. auch auf der Grundlage der örtlichen Satzung prüfen. Könnte willkürlich sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18193</link>
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<pubDate>Tue, 30 Jan 2018 16:43:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Wochenendhaus</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, wir haben seit fast 60 Jahren ein kleines Wochendhaus an der Ostsee im Bereich Ostholstein.<br />
Heute habe ich einen Bescheid für die Jahre 2011-2018 bekommen, keine Ahnung wie die Summe festgelegt wurde. <br />
Einen Steuerbescheid habe ich nicht bekommen, wir nutzen das Haus von April bis Oktober nur privat, keine Vermietung,<br />
Ca . 70-80 Tage im Jahr. Wurden  zu 100% veranlagt. <br />
Hat jemand einen Rat ob das ok ist? Schon mal Danke</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18191</link>
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<pubDate>Tue, 30 Jan 2018 13:42:50 +0000</pubDate>
<dc:creator>Willy</dc:creator>
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