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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Wann wird Pflegeaufenthalt zu einem Grund den Meldestatus zu ändern?</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Wann wird Pflegeaufenthalt zu einem Grund den Meldestatus zu ändern? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Auch diese Antwort sehr klar und überzeugend. Ich bedanke mich recht herzlich Alfred!<br />
Viele Grüße<br />
Paulchens Panther</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 05 Jan 2019 00:32:11 +0000</pubDate>
<dc:creator>Paulchens Panther</dc:creator>
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<title>Wann wird Pflegeaufenthalt zu einem Grund den Meldestatus zu ändern? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Im Melderecht ist ausschließlich die tatsächliche Nutzung einer Wohnung entscheidend.</p>
</blockquote><p>
 <br />
Wenn C die gesamte Miete übernimmt und A auszieht und C die alleinige Nutzung der Wohnung überlässt, kann A sich für diese Wohnung abmelden und sich bei B mit alleiniger Wohnung registrieren lassen. Auf das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter hat das keinen Einfluss. A und C sind ihm gegenüber für die Entrichtung der Mieter verantwortlich. Der Vermieter wird allerdings gegenüber der Meldebehörde den Auszug von A bestätigen müssen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18331</link>
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<pubDate>Fri, 04 Jan 2019 22:09:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>Wann wird Pflegeaufenthalt zu einem Grund den Meldestatus zu ändern? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank Alfred, das war ja eine klare und rasche Antwort.</p>
<p>Dann hätte ich jetzt gleich noch eine weitere Frage.</p>
<p>Bleiben wir bei Person A, wie im Beispiel beschrieben. Person A wohnt ja in einer Wohnung zur Miete, ist aber nicht alleiniger Mieter. Es gibt noch eine Person C, die kürzlich in den Mietvertrag der Wohnung aufgenommen wurde. <br />
Nun sind also Person A und Person C gemeinschaftlich Mieter der Wohnung. </p>
<p>Person A kann die Wohnung nicht allein kündigen und Person C ist nicht interessiert an der Kündigung der Wohnung. </p>
<p>Nehmen wir an der Vermieter hat kein Interesse (und ist ja wohl auch nicht verpflichtet) den Mietvertrag allein mit Person C fortzuführen. <br />
Person C ist aber im Innenverhältnis mit Person A gerne bereit die gesamte Miete für die Wohnung zu übernehmen. </p>
<p>Kann Person A sich jetzt bei Person B im Haus anmelden mit Hauptwohnsitz? </p>
<p>Also kann Person A ihren Hauptwohnsitz von der Wohnung in das Haus von Person B verlagen? Und das obwohl Person A ja noch im Mietvertrag der Wohnung steht? Oder begründet ihre Eingebundenheit in den Mietvertrag der Wohnung automatisch einen Zweitwohnsitz in der Wohnung?</p>
<p>Viele Grüße<br />
Paulchens Panther</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18330</link>
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<pubDate>Fri, 04 Jan 2019 18:32:16 +0000</pubDate>
<dc:creator>Paulchens Panther</dc:creator>
</item>
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<title>Wann wird Pflegeaufenthalt zu einem Grund den Meldestatus zu ändern? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wielange darf sich Person A jetzt im Haus von Person B pflegen lassen, ohne dass sich Person A im Haus von Person B anmelden muss?</p>
</blockquote><p>Hier greift u.U. § 27 BMG &quot;Ausnahmen von der Meldepflicht&quot;<br />
 <em>(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. <br />
</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18329</link>
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<pubDate>Fri, 04 Jan 2019 17:44:11 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wann wird Pflegeaufenthalt zu einem Grund den Wohnsitz zu ändern?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, <br />
vielen Dank für die Einrichtung dieser Seite. Ich hätte da auch mal eine Frage.</p>
<p>Person A ist Mieter einer Wohnung in Berlin. <br />
Person A ist zurzeit nicht in der Lage allein zu leben aufgrund von Krankheit, bei der nicht klar ist, ob sie vorübergehender Natur ist.<br />
 <br />
Aus diesem Grund möchte Person A zu Person B ziehen, um sich von Person B pflegen zu lassen. Person B besitzt ein Haus in Berlin und könnte Person A in ein Zimmer ihres Hauses aufnehmen.</p>
<p>Person A möchte ihre Wohnung beibehalten und beabsichtigt weiter die Miete für die bisherige Mietwohnung zahlen.</p>
<p>Die Wohnung und das Haus liegen in räumlicher Nähe (ca. 1km entfernt).</p>
<p>Wielange darf sich Person A jetzt im Haus von Person B pflegen lassen, ohne dass sich Person A im Haus von Person B anmelden muss?</p>
<p>Wie kann die zuständige Behörde erfahren, dass Person A von Person B gepflegt wird?</p>
<p><br />
Viele Grüße<br />
Paulchens Panther</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18328</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18328</guid>
<pubDate>Fri, 04 Jan 2019 15:13:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Paulchens Panther</dc:creator>
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