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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWSt Hamburg - beide Ehepartner beruflich bedingt in Nebenwohnung</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>ZWSt Hamburg - beide Ehepartner beruflich bedingt in Nebenwohnung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>seit 01.09 sind sowohl ich als auch mein Mann beruflich bedingt in Hamburg in einer Zweitwohnung gemeldet. Der Hauptwohnsitz liegt ca. 280 km entfernt.</p>
</blockquote><p>
Ob das melderechtlich korrekt ist, kann ich nicht beurteilen.<br />
<em>Auszug Bundesmeldegesetz (BMG)<br />
§ 21 Mehrere Wohnungen<br />
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.<br />
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.<br />
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.<br />
(4) ...<br />
§ 22 Bestimmung der Hauptwohnung<br />
(1) Hauptwohnung eines verheirateten ... Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie ... lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie ...<br />
(2) ...<br />
(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.<br />
(4) Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten o... Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2.<br />
(5) ...</em></p>
<blockquote><p>Nun entfällt die steuerliche Befreiung mit der Begründung, dass diese nur dann erfolgen kann, wenn EIN Ehepartner die Nebenwohnung bewohnt, wir diese nun aber zu ZWEIT bewohnen.<br />
Ist das so zutreffend? </p>
</blockquote><p>
Ja, jedenfalls dann, wenn in der derzeitigen Hauptwohnung keine Kinder wohnen </p>
<blockquote><p>Ist das Gesetz tatsächlich so formuliert? </p>
</blockquote><p>
Sinngemäß ja.<br />
<em>Auszug Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz (HmbZWStG) <br />
§ 2 Begriff der Zweitwohnung<br />
(5) Die Absätze 1 und 2 [Definition der Zeitwohnung] gelten nicht<br />
a) ...<br />
b) ... <br />
c) für Wohnungen, die eine verheiratete ... Person, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehe- ...partner lebt, aus überwiegend beruflichen Gründen innehat, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg belegen ist.<br />
</em></p>
<blockquote><p>Wenn ja, wären wir beide von der ZWST befreit, wenn wir in verschieden Wohnungen in Hamburg leben?</p>
</blockquote><p>
Ja, so absurd das auch klingen mag. Gem. BMG wäre dann die die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie (Hauptwohnung) die 280 km entfernte Wohnung.</p>
<blockquote><p>Und müssen wir ggf. dann beide ZWST zahlen?</p>
</blockquote><p>
Nein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18334</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18334</guid>
<pubDate>Mon, 14 Jan 2019 16:06:28 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>ZWST Hamburg - beide Ehepartner beruflich bedingt in Nebenwohnung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>seit 01.09 sind sowohl ich als auch mein Mann beruflich bedingt in Hamburg in einer Zweitwohnung gemeldet. Der Hauptwohnsitz liegt ca. 280 km entfernt.</p>
<p>Nun entfällt die steuerliche Befreiung mit der Begründung, dass diese nur dann erfolgen kann, wenn EIN Ehepartner die Nebenwohnung bewohnt, wir diese nun aber zu ZWEIT bewohnen.</p>
<p>Ist das so zutreffend? Ist das Gesetz tatsächlich so formuliert? Wenn ja, wären wir beide von der ZWST befreit, wenn wir in verschieden Wohnungen in Hamburg leben?</p>
<p>Und müssen wir ggf. dann beide ZWST zahlen?</p>
<p>Danke für eine Rückmeldung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18333</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18333</guid>
<pubDate>Mon, 14 Jan 2019 10:43:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>ara</dc:creator>
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