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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zweitwohnsitzsteuer künftig nur nach Verkehrswert berechnen</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Zweitwohnsitzsteuer künftig nur nach Verkehrswert berechnen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hiermit sei erinnert:</p>
<blockquote><p>Der Berechnung nach dem Verkehrswert müsste doch die Kommune um an die Grundlage zu kommen einen relativ teuren Immobiliengutachter beauftragen - auch ständige Fortschreibung des Immobilienwertes könnte eben nur über ein Gutachten erfolgen - dazu hätten wohl viele Kommunen einen relativ hohen Aufwand - sollte diese allerdings an der Zwst festhalten bliebe nur dieser Weg als solide Basis übrig!</p>
</blockquote><p>
&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;<br />
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Donnerstag zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die sich gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuern in Oberstdorf und Sonthofen wenden. Die Gemeinden müssen die Berechnungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer nun überarbeiten. Beiden Kommunen gewährten die Richter eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2020.<br />
<a href="https://www.all-in.de/oberstdorf/c-lokales/zweitwohnungssteuer-in-oberstdorf-und-sonthofen-verfassungswidrig_a5045547?ref=curate">https://www.all-in.de/oberstdorf/c-lokales/zweitwohnungssteuer-in-oberstdorf-und-sontho...</a> <br />
Diese Entscheidungen sind längst fällig, denn  i fast allen bayerischen Satzungen  wurden schon seit 2004  durchwegs fast nur rechtswidrige Satzungen angewandt – zusätzlich  willkürliche Festlegungen – denn nachweislich  in der  selben  Wohnanlage mit gleichgroßen Wohnungen  auch im Erdgeschoss gelegen  wurden unterschiedliche  Steuerbeträge gefordert  . Bei einem Unterschied von 200 €  stößt es – allerdings nur wenn   so etwas überhaupt  bekannt wird auf erheblichen Frust – Wut  und Unmut. <br />
Die neue Bemessungsgrundlage dürfte  eigentlich nur noch über eine Bewertung eines ortskundigen anerkannten  Gutachter s  - welcher auch  die  Wohnung  nach deren Ausstattung  den eigentlichen Jahresmietwert  verbindlich festzulegen hätte.   Damit wäre auch der Willkür  einer Gemeinde Grenzen gesetzt, dass eben ´so große willkürliche Steuerfestsetzungen  zu Stande   kommen.<br />
Jetzt wird es wohl interessant , denn innerhalb von 2 Jahren mussten  fast alle bayerischen Abzockerkommunen  ihre Satzungen ändern  wegen degressiver Staffelungen -  da gab es dann Kämmerer und Juristen  änderten von degr. Staffelung  zu der  Bemessungsgrundlage  bezogen auf die Grundsteuer -  obwohl  zu diesem Zeitpunkt   das Bundesverfassungsgericht  diese  bereits  für  rechtswidrig einstufte und  auch das Verbot der Grundsteuer nach  alten Daten  urteilte.</p>
<blockquote><blockquote><blockquote><p>ABER - dann bekäme die Zweitwohnungssteuer die eigentliche Note - denn damit ist diese grundsätzlich als die vorgesehene Vermögensbesteuerung in Deutschland welche von vielen Parteien schon seit Jahren gefordert werden- leider hier nur einseitig über die bisherige Besteuerung schon immer ein Vermögensabgabe!!!!!</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><p>Es wird nun sehr spannend und es bringt die Juristen von Gemeindetag stark in Bedrängnis, denn diese haben es nicht geschafft innerhalb von 15 Jahren Mustersatzungen auszuarbeiten welche Überprüfungen v höchsten Gerichtsinstanzen Stand gehalten haben!!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18469</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18469</guid>
<pubDate>Fri, 25 Oct 2019 06:38:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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<title>Zweitwohnsitzsteuer künftig nur nach Verkehrswert berechnen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Gem  Urteil Von OVG- Schleswig´- sind die bisherigen Bemessungsgrundlagen wie z.B. Grundsteuer mit den  Daten 1964 bzw. 1935 nicht mehr für zulässig erklärt !<br />
Bekanntlich hat auch der Bundesfinanzhof bei der Ermittlung von Jahresmietwertfestlegungen größte Bedenken - nur über entsprechende Gutachtenergebnisse --nun kommt noch v. OVG die Grundlagen zur Zweitwohnungssteuerfestlegung nach dem Verkehrswert  vorzunehmen !??<br />
Was spricht denn dagegen für den Inhaber bzw. Besitzer ?<br />
Auf alle Fälle wesentlich gerechter als die bisherige willkürliche Festlegungen - denn die wenigsten Kommunen verfügen über einen anerkannten Mietspiegel. schon wegen der hohen Kosten!</p>
<p>Der Berechnung nach dem Verkehrswert müsste doch die Kommune um an die Grundlage zu kommen einen relativ teuren Immobiliengutachter beauftragen - auch ständige Fortschreibung des Immobilienwertes könnte eben nur über ein Gutachten erfolgen - dazu hätten wohl viele Kommunen einen relativ hohen Aufwand - sollte diese allerdings an der Zwst festhalten bliebe nur dieser Weg als solide Basis übrig!</p>
<p><a href="https://www.sueddeutsche.de/news/panorama/urteile---schleswig-ovg-fordert-neue-berechnungsart-der-zweitwohnungssteuer-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190131-99-797436">https://www.sueddeutsche.de/news/panorama/urteile---schleswig-ovg-fordert-neue-berechnu...</a></p>
<p>ABER - dann bekäme die Zweitwohnungssteuer die eigentliche Note - denn damit ist diese grundsätzlich als die vorgesehene Vermögensbesteuerung in Deutschland welche von vielen Parteien schon seit Jahren gefordert werden- leider hier nur einseitig über die bisherige Besteuerung schon immer ein Vermögensabgabe!!!!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18391</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18391</guid>
<pubDate>Sun, 24 Mar 2019 10:17:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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