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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Doppelte Haushaltsführung und Wohnsitzwahl</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Doppelte Haushaltsführung und Wohnsitzwahl (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Dann benötigt das Einwohnermeldeamt in Worms meine Meldung über meine Nebenwohnung in Otterndorf.</p>
</blockquote><p>
Erfolgt automatisch - sollte es zumindest.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 04 Aug 2019 13:16:36 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Doppelte Haushaltsführung und Wohnsitzwahl (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die schnelle Antwort.<br />
Dann benötigt das Einwohnermeldeamt in Worms meine Meldung über meine Nebenwohnung in Otterndorf.</p>
]]></content:encoded>
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<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18418</guid>
<pubDate>Sun, 04 Aug 2019 09:47:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>Gerold</dc:creator>
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<title>Doppelte Haushaltsführung und Wohnsitzwahl (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es geht hier erst Mal nicht um Erst- oder Zweitwohnsitz sondern um Haupt- und Nebenwohnung und damit um das Melderecht Bundesmeldegesetz). Es geht hier erst Mal nicht um Erst- oder Zweitwohnsitz sondern um Haupt- und Nebenwohnung und damit um das Melderecht Bundesmeldegesetz). </p>
<p>Für Alleinstehende, die nur eine Wohnung nutzen, ist diese als alleinige Wohnung zu registrieren. </p>
<p>Für Alleinstehende, die mehrere Wohnungen nutzen, geht es vorrangig um die – rein zeitlich betrachtet – vorwiegende Nutzung der Wohnung durch den Einwohner. Dabei spielt der „Lebensmittelpunkt“ eine untergeordnete Rolle und wird nur in Zweifelsfällen betrachtet (§ 22 Abs.3: „In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt“). Diese Ausnahmeregelung – nur für verheiratete/in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Einwohner - trifft hier wohl nicht zu.</p>
<p>Die Frage der doppelten Haushaltsführung betrifft das Einkommen- und nicht das Zweitwohnungsteuerrecht. Da vermute ich mal, dass die Vorrausetzungen für eine steuerliche Anerkennung fehlen (bis 31.07.2020 Lebensmittelpunkt und vorwiegender Aufenthalt in Worms, Otterndorf ist privat veranlasst).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18417</link>
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<pubDate>Sat, 03 Aug 2019 11:49:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Doppelte Haushaltsführung und Wohnsitzwahl</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p><strong>Doppelte Haushaltsführung und Wohnsitzwahl</strong></p>
<p>Folgende Situation:<br />
Meine Partnerin und ich wohnen mit Erstwohnsitz (=Arbeitsplatz) in Worms.<br />
Ich werde ab 5.12.19 ein gekauftes Haus an der Nordsee in Otterndorf beziehen und dort einen Wohnsitz anmelden. <br />
Ab 5.12.19 Bis 01.08.20 ist wohl mein Erstwohnsitz am Arbeitsplatz in Worms und mein Zweitwohnsitz in Otterndorf.<br />
Ab 01.08.20 gehe ich in Pension und ziehe erst allein nach Otterndorf, meine Partnerin kommt 1 Jahr später dazu.<br />
Bis zur Pension werde ich in den Ferien und zusätzlich an einigen Wochenenden in Otterndorf sein.<br />
Lebensmittelpunkt verlagert sich also für uns erst ab 01.08.20 nach Otterndorf.</p>
<p>Frage:<br />
Ist für nicht verheiratete, eheähnliche Partnerschaften eine doppelte Haushaltsführung möglich, wenn der Erstwohnsitz in Worms und der Zweitwohnsitz in Otterndorf ist?</p>
<p>Könnte ich trotz meines Arbeitsplatzes in Worms den Erstwohnsitz nach Otterndorf verlegen und in Worms meinen Zweitwohnsitz anmelden? (kollidiert dies mit dem Lebensmittelpunkt?)</p>
<p>Ist es möglich und/oder sinnvoll Erst- und Zweiwohnsitz zu tauschen?</p>
<p>Vielen Dank für eine Einschätzung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18416</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18416</guid>
<pubDate>Sat, 03 Aug 2019 06:22:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>Gerold</dc:creator>
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