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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zweitwohnungssteuer beide Ehepartner in dergleichen Nebenwohnung, beide berufl.</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Zweitwohnungssteuer beide Ehepartner in dergleichen Nebenwohnung, beide berufl. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wir sind also beide aus beruflichen Günden in der Nebenwohnung, reisen an den Wochenenden zum Hauptwohnsitz und verbringen dort unsere Zeit.</p>
</blockquote><p>
Damit ist der zeitlich vorwiegende Aufenthalt in HH und dort die melderechtliche Hauptwohnung.</p>
<blockquote><p>Lebensmittelpunkt mit Famlie, Freunde und hauptsächlicher Lebensraum wäre also am Hauptwohnsitz.</p>
</blockquote><p>
Melderechtlich in diesem Fall unbedeutend. Wo der Wohnsitz ist, hat für die Einkommensteuer Relevanz.<br />
 </p>
<blockquote><p>Wird das vom Finanzamt trotzdem für eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer anerkannt?</p>
</blockquote><p>
Nein, weil die melderechtlichen Verhältnisse nicht stimmen (bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit).</p>
<blockquote><p>Wie kann man das denen begreiflich machen, das durchsetzen?</p>
</blockquote><p>
Überhaupt nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18437</link>
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<pubDate>Sun, 06 Oct 2019 11:07:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Zweitwohnungssteuer beide Ehepartner in dergleichen Nebenwohnung, beide berufl.</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich wohne mit meiner Frau auf dem Lande. Beide mit Hauptwohnsitz dort gemeldet. <br />
Seit zwei Jahren habe ich mich beruflich verändert. Deswegen eine Zweitwohnung nahe des Arbeitsplatzes bezogen. Meine Frau blieb weiterhin in der Hauptwohnung wohnend.<br />
Seit einem Jahr haben wir meine Frau ebenfalls in der Nebenwohnung angemeldet, aus beruflichen Gründen, wegen Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzsuche.<br />
Wir sind also beide aus beruflichen Günden in der Nebenwohnung, reisen an den Wochenenden zum Hauptwohnsitz und verbringen dort unsere Zeit.<br />
Lebensmittelpunkt mit Famlie, Freunde und hauptsächlicher Lebensraum wäre also am Hauptwohnsitz.</p>
<p>Wird das vom Finanzamt trotzdem für eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer anerkannt?<br />
Wie kann man das denen begreiflich machen, das durchsetzen?</p>
<p>Danke für eure Antworten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18436</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18436</guid>
<pubDate>Sun, 06 Oct 2019 10:52:16 +0000</pubDate>
<dc:creator>Guido Hamburg</dc:creator>
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