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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern?</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>vielen dank</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18558</link>
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<pubDate>Sun, 12 Jan 2020 16:56:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bert Müller</dc:creator>
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<title>Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Sohn wird sich jetzt mit Hauptwohnsitz melden.</p>
</blockquote><p>
Das ist schon wegen dem Melderecht vorgeben</p>
<blockquote><p>Eine frage noch.<br />
Wäre es eventuell denkbar dass man eine schriftliche Vereinbarung für die <br />
Wohnungsüberlassung an den Sohn macht, sodass dieser die Verfüungsmacht hat?<br />
Jedoch ohne Mietzahlung.<br />
Eltern haben Schlüssel nicht.</p>
</blockquote><p>Das wird wohl nicht reichen - siehe dazu &gt;&gt;Bei der Vermietung an Angehörige wird oft eine deutlich vergünstigte Miete vereinbart. Zu billig sollte sie allerdings auch nicht sein, denn dann riskiert der Vermieter steuerliche Nachteile.<br />
<a href="https://ratgeber.immowelt.de/a/vermietung-an-angehoerige-vorsicht-steuerfalle.html">https://ratgeber.immowelt.de/a/vermietung-an-angehoerige-vorsicht-steuerfalle.html</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18553</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18553</guid>
<pubDate>Sat, 11 Jan 2020 07:26:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank.</p>
<p>Der Sohn wird sich jetzt mit Hauptwohnsitz melden.</p>
<p>Eine frage noch.<br />
Wäre es eventuell denkbar dass man eine schriftliche Vereinbarung für die <br />
Wohnungsüberlassung an den Sohn macht, sodass dieser die Verfüungsmacht hat?<br />
Jedoch ohne Mietzahlung.<br />
Eltern haben Schlüssel nicht.</p>
<p>Dank und Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18550</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18550</guid>
<pubDate>Thu, 09 Jan 2020 08:10:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bert Müller</dc:creator>
</item>
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<title>Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Gibt es eine Möglichkeit darzulegen, dass Eltern nicht die Verfügungsmacht über die Wohnung haben?  Eventuell schriftliche Vereinbarung mit Sohn ?</p>
</blockquote><p>Ja das ist relativ einfach - aber es geht nicht ohne bürokratischen Aufwand - setzt allerdings Erstwohnsitzanmeldung voraus- was eigentlich wegen Melderecht fällig sei.</p>
<blockquote><p><br />
Die Alternative wäre ja, dass Sohn sich selbst Wohnung mietet. </p>
</blockquote><p>Exakt so wäre es richtig- Beweise: Mietvertrag  mit dem Sohn- diese müsste allerdings mindestens 60 % der ortsüblichen Miete lauten. Der Sohn überweist die Miete monatlich an die Eltern - denn sonst wäre es nicht glaubwürdig.<br />
Die Eltern müssen es dann ohnehin bezahlen - können diese Kosten u.U. geltend machen bei der eigentlichen Steuererklärung und zusätzlich handelt es sich weiterhin um ein Mietobjekt- die Mieteinnahmen müssen versteuert werden.</p>
<p>ABER sämtliche Aufwendungen für Reperaturen sind ebenfalls von der Steuer absetzbar - die Zweitwohnungssteuer entfällt.</p>
<p>Zusätzlich hätten die Eltern sogar die Möglichkeit den Sohn permanent oft zu besuchen - die Wohnung u. U. sogar  auch nutzen - die Stadt hätte keine Möglichkeit von den Eltern eine Zweitwohnungssteuer zu fordern!!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18549</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18549</guid>
<pubDate>Wed, 08 Jan 2020 06:49:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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<title>Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Folgende Situation:<br />
Eltern besitzen Mietwohnung.<br />
Melden Eigenbedarf an; damit Sohn dort wohnen kann, für Studium, unentgeltlich mit Erstwohnsitz.<br />
Stadt will von Eltern ZWS erklärung.<br />
Sie hätten wohl die Wohnung inne, da sie es unentgeltlich dem Sohn überlassen.</p>
<p>Schlüssel zur Wohnung haben sie nicht, haben selbst die wohnung nie benutzt.</p>
<p>Gibt es eine Möglichkeit darzulegen, dass Eltern nicht die Verfüungsmacht über die Wohnung haben?  Eventuell schriftliche Vereinbarung mit Sohn ?</p>
<p>Die Alternative wäre ja, dass Sohn sich selbst Wohnung mietet. Die Eltern müssen es dann ohnehin bezahlen.<br />
Der Effekt wäre also der gleiche.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18548</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18548</guid>
<pubDate>Tue, 07 Jan 2020 22:31:51 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bert Müller</dc:creator>
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