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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Neueste fragliche Satzungen Stetten und Siegsdorf</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Neueste fragliche Satzungen Stetten und Siegsdorf (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Von der Gmeinde Stetten am Bodensee wurde nun im Mitteilungsblatt Seite 28<br />
<a href="https://www.myeblaettle.de/frontend/getcatalog.do?catalogId=155587&amp;catalogVersion=1&amp;lang=de">https://www.myeblaettle.de/frontend/getcatalog.do?catalogId=155587&amp;catalogVersion=1...</a>  wieder eine anfechtbare Satzung veröffentlicht.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Bemessungsgrundlage &quot;geschätzt&quot; </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>dazu kann jeder neue Bescheid angefochten werden mit dem Hinweis auf ein Verfahren  mit dem Az OVG 4 Z B 20 246 - ruhendes Verfahren beantragen bis zur Grundsatzentscheidung!</p>
</blockquote><p>Noch viel grphierender ist der Fehler mit dem Bewertungsmaßstab bezugnehmend auf 1965 - da haben sich die Stettener ja ein richtig faules Eis geleistet - es ist scheinbar noch nicht angekommen, wie das BVerfG und BVerwG alle diese Satzungen als rechtswidrig erklärt- für Oberstdorf sogar eine Katastrophe - deshalb keine Erlaubnis mit dieser Satzung neue Bescheide zu erstellen - zusätzlich riesige Rückzahlungen leisten !</p>
<blockquote><p><br />
Dazu wäre auch die Satzung von Siegsdorf Neu zum 1.7.2020 ebenfalls betroffen!</p>
</blockquote><p>
allerdings nur wegen Bemessungsgrundlage &quot;geschätzt&quot;  </p>
<p>Auf den Punkt gebracht: Wenn jeder Empfänger eines Bescheides Widerspruch einreicht schaunen sehr viele Kämmerer in die Röhre!!</p>
<p>Ja damit ist nun auch der Grund zu suchen- dass man von Stetten die Satzung nur im Mitteilungsblatt veröffentlichte - auf der Internetseite -Rathaus - noch die ALTE!!<br />
Es steht fest: Die Gerichtsverfahren sind künftig mit solchen Satzungen auszulasten!!!!</p>
<p>REchtschutzversicherungsmissbrauch  der Kommunen sorgen für Ungleiches wird immer Ungleicher!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18693</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18693</guid>
<pubDate>Thu, 02 Jul 2020 16:54:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kommunalfreund</dc:creator>
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<title>Neueste fragliche Satzungen Stetten und Siegsdorf</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Von der Gmeinde Stetten am Bodensee wurde nun im Mitteilungsblatt Seite 28<br />
<a href="https://www.myeblaettle.de/frontend/getcatalog.do?catalogId=155587&amp;catalogVersion=1&amp;lang=de">https://www.myeblaettle.de/frontend/getcatalog.do?catalogId=155587&amp;catalogVersion=1...</a>  wieder eine anfechtbare Satzung veröffentlicht.</p>
<blockquote><p>Bemessungsgrundlage &quot;geschätzt&quot; </p>
</blockquote><p>
dazu kann jeder neue Bescheid angefochten werden mit dem Hinweis auf ein Verfahren  mit dem Az OVG 4 Z B 20 246 - ruhendes Verfahren beantragen bis zur Grundsatzentscheidung!</p>
<p>Dazu wäre auch die Satzung von Siegsdorf Neu zum 1.7.2020 ebenfalls betroffen!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18692</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18692</guid>
<pubDate>Thu, 02 Jul 2020 08:03:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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