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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - VGH Mannheim -Stetten a Bodensee</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>VGH Mannheim -Stetten a Bodensee (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Hallo,<br />
ich habe jetzt auch einen wahnsinnig hohen Zweitwohnsteuerbescheid mit einer Erhöhung &gt;von 225% von Stetten am Bodensee bekommen.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><p>Hallo Schwabenbraut  da kannst nur noch Widerspruch einlegen und wenn Du schnell bist, dann solltest gleichzeitig einen Normenkontrollklage erheben -dazu hättest noch ein paar Tage Zeit denn diese Satzung gilt seit 1.1.2020 und innerhalb eines Jahres ist eine Normenkontrollklage möglich. Veröffentlicht ??? 19.12.19 </p>
</blockquote><p>
Hallo Schwabenbraut hat es denn geklappt mit dem Widerspruch ?</p>
<p>Die meisten Klagen waren erfolgreich rund um Meersburg - alle haben Geld zurüchbezahlt bekommen!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18892</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18892</guid>
<pubDate>Tue, 16 Feb 2021 13:50:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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<title>VGH Mannheim -Stetten a Bodensee (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Hallo,<br />
ich habe jetzt auch einen wahnsinnig hohen Zweitwohnsteuerbescheid mit einer Erhöhung &gt;von 225% von Stetten am Bodensee bekommen.</p>
</blockquote></blockquote><p>
Hallo Schwabenbraut  da kannst nur noch Widerspruch einlegen und wenn Du schnell bist, dann solltest gleichzeitig einen Normenkontrollklage erheben -dazu hättest noch ein paar Tage Zeit denn diese Satzung gilt seit 1.1.2020 und innerhalb eines Jahres ist eine Normenkontrollklage möglich. Veröffentlicht ??? 19.12.19 </p>
<p>Der Knackpunkt ist die Satzung wo der Mietwert geschätzt wird - und Schätzungen sollten nur bei Berügern und Gängster erfolgen können. </p>
<p>Sobald die Stadt den Mietwert durch einen amtlich anerkannten ortskundigen unabhängigen Sachverstädnigen ermitteln muss sieht die ganze Sache etwas anders aus.</p>
<p>Zusätzlich gibt es noch weitere Punkte eben in Verbindung mit der Ermäßigung bei nachweislicher Vermietung - ganz besonders dann wenn es um wechselnde Gäste geht im Wohgebiet - wo ohne genehmigte Nutzungsänderung so etwas gar nicht möglich ist- rein rechtlich zusätzlicher Verstoß gegen Baunutzungsordnung und so etwas ist nur über eine Normenkontrollklage zu Fall zu bringen.</p>
<p>Es ist wohl sehr erfreulich, dass die Stadt so drastisch zuschlägt - denn bisher haben doch alle bazahlt - aber gemeckert und das hat nichts gebracht.<br />
Um die Kosten f eine NKK auf mehrer Schultern zu verteilen - bedarf halt a bisserl mehr Ideen und Kontaktpflege - hier in Bayern - gibts siehe  www.bürgernetzwerk-bayern.de<br />
sehr erfolgreichen Widerstand !<br />
Melde Dich ob am Bodensee etwas zusammengeht!!! empfehle &gt;&gt;&gt;fffbayern@gmx.net</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18843</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18843</guid>
<pubDate>Sat, 19 Dec 2020 14:15:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kommunalfreund</dc:creator>
</item>
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<title>VGH Mannheim -Stetten a Bodensee (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,<br />
ich habe jetzt auch einen wahnsinnig hohen Zweitwohnsteuerbescheid mit einer Erhöhung von 225% von Stetten am Bodensee bekommen.</p>
</blockquote><p>
Da sind Sie nicht alleine - habe schon Hinweise in ähnlicher Form übermittelt bekommen. es wird der Eindruck erweckt jetz will man diese Zweitwohnsitzler vertreiben - so wie man in Deutschland einmal ähnlich  praktizierte -??????????? </p>
<blockquote><p>Ich bin auf der Suche nach einer Lösung und auf diesen Artikel gestoßen. Bitte teilen Sie mir den genauen Sachverhalt des Gerichtsurteils und des Einspruchs mit.<br />
Vielen Dank für Ihre Hilfe.</p>
</blockquote><p>Die Satzung wurde als rechtswidrig eingestuft und die Kläger haben die bezahlten Beträge und auch die kosten zurückerstattet bekommen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18842</link>
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<pubDate>Sat, 19 Dec 2020 13:55:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
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<title>VGH Mannheim -Stetten a Bodensee (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich habe jetzt auch einen wahnsinnig hohen Zweitwohnsteuerbescheid mit einer Erhöhung von 225% von Stetten am Bodensee bekommen.<br />
Ich bin auf der Suche nach einer Lösung und auf diesen Artikel gestoßen. Bitte teilen Sie mir den genauen Sachverhalt des Gerichtsurteils und des Einspruchs mit.<br />
Vielen Dank für Ihre Hilfe.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18835</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18835</guid>
<pubDate>Thu, 17 Dec 2020 19:24:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>Schwabenbraut</dc:creator>
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<title>VGH Mannheim -Stetten a Bodensee</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt steht fest nachdem die Gemeinde Obermaiselstein das Angebot vom VG-Augsburg ablehnte die beklagten Zweitwohnungssteuerbescheide aufzuheben - ablehnte hat das Gericht dem Kläger Recht zugesprochen - die Gemeindesatzung ist rechtswidrig und ungültig der Kläger ist im REcht.<br />
Auch der Kläger gegen Zwst von Stetten a Bodensee kann sich freuen- die Bescheide wurden aufgehoben- somit können alle Betroffene welche Widerspüche einlegten mit Rückzahlungen rechnen - die Gerichstkosten trägt die Gemeinde Stetten</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18709</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18709</guid>
<pubDate>Tue, 28 Jul 2020 13:35:10 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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