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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Druckausübung auf  Unerwünschte in Oberstdorf</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Druckausübung auf  Unerwünschte in Oberstdorf</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em></em></strong><a href="https://www.all-in.de/oberstdorf/c-lokales/zweitwohnungen-oberstdorf-uebt-druck-aus_a5043501">https://www.all-in.de/oberstdorf/c-lokales/zweitwohnungen-oberstdorf-uebt-druck-aus_a50...</a><br />
dazu empfohlen die Lesefassung zur weiteren Druckausübung und teilweiser Enteignung der Bürger mit den Zweitwohnungen siehe &gt;https://www.markt-oberstdorf.de/leistungen/satzungen/<br />
<a href="https://www.oberallgaeu.org/fileadmin/eigene_dateien/Amtsbl%C3%A4tter_2019/Amtsblatt_Nr._49.pdf">https://www.oberallgaeu.org/fileadmin/eigene_dateien/Amtsbl%C3%A4tter_2019/Amtsblatt_Nr...</a><br />
Hallo Herr yyyyyyyyy<br />
 <br />
nachdem ich auf meine Mail an die Stadtverwaltung Oberstdorf keine Antwort erhalten hatte, habe ich soeben eine netten Herrn beim Bauamt telefonisch erreicht (Philipp Kyewski, Te.: 08322-700 7504).<br />
Die Auskunft ist die folgendes Beispiel:<br />
Die Bereich Rettenberger Str. fällt tatsächlich unter die Bestimmungen der Teilungssatzung, Planbereich A2 (seit 2008).<br />
Diese Teilungssatzung sah schon bei Erstellung in 2008 vor, dass bei Auftauchen von städtebaulichen Problemen strenger eingegriffen werden kann. Dies ist in 2019 geschehen.<br />
Es soll erreicht werden, dass Eigentumswohnung wieder verstärkt entweder dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt oder aber alternativ zu min. 50% eines Jahres in die Fremdvermietung gehen.<br />
1. Im Falle eines Bestandsschutzes (Sie blieben weiterhin Eigentümer) fällt eine deutlich erhöhte Zweitwohnungssteuer an (das ist Ihnen ja bekannt).<br />
<span style="color:#f66;"></span>2. Im Falle des Verkaufs ist die erweiterte Nutzungsdauer als Ferienwohnung möglich - aber eben unter dem Nachweis der min 50%igen Fremdnutzung.<span style="color:#f00;"> Eine reine Zweitwohnung ist nicht mehr möglich.<span style="color:#f66;"></span></span><br />
3. Im Falle einer Schenkung/Erbe gilt das gleiche - eine mind. 50% Nutzung für den Fremdenverkehr wird erwartet.<br />
Herr Kyewski teilte mir jedoch mit, dass Ihr Fall ein &quot;Präzedenzfall&quot; wäre. Die Erweiterung der bestehenden Satzung sei zwar beschlossene Sache, dennoch hätte es noch kein &quot;Verfahren&quot; oder gar ein Gerichtsverfahren gegeben. Er kann also keine rechtsverbindliche Auskunft geben, sondern nur mutmaßen, was in der Zukunft tatsächlich umgesetzt wird.<br />
Er könnte sich vorstellen, dass in der Zukunft die Überprüfung durch Meldungen/Anzeigen aus der Bürgerschaft, durch Meldungen der Müllabfuhr (leere Mülltonnen), Überprüfungen geschlossener Rollos etc. stattfinden könnten, um dem bestehende Problem der leerstehenden Wohnungen in Oberstdorf Herr zu werden.<br />
Herzliche Grüße Heike <br />
Dazu würde sehr gut passen, denn in Deutschland könnte sich die Geschichte wiederholen?<br />
<a href="https://www.augsburger-allgemeine.de/kultur/Murnau-in-der-NS-Zeit-Wie-das-Blaue-Land-braun-wurde-id58564711.html">https://www.augsburger-allgemeine.de/kultur/Murnau-in-der-NS-Zeit-Wie-das-Blaue-Land-br...</a></p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18774</link>
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<pubDate>Tue, 24 Nov 2020 16:19:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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