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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zwst bestehen ( FEHMARN HAT VERLOREN). ,<br />
Kann man einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. <br />
Mein Anwalt hat empfohlen, keine Zahlungen mehr zu leisten. <br />
Da ich auf Teneriffa erstmal 4 Wochen  bin , ( Schnauze voll von den Unruhen in D) , nimmt mein Anwalt sich der Sache an. <br />
Allein von der Zwst (3500€ bei mir)kann ich mir auf TF 5 bis 6 Monate eine wohnung mieten.<br />
Ich habe hier ein Ehepaar getroffen, die zahlen € 70 Zwst für einen Campingplatz bei den Fischerhütten. Ich soll somitdie Zwst  für 50 Campingplätze bezahlen. <br />
Irgendwie haben so einige kein Gehirn mehr im Kopf.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19380</link>
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<pubDate>Sun, 06 Nov 2022 09:59:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>Jst123</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin,</p>
<p>zur Vorabinfo, wir hatten mit unserem Widerspruch zumindest zum Teil Erfolg.<br />
Da die qm und ein paar Parameter entsprechend korrigiert wurden, erfolgte eine Neuberechnung,<br />
welche dann den annähernden Wert der Vorjahre entsprach. Wobei in den Vorjahren statt der 33 qm satte 54 qm zu Grunde gelegt wurden. Aber da uns die Berechnungsgrundlage nicht bekannt war und wir die qm gar nicht angezweifelt hatte, hatten wir uns damit abgefunden......mal sehen, ob ich da noch eine wenig in der Vergangenheit bohre.....</p>
<p>Aber jetzt kommt genau das, was wir befürchtet haben.</p>
<p>Der Bodenrichtwert beträgt ab 2021 für unser Objekt 450 € statt des bisherigen von 300€ (Stand 2018 bis 2020). Großzügigerweise erfolgte für uns 2021 (ohne Steuerbescheid) noch die Berechnung mit der Grundlage 300 €.</p>
<p>Für 2022 beträgt der Bodenrichtwert 460 €, aber die Gemeinde ist ja großzügig und verwendet für 2021 den Bodenrichtwert von nur 450 €, wie nett......</p>
<p>Wir haben Widerspruch eingelegt und werden die &quot;Bereicherung&quot; der Gemeinde nicht unterstützen.<br />
Wir fordern den Steuersatz entsprechend anzupassen, andernfalls werden wir klagen.<br />
Eine Steigerung von 50% ist in der heutigen Zeit völlig unangemessen, zumal wir keine, absolut keine Wertsteigerung an unserem Grundstück in Bezug auf die Infrastruktur oder ähnliches sehen.</p>
<p>Wir bleiben am Ball.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19379</link>
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<pubDate>Sat, 05 Nov 2022 21:19:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>Magia</dc:creator>
</item>
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<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nun liegt der Zwst-Bescheid 2022 vor. Das Amt Probstei unterstellt mir nun einen Aufwand für die 90 qm Wohnung von € 46.753,20 (höher als unsere Jahresrenten).  <br />
Mein tatsächlicher Aufwand liegt bei ca  10%.<br />
Mein Klage-Verfahren gegen die Zwst 2020 ruht, weil der Richter das wegen des verlorenen Prozesses der Stadt Burg / Fehmarn aus März 2022 angeregt hatte. (ähnlich gelagert)   <br />
Ich möchte am liebsten  die Staatsanwaltschaft wegen des Verdacht des Wuchers /ungerechtfertigte Bereicherung einschalten, weil das Amt Probstei sich nicht an die Vorgaben des Verwaltungsgerichts hält; nämlich die Besteuerung nach dem Aufwand vorzunehmen. </p>
<p>Auf alle Fälle liegt die Zwst mit über € 3500,-- jl.  höher als die beiden monatlichen gesetzlichen Renten meiner Ehefrau und mir. Und wenn der Lagewert weiter steigt, kann man sich ausrechnen, was da noch auf einen zukommt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19368</link>
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<pubDate>Sat, 29 Oct 2022 14:31:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Jst123</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Achtung aufgepasst! Verschleierung !!!</p>
<p>Das Amt Probstei hat im März 22 neue Zwst-Bescheide erlassen.  <br />
Jetzt läßt das Amt die Bemessungsgrundlage auf dem Bescheid weg. Somit soll kein Eigentümer sofort erkennen, dass die  Bemessungsgrundlage nicht den Aufwand des Eigentümers lt. OVG vom 23.8.21 (AZ. 5 MB 10/21) realitätsgerecht abbildet. <br />
Zur Erinnerung. Mein Aufwand für die Ferienwohnung beträgt max.  ca 1/7 der Aufwandes ( 28.771,20 €) , den das Amt Probstei mir für den Wohnungsaufwand unterstellt. </p>
<p><br />
Meine Klage ist weiter anhängig.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19279</link>
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<pubDate>Thu, 21 Apr 2022 17:50:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Jst123</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde es nur schlimm, dass viele gleichgültig , die vom Amt Probstei vorgenommene Schätzung der Bemessungsgrundlage, akzeptieren. <br />
Damit stärkt man doch die Vorgehensweise der Gemeinde bei der Abschöpfung der Bürger.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19128</link>
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<pubDate>Tue, 23 Nov 2021 15:03:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Jst123</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die Information.<br />
Wir warten noch bis Mitte Dezember und hoffen dann zumindest auf eine Antwort.<br />
RA Kiel etc. dann im Januar..</p>
<p>Gruß Magia</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19127</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19127</guid>
<pubDate>Tue, 23 Nov 2021 14:43:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Magia</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe bereits den Widerspruchbescheid vorliegen und werde mit Unterstützung einer großen Anwaltskanzlei Klage bis Anfang Dezember einlegen. <br />
Wer fristgemäß keinen Widerspruch eingelegt hat , hat grundsätzlich schon verloren.<br />
In dem 8 Seiten langen  Widerspruchbescheid ist  das Amt Probstei nur mit 5 Zeilen allgemein auf unsere Bemängelung eingegangen. Der Rest ist allgemeines Geschwafel , was wir nicht beanstanden.  <br />
Kern der Sache ist, dass die ZwSt eine Aufwandsteuer ist. <br />
Den Aufwand für eine Immobilie kann man sehr leicht ermitteln. Hier tun sich die Beamten sehr schwer. Mein Aufwand für meine Immobilie beträgt lediglich ca. 1/7 von der Schätzung der Gemeinde über den Bodenrichtwert.   <br />
Im übrigen hat das BVerG 9 C mit Beschluss vom 19.5.21 (Das höchste Verwaltungsgericht !!!!!)<br />
&quot;2.20ECLI:DE:BVerwG:2021:190521B9C2.20.0&quot;  über dem Bodenwert als Bemessungsgrundlage einer ZwSt entschieden .Leitsatz : Die Schätzung einer üblichen Miete allein anhand des Bodenwerts des Wohngrundstücks ist mit dem Gebot der gleichheitsgerechter Besteuerung des Aufwands für das Innehaben einer Zweitwohnung nicht vereinbar.<br />
Ich empfehle unverzüglich ein grosses Anwaltsbüro in Kiel auf zu suchen.<br />
Mit den Büro habe ich einen Stundenlohn vereinbaren müssen, da der Streitwert zu gering ist .</p>
<p>Ps. Gerade für eine Eigentumswohnung ist der Aufwand sehr leicht festzustellen . Ein cleverer Beamter kann die Grundsteuer im eigenen Hause feststellen und das Wohngeld in der Jahresendabrechnung sehen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19126</link>
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<pubDate>Tue, 23 Nov 2021 12:36:07 +0000</pubDate>
<dc:creator>Jst123</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin,</p>
<p>wir erhielten wie die meisten hier Ende Dezember 2020 den neuen Zweitwohnungssteuerbescheid und haben Widerspruch eingelegt, welcher auch Ende Januar schriftlich bestätigt wurde.</p>
<p><strong><em>Nachfolgend habe ich mal unsere Problematik aufgeführt.<br />
Vielleicht hilft es ja jemanden oder Jemand hat noch einen brauchbaren Kommentar.</em></strong></p>
<p>Es handelt sich um eine Ferienwohnung in einen Mehrfamilienhaus am Schönberger Strand, Am Golfplatz. Die Wohnung hat keine Heizung (Nur E-Heizung) der Boden ist nicht isoliert und weder die baulichen Voraussetzungen noch die Infrastruktur sind für eine Benutzung der in der kalten Jahreszeit gegeben.</p>
<p>Alle Berechnungspunkten waren falsch oder wurden unserer Meinung falsch ausgelegt.<br />
1. Wohnflächen berechnet 53 m² - tatsächlich nachweislich nur 36 m²  <strong>*1.)</strong><br />
2. Lagewert auf 300 gesetzt - unserer Meinung nach nur 200<br />
3. Baujahresfaktor auf 1,002 gesetzt - tatsächlich nur 0,988<br />
4. Gebäudefaktor auf 0,8 - nach unserer Auffassung nur 0,7<br />
5. Steuersatz (z.Zt. unklar) 7,5 bis 12%<br />
6. Verfügbarkeitsgrad 1 (=100%) - nach unserer Auffassung nur 40%</p>
<p>Mit den falschen bzw. nicht korrekten Daten hat man uns auf 973,00 Euro festgelegt, nach unserer Berechnung kommen wir nur auf 486,00 Euro.</p>
<p>Der Betrag wurde natürlich per Lastschrift gleich am 01.01.2021 abgebucht.</p>
<p>Im übrigen haben die anderen 3 Wohnungseigentürmer alles so akzeptiert, bzw. nur geringe Änderungen angegeben und erhalten !</p>
<p>Seit Januar erhalten wir trotz schriftlicher Anmahnung keine Antwort. bei einem Telefonat wurde uns denn Anfang Oktober zugesagt, dass die Angelegenheit bis Anfang Dezember geklärt wird.</p>
<p>Wir haben unsere Rechtsschutzversicherung schon informiert und warten noch ab.</p>
<p><strong>*1.)</strong> Wir haben auch um eine Erklärung gebeten, wie den die Zweitwohnungsteuer für die Jahre vorher berechnet wurde, da ja die Wohnfläche komplett falsch angegeben war.....</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19125</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19125</guid>
<pubDate>Tue, 23 Nov 2021 12:13:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>Magia</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich versuche in Kurzform, die Begründung meines Widerspruchs durch meinen Anwalt  hier widerzugeben:</p>
<p>Da es sich bei der Zwst um eine Aufwandsteuer handelt, muss der Ersatzmaßstab für die Bemessungsgrundlage der Zwst den Aufwand abbilden, den der Zweitwohnsitzinhaber aufwendet, um die Zweitwohnung halten. Zwar muss dieser Aufwand nicht exakt getroffen werden, er muss jedoch zumindest wahrscheinlich sein.     </p>
<p>Bezogen auf meinen Fall errechnet die Gemeinde eine Bemessungsgrundlage für die Zwst  ein Vielfaches (hier € 28.771,20)   meines tatsächlichen Aufwands für die Unterhaltung, Instandhaltung , öffentliche Abgaben etc. . Mein jährlicher Aufwand liegt tatsächlich nur bei ca. € 5.500 ohne Zwst. </p>
<p>Mein Rechtsschutzversicherer hat die Klage für die  1. Instanz genehmigt , falls die Gemeinde den Zwst-Bescheid nicht aufhebt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19060</link>
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<pubDate>Sat, 14 Aug 2021 18:24:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Jst123</dc:creator>
</item>
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<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>seltsam: die am 7.1.2021 fällige ZwST in bis heute nicht abgebucht worden. <br />
Widerspruch ist fristgemäß raus mit  Hinweis auf Zahlung unter Vorbehalt. <br />
Das macht nachdenklich.</p>
</blockquote><p>Folglich kann man immer wieder hoffen - denn das Thema ist so verzwickt- ja einfach ungerecht !<br />
Toll ist allerdings wenn jemand hier sich wieder meldet und den Sachstand bekundet,das ist sehr selten der Fall!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18873</link>
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<pubDate>Sun, 31 Jan 2021 07:39:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>seltsam: die am 7.1.2021 fällige ZwST in bis heute nicht abgebucht worden. <br />
Widerspruch ist fristgemäß raus mit  Hinweis auf Zahlung unter Vorbehalt. <br />
Das macht nachdenklich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18872</link>
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<pubDate>Wed, 27 Jan 2021 14:20:51 +0000</pubDate>
<dc:creator>Jst123</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>es wäre schön, wenn Sie mir schreiben, bei welchem Gericht(en) diese Verfahren anhängig sind .</p>
</blockquote><p>VGH München , sollten dort diese  Klagen abgewiesen werden - gäbe es die Möglichkeit Revision beim BVerwG Leipzig  oder Beschwerde BverfG.Karlsruhe je nach Ergebnis!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18856</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18856</guid>
<pubDate>Wed, 30 Dec 2020 06:07:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>es wäre schön, wenn Sie mir schreiben, bei welchem Gericht(en) diese Verfahren anhängig sind .</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18854</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18854</guid>
<pubDate>Tue, 29 Dec 2020 06:53:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Jst123</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wo finde ich diese Urteile: <br />
NKK 4 N 202783 plus 2 N 20 28 27 und zusätzlich Az 4 B 20 569</p>
</blockquote><p>es sind Klageverfahren gegen die Zweitwohnungssteuer insbesondere wegen geschätzer Bemessungsgrundlage - man könnte einen Hinweis im Widerspruch- oder ´bei der Klage darauf verweisen und ruhendes Verfahren beantragen bis die eine oder andere Entscheidung gefällt worden ist!<img src="images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18853</link>
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<pubDate>Tue, 29 Dec 2020 06:50:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wo finde ich diese Urteile: <br />
NKK 4 N 202783 plus 2 N 20 28 27 und zusätzlich Az 4 B 20 569</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18851</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18851</guid>
<pubDate>Mon, 28 Dec 2020 10:14:10 +0000</pubDate>
<dc:creator>Jst123</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>2. Sie schrieben, dass  Gerichte urteilten , dass die Gemeinden den Mietwert der Wohnung durch einen unabhängigen Gutachter feststellen lassen sollen . Können Sie mir hierzu Quellen nennen.</p>
</blockquote><p>Exakt nur so über einen anerkannten ortskundigen unabhängigen Sachverständigen ist es rechtlich überhaupt möglich einen verbindlichen Mietwert festzulegen siehe dazu auch heutigen Eintrag - Erläuterung warum ein Mietspiegel nicht für Eigengenutzen Besitz angewendet werden kann.</p>
<blockquote><p>3. Die Rechtschutz hat Deckungszusage für die I. Instanz erteilt , nicht für das außergerichtliche Verfahren. (Einen Widerspruch bekomme ich auch allein hin, werde aber die Begründung hinauszögern )   </p>
</blockquote><p>vieleicht auf auf mehrere offene Verfahren einen Hinweis liefern, wo eben eine Grundsatzentscheidung bezüglich Bemessungsgrundlage zu erwarten ist. siehe NKK 4 N 202783 plus 2 N 20 28 27  und zusätzlich Az 4 B 20 569 - vielleicht gelingt es ruhendes Verfahren zu beantragen bis all diese bzw. ein Verfahren entschieden ist - hier geht es um die grundsätzliche rechtlich Bemessungsgrundlage so wie Du es erkannt hast- ist Missbrauch wiederholt anzutreffen<br />
 </p>
<blockquote><p>4. Ich habe vor einigen Tage eine Email an o.g. gesendet , um eine Adresse für ein Rechtsanwalt </p>
</blockquote><p>In diesem Forum nicht erlaubt eine Adresse zu nennen -ABER  weitere Infos www.bürgernetzwerk-bayern.de bringt Dich eventuell weiter</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18850</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18850</guid>
<pubDate>Mon, 28 Dec 2020 10:06:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Frohes Fest <br />
Ich muss noch mal etwas  klären.<br />
1. Ausgehend von dem Lagewert 400€ und einigen Faktoren kommt die Gemeinde auf eine Wert von 28.771,20 , wo drauf dann der Steuersatz angewendet wird. <br />
Der von der Gemeinde errechnete Wert soll wohl der Mietwert sein, da der Mietwert wohl die Bemessungsgrundlage für die Aufwandssteuer sein soll.    Bei meiner 90 qm großen Wohnung entspricht das dann 26,64 € /qm NettoMiete . Die ortsübliche Miete liegt um € 8,-- , wobei noch Lärm- und Geruchsbelästigung von einer Gaststätte (Hunde erlaubt ) mietmindert sein dürfte. Nach wie vor komme ich von dem Verdacht eines Wuchers nicht von ab. Da wäre doch eine Strafanzeige möglicherweise nützlich.</p>
<p>2. Sie schrieben, dass  Gerichte urteilten , dass die Gemeinden den Mietwert der Wohnung durch einen unabhängigen Gutachter feststellen lassen sollen . Können Sie mir hierzu Quellen nennen. </p>
<p>3. Die Rechtschutz hat Deckungszusage für die I. Instanz erteilt , nicht für das außergerichtliche Verfahren. (Einen Widerspruch bekomme ich auch allein hin, werde aber die Begründung hinauszögern )   </p>
<p>4. Ich habe vor einigen Tage eine Email an o.g. gesendet , um eine Adresse für ein Rechtsanwalt<br />
 zu erhalten . Bisher kam keine Antwort . Ich habe an Hauptwohnsitz ein großes Ra-Büro mit mehreren Zweigstellen in Schleswig- Holstein (Auch Verwaltungsrecht) . Da werde ich mich in kürze durchfragen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18847</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18847</guid>
<pubDate>Fri, 25 Dec 2020 09:03:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>Jst123</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sonst einfach Link reinwerfen  - das Form baut automatisch Links.</p>
<p>Das <a href="https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/VBORIS/index.html?lang=de">Geo-Portal für Bodenrichtswerte in Schleswig-Holstein</a></p>
<p>Die 400 scheinen nur an der Wasserkante in erster Reihe zu geben. Schon dahinter sind höchstens 300. Der überwiegende Ort liegt bei 115 bis 160 - also deutlich drunter. Und damit könnte diese Aufkommensneutralität durchaus gegeben sein. Jetzt ist natürlich die Frage, ob dieser Bodenwert sich mit der Wertentwicklung der Grundstücke deckt.</p>
<p>Wenn das zutreffend ist, dann ist es ein guter Beleg dafür, dass das Verfahren der Einheitswerte abgelöst wurde.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18828</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18828</guid>
<pubDate>Thu, 10 Dec 2020 09:25:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Eure Hinweise helfen mir.  Der Rechtsweg im Abgabenrecht ist mir  bekannt. Ich hoffe auf Deckungszusage des Versicherers. (alle selbst genutzten Wohneinheiten sind versichert) Zumindest habe ich Anspruch auf eine Beratung bei einen Anwalt. </p>
<p>Noch ein Hinweis: Über das Land Schleswig -Holstein  gibt es Virtuelle Bodenwertrichtsatzsammlung. (googeln) <br />
Ich (71) bin hier nicht so firm mit diesen Verlinkungen etc.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18827</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18827</guid>
<pubDate>Thu, 10 Dec 2020 09:00:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Jst123</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Diese zitierte Aufkommensneutralität gilt natürlich nur innerhalb einer Kommune, hier also Schönberg.</p>
<p>Timmendorfer Strand hat ebenso eine neue <a href="https://www.timmendorfer-strand.org/fileadmin/download/Bekanntmachungen/Finanzen/2020-03-08_-_Bekanntmachung_Zweitwohnungssteuersatzung_2020.pdf">Satzung</a> - und dort einen Steuersatz mit 1,3% festgelegt. Auch die dortige Verwaltung möchte <a href="https://timmendorfer-strand.more-rubin1.de/show_anlagen.php?_typ_432=vorl&amp;_sid=ni_2020-GV-52&amp;_topst=1&amp;_vorl_nr=20192505100490&amp;_doc_n1=20200525105946-0.pdf">Aufkommensneutralität</a>.</p>
<p>Nun könnte also sein, dass in Timmendorfer Strand weitestgehend alle Bereiche im Vergleich zu 1964 deutlich an Wert gewonnen haben, so dass mit diesem niedrigen Steuersatz diese Neutralität errreicht werden kann. Schaue ich die Stadt von oben an, erstreckt sich der Wort weitestgehend entlang der Küstenpromenade. Schaue ich mir das Luftbild von Schönberg an, so ist der eigentliche Ortskern zwei, drei Kilometer von der Küste weg - und es gibt einen kleinen Teil am Strand. Und dann könnte ich mir unterschiedliche Wertsteigerungen durchaus vorstellen - und das ist dann auch das, was die Amtsverwaltung mit Gewinnern und Verlierern meint. Diese Fragestellung wirst du aber mit der Grundsteuer wohl auch und noch intensiver haben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18826</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=18826</guid>
<pubDate>Thu, 10 Dec 2020 08:38:36 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
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