<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zweitwohnungssteuer Berlin</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sehe ich genauso. Warum das zuständige Bezirksamt eine Meldepflicht verneint, da Du nur 6 Wochen im Jahr in Berlin bist, ist unverständlich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19059</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19059</guid>
<pubDate>Mon, 09 Aug 2021 08:45:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Soweit wie du es hier schilderst, treffen beide Punkte auf dich zu.</p>
<p>Du hast die Wohnung bezogen, sie steht dir zum Nutzen zur Verfügung. Aber du nutzt diese nicht permanent, sondern nur zeitweise. Also genau das, wofür die Zweitwohnungsteuer gedacht ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19058</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19058</guid>
<pubDate>Sun, 08 Aug 2021 21:51:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>In meinem Fall hat das zuständige Bezirksamt eine Meldepflicht verneint, da ich nur 6 Wochen im Jahr in Berlin bin. Punkt 1 trifft damit auf mich nicht zu. </p>
</blockquote><p>Ihre gestellte Frage beinhaltet indirekt die Antwort:<strong>Trotzdem besteht das Finanzamt auf Zahlung der Zweitwohnungssteuer, da ich eine Wohnung als Zweitwohnung inne habe. Ist das korrekt? </strong></p>
<blockquote><p>Freue mich über Antworten</p>
</blockquote><p><br />
<span style="font-size:large;">dazu nur Ja,</span> denn der Gesetzgeber gestattet es den Auwand den ein Bürger mit dem Innehaben ( sei es Miete Oder Eigentum) betreibt zu besteuern.</p>
<p>Der Gesetzgeber hat allerdings übersehen, dass dieser Aufwand eigentlich nur bei einer gemieteten Wohnung mit dem Ergebnis der vereinbarten Miete die an den Vermieter zu leisten ist- als Bemessungsgrundlage verwendet bzw. zu Grunde gelegt werden kann.</p>
<p>Nachweise über den zu besteuernden Aufwand, bei im Eigentum genutzter Zweitwohnungen ist im Grunde nicht transparent genug zu beweisen möglich, kann nur geschätzt oder willkürlich in der Höhe angenommen werden. Gleiches trifft bei kostenloser zurverfügung gestellter Wohnung zu! <br />
<strong>Den Kommunen geht es um darum über wehrlose Bürger an einfache Einnahmen  zu gelangen.<br />
Beispielhaft Müchen verdoppelt die Zweitwohnungssteuer mit dem Vorwand: Löcher in der Finanzkasse wegen Ausfall von Einnahmen wege Corona- Pandemie!</strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19057</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19057</guid>
<pubDate>Sun, 08 Aug 2021 18:04:12 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Berlin</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Zweitwohnungssteuer in Berlin. Die Ausführungsvorschriften beinhalten: </p>
<p>&quot;Entstehen der Steuerpflicht</p>
<p>Das Entstehen der Steuerpflicht hat zur Voraussetzung, dass<br />
eine Wohnung i. S. d. § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 und 4 BlnZwStG existiert, die die<br />
steuerpflichtige Person als Nebenwohnung angemeldet hat oder hätte anmelden müssen</p>
<p>und</p>
<p>die Wohnung der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder der Mieterin oder dem Mieter als Nebenwohnung tatsächlich dient, das heißt zur Nutzung zur Verfügung steht.</p>
<p>Wenn eine dieser genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, entsteht keine Zweitwohnungsteuerpflicht. &quot;</p>
<p>In meinem Fall hat das zuständige Bezirksamt eine Meldepflicht verneint, da ich nur 6 Wochen im Jahr in Berlin bin. Punkt 1 trifft damit auf mich nicht zu. Trotzdem besteht das Finanzamt auf Zahlung der Zweitwohnungssteuer, da ich eine Wohnung als Zweitwohnung inne habe. Ist das korrekt?</p>
<p>Freue mich über Antworten</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19056</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19056</guid>
<pubDate>Sun, 08 Aug 2021 07:38:23 +0000</pubDate>
<dc:creator>Anschi</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
