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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWSt-Befreiung für minderjährige ZW-Inhaber</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>ZWSt-Befreiung für minderjährige ZW-Inhaber (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt in unterschiedlichen Satzungen unterschiedliche Regelungen. In der Regel adressiert diese auf das Melderecht, wer also eine Wohnung bezieht/nutzt - bzw. eben die Verfügungsbefugnis hat. Die Eigentumsfrage ist für die Zweitwohnungsteuer egal.</p>
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<pubDate>Mon, 15 Nov 2021 09:38:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
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<title>ZWSt-Befreiung für minderjährige ZW-Inhaber (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>In der ZW-Satzung meiner Gemeinde steht &quot;<strong>Minderjährige Zweitwohnungsinhaber unterliegen nicht der Steuerpflicht</strong>.&quot; Bedeutet das, daß man das Haus nur auf sein Kind umschreiben muss, um die Steuer zu vermeiden? Gleichzeitig steht ja auch im selben Paragraphen, daß Inhaber derjenige ist, der die <strong>Verfügungsbefugnis</strong> über die ZW hat. </p>
</blockquote><p>Es ist wohl zutreffend - es muss jener zahlen der die Befugnisse hat - so z.B. wenn jemand über den Nießbrauch die Wohnung inne hat.. </p>
<blockquote><p>Kann mir jemand sagen, wie das zu verstehen ist?</p>
</blockquote><p>ABer Minderjährige sind im Regelfall noch nicht Geschäftsfähig und in so einem Falle bedarf es der Bestellung eines amtlichen  Betreuers (Vormundschaft)- ob damit die Kuh vom Eis ist ???</p>
<p>Wesentlich einfacher ist es für Geringverdiener - dazu kommte drauf an in welcher Gemeinde oder Stadt - ganz besonders in Bayern</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19110</link>
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<pubDate>Wed, 03 Nov 2021 16:02:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kommunalfreund</dc:creator>
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<title>ZWSt-Befreiung für minderjährige ZW-Inhaber</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>In der ZW-Satzung meiner Gemeinde steht &quot;<strong>Minderjährige Zweitwohnungsinhaber unterliegen nicht der Steuerpflicht</strong>.&quot; Bedeutet das, daß man das Haus nur auf sein Kind umschreiben muss, um die Steuer zu vermeiden? Gleichzeitig steht ja auch im selben Paragraphen, daß Inhaber derjenige ist, der die <strong>Verfügungsbefugnis</strong> über die ZW hat. <br />
Kann mir jemand sagen, wie das zu verstehen ist?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19108</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19108</guid>
<pubDate>Fri, 29 Oct 2021 18:27:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>MartinMV</dc:creator>
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