<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Verwaltungsgericht Augsburg ordnet ruhendes Verfahren an</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Verwaltungsgericht Augsburg ordnet ruhendes Verfahren an</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In der Regel sollten Kläger und Beklagte einem ruehenden Verfahren zustimmen - selten kommt es allerdings vor, dass die (beklagte) Gemeinde ablehnt- aber das Gericht trotzdem ruhendes Verfahren anordnet!!</strong></p>
<p>Es wird der Eindruck erweckt , dass die Zahl der Klagen gegen die Zweitwohnungssteuer in Bayern zugenommen hat - dazu ist angeblich auch eine Normenkontrollklage beim VGH München zur Klärung ob denn bestimmte Beschlüsse bei Satzungen wo es um Teilungserklärung-satzungen geht ob diese überhaupt zulässig sind - Eigentum verpflichtet zwar aber es gibt auch den Begriff- Schutz vor dem Eigentum - dazu auch noch die Niederlassungsfreiheit in Deutschland ??</p>
<p><strong>Wichtig wäre wohl eine Grundsatzentscheidung vom Bundesverwaltungsgericht ganz besonders wenn es um die &quot;Schätzungen der Bemessungsgrundlage&quot;  geht.</strong></p>
<p>Schätzung ersetzt nicht den Nachweis!</p>
<p>Und schon gar nicht bei der Besteuerung- nur bei Betrügerischen Absichten ist es für das Finanzamt eine Alternative - nicht jedoch der Regelfall.</p>
<p>Bei der Zweitwohnungssteuer müssten diese vielen Kommunen  nur noch über einen anerkannten - vereidigten - unabhängigen - ortskundigen Sachverständigen diese Bemessungsgrundlage ermitteln lassen - exakt so wie auch von einem Vermieter der Mieter verlangen kann einen angemessenen Mietpreis zu ermitteln- das setzt allderdings voraus die Wohnung und Umgebung vor Ort mit Augemschein festzulegen  die Kosten für diesen Sachverständigen hat alleine der Vermieter zu tragen -denn alle geschätzten oder sonstigen Vergleiche  mit Inseraten usw. braucht der Mieter nicht zu akzeptieren- da gibt jedes Gericht dem Mieter Recht!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19241</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19241</guid>
<pubDate>Sun, 13 Feb 2022 08:28:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
