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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zweitwohnungen in Füssen trotz Höchstsatz nicht i Griff</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
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<title>Zweitwohnungen in Füssen trotz Höchstsatz nicht i Griff</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.br.de/nachrichten/bayern/die-tourismusorte-und-ihr-problem-mit-zweit-und-ferienwohnungen,T2hnu5C">https://www.br.de/nachrichten/bayern/die-tourismusorte-und-ihr-problem-mit-zweit-und-fe...</a><br />
<em>Füssen setzt auf Regulierung bei Ferienwohnungen<br />
Deshalb versucht die Stadt jetzt gegenzusteuern. Die Zweitwohnungssteuer wurde in Füssen vergangenes Jahr auf den Höchstsatz angehoben. Bei den an Urlauber vermieteten Ferienwohnungen setzt der Stadtrat auf Regulierung: Die Stadt will in den nächsten Jahren die Bebauungspläne so ändern, dass nur noch in bestimmten Stadtteilen neue Ferienwohnungen entstehen können.</em></p>
<p><em>Dafür muss allerdings jeder Bebauungsplan einzeln entsprechend geändert werden. Und das wird Jahre dauern. </em></p>
<p>Fakt ist hier wie in allen bayerischen Tourisorten hat man schon zu Beginn im Jahre 2005 vollkommene falsche Ansätze mit den grundsätzlich rechtswidrigen Satzungen  zur Zweitwohnungssteuer diese Misstände eingeleitet. </p>
<p>Eigentlich sind eben Zweitwohnungen in im Bebauungsplan festgelegte Wohngebiete zugelassen, während eben als Nutzung von Ferienwohnugnen die Baunutzungsverordnung die Vermietung an wechselnde Gäste unmissverständlich verbietet - Widerstände an Ost - Und Nordsee über viele Jahre brachten nur Unruhe und Verdruß!!! Jetzt ist Bayern dran!<br />
Erst mit der Novellierung durch den Bundestag 2017 ist inzwischen - allerdings nur in Ausnahmefällen- es u.U. möglich mit einer über Bauantrag eine Nutzungsänderung genehmigt zu bekommen, allerdings mit allerlei Auflagen und Vorbedingungen!<br />
Hier in Bayern hat man in den Zweitwohnungssteuersatzungen den Zweitwohnsitzlern eine Stuerermäßigung -  allerdings vollkommen rechtswidrig- zugesichert wenn eben je länger und öfter eine Vermietung an wechselnde Gäste über eine Agentur erfolgt desto höher der Nachlass.<br />
Diese Vermietungen sind ohne genehmigte Nutzungsänderung strafbar und müssten von der Kommunalen Aufsicht = Landratsamt - mit einem Vermietungsverbot unterbunden werden bis  eben eine Genehmigung vorliegt.<br />
<strong>Erschwehrend exakt hier in Füssen vermieten eben nicht nur diese Zweitwohnsitzler sondern auch die vielen Einheimischen Bürger verbotswidrig massenweise als Ferienwohnungen.<br />
Mehr als die Hälfte der Stadträte sind hier eigentlich straffällig  und hätten inzwischen  gerne diese 20 % Zweitwohnungen mit Höchstsätzen besteuert  bzw sogar enteignet um selbst als lukratives Geschäft als Ferienwohnugnen zu vermieten!!<br />
</strong></p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19284</link>
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<pubDate>Wed, 27 Apr 2022 12:50:34 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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