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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Rückwirkende Ummeldung Wohnung</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Rückwirkende Ummeldung Wohnung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Alleinige Wohnung gilt ab Auszug aus der bisherigen gemeinsamen ehelichen Wohnung und dem Einzug in die neue Wohnung (= wenn zutreffend, Datum der rückwirkenden melderechtlichen Registrierung).</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 20 Aug 2022 16:55:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Rückwirkende Ummeldung Wohnung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Besten Dank für die Info.</p>
<p>Folgende Rückfrage:<br />
Gilt der alleinige Wohnsitz erst ab dem Datum der Ummeldung und bis zur Ummeldung muss ich die Wohnung als Zweitwohnsitz angeben oder rückwirkend für die letzten beiden Jahre?</p>
<p>Danke &amp; Grüße</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 20 Aug 2022 16:40:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>DrStromberg</dc:creator>
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<title>Rückwirkende Ummeldung Wohnung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Wohnsitz bleibt unverändert.<br />
Das Melderecht unterscheidet zwischen alleiniger Wohnung, Hauptwohnung und Nebenwohnung. Hier wohl richtig - wenn auch verspätet - Registrierung mit allriniger Wohnung</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19327</link>
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<pubDate>Sat, 20 Aug 2022 14:56:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Rückwirkende Ummeldung Wohnsitz</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich lebe seit 2 Jahren von meiner Frau dauerhaft getrennt in einer Mietwohnung in der gleichen Stadt. Mein Aufenthalt war ohne Ausnahme in meiner neuen Wohnung. U.a.  den  Auszug haben wir jetzt auch in einer Scheidungsfolgevereinbarung festgehalten.</p>
<p>Jedoch war ich bisher nur an der ehelichen Wohnung gemeldet. Jetzt würde ich beim Einwohnermeldeamt meine jetzige Wohnung rückwirkend als Hauptwohnsitz ummelden. Da ich meine jetzige Wohnung nachweislich nicht als Nebenwohnung genutzt habe, muss ich doch hinsichtlich Zweitwohnsitz und Zweitwohnsitzsteuer nichts weiter beachten, ist das richtig?</p>
<p>Besten Dank vorab!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19326</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19326</guid>
<pubDate>Sat, 20 Aug 2022 14:29:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>DrStromberg</dc:creator>
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