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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - trotz hohem Verwaltungsaufwand  erhebt Ainring</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>trotz hohem Verwaltungsaufwand  erhebt Ainring</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gemeinde Ainring springt auch auf den fahrenden Zug auf und erhebt ab 1.1.2023 eine Zweitwohnungssteuer  ohne zu prüfen mit welchem Verwaltungsaufwand `??</p>
<blockquote><blockquote><blockquote><p>Bemessungsgrundlage  geschätzt</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p>Steuersat             15 %  <br />
Geringverdienerregelung<br />
Redzuierung der Zweitwohnungssteuer  je nach Vermietungsnachweis an eine Agentur</p>
</blockquote></blockquote></blockquote></blockquote><p>
Dabei verstößt diese Regelung gegen bundesdeutsches Recht - BauNVO - wenn für die Vermietung an wechselnde Gäste  als Fereinwohnung - keine genehmigte Nutzungsänderung vorliegt.</p>
<p>Landratsamt kann auch Hinweis ein vorläufiges Vermietungsverbot verhängen bis zur Vorlage einer genehmigten Nutzungänderung!</p>
<p>Denn in allen bayerischen Mustersatzungen vom Bayer Gemeindetag fehlt der Hinweis - somit ist es Irreführung auf ganzen Linie!</p>
<p>Nutzungsänderungsantrag ist nur möglich über einen Bauvorlagenberichten Abgabe an die Gemeinde und vom zuständigen Landratsamt zu prüfen und Bescheid erlassen. (alles kostenpflichtig gem BAUO)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19421</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19421</guid>
<pubDate>Fri, 27 Jan 2023 08:30:11 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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