<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zweitwohnungsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Zweitwohnungsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Alfreds Vorschlag finde ich pragmatisch.</p>
<p>Im Normalfall Meldung binnen 2 Wochen. Es sei denn, ihr beabsichtigt nur 6 Monate. Dann müsstet ihr euch dann melden, wenn diese Dauer überschritten ist (2 Wochen Frist). Warum nicht das ganze Vorhaben - so wie bei öffentlichen Bauvorhaben auch - erst sportlicher planen und später resigniert eingestehen, dass es doch länger dauert. Und selbst wenn der Vertrag mit den Handwerkern ein Jahr vorsehen könnte: wer sagt denn, dass ihr das ganze Jahr dort sein wolltet?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19499</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19499</guid>
<pubDate>Mon, 14 Aug 2023 22:23:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo, wir (Ehepaar, nicht getrennt) haben in Lübeck ein Haus gekauft, das wir umbauen lassen, um es in 1 Jahr an unsere Tochter und Familie zu vermieten.</p>
</blockquote><p>
Warum erst in einem Jahr und nicht sofort (Mietzahlung ggf. erst nach Abschluss der Umbauarbeiten)?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19489</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19489</guid>
<pubDate>Mon, 12 Jun 2023 13:23:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Bitte die Satzung von Lübeck prüfen- denn es gibt dazu ein Urteil &gt; <br />
Beschluss vom 19.05.2021 - BVerwG 9 C 2.20 (bereitgestellt am 27.07.2021)</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Nicht zielführend - der genannte Beschluss bezieht sich nicht auf die ZWST-Satzung Lübeck.</p>
</blockquote><p>Warum sollte mit einer Klage gegen eine ungültige Satzung wie hier in Lübeck nicht zielführend sein?<br />
BVerwG Leipzig hat doch dem Kläger Recht gegeben wo eben bei der Bemessungsgrundlage der Bodenrichtwert als nicht zulässig sei!!!</p>
<p>In der Regel prifitieren all jene Kommunen mit den ungültigen Satzungen - da eben die wenigsten einen Widerspruch oder Klage erheben. <br />
Es gibt viele Kommunen mit rechtswidrigen Satzungen - kassieren einfach - denn wenn eben hunderte Bescheide einfach ohne Widerspruch bezahlt werden- wozu eigentlich eine Satzung ändern?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19488</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19488</guid>
<pubDate>Mon, 12 Jun 2023 05:45:07 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kommunalfreund</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Bitte die Satzung von Lübeck prüfen- denn es gibt dazu ein Urteil &gt; <br />
Beschluss vom 19.05.2021 - BVerwG 9 C 2.20 (bereitgestellt am 27.07.2021)</p>
</blockquote><p>
Nicht zielführend - der genannte Beschluss bezieht sich nicht auf die ZWST-Satzung Lübeck.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19484</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19484</guid>
<pubDate>Fri, 09 Jun 2023 14:51:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das geht garantiert aus der Satzung von Lübeck hervor.</p>
</blockquote><p>Bitte die Satzung von Lübeck prüfen- denn es gibt dazu ein Urteil </p>
<p> Beschluss vom 19.05.2021 - BVerwG 9 C 2.20 (bereitgestellt am 27.07.2021)</p>
<p>Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht</p>
<p>Bodenwert als Bemessungsgrundlage einer Zweitwohnungssteuer</p>
<p>Leitsatz</p>
<p>Die Schätzung einer üblichen Miete allein anhand des Bodenwerts des Wohngrundstücks ist mit dem Gebot gleichheitsgerechter Besteuerung des Aufwands für das Innehaben einer Zweitwohnung nicht vereinbar.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19483</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19483</guid>
<pubDate>Thu, 08 Jun 2023 07:14:30 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kommunalfreund</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo, wir (Ehepaar, nicht getrennt) haben in Lübeck ein Haus gekauft, das wir umbauen lassen, um es in 1 Jahr an unsere Tochter und Familie zu vermieten.</p>
</blockquote><p>
Normalerweise ein gute Idee um viel Geld zu sparen.</p>
<blockquote><p>Während des Umbaus wird mein Mann (Architekt) zeitweise dort wohnen/pendeln, um die Umbauarbeiten zu beaufsichtigen bzw. Eigenleistungen zu erbringen.</p>
</blockquote><p>Im Grunde ist das Haus , so wie beschrieben- auch zum Wohnen trotz Umbauarbeiten geeigent, folglich ist es hier eine Zweitwohnungsnutzung ob nun im Urlaub oder während der Umbauzeit - da wird wohl eine wachsame Stadt Lübeck wohl nicht auf diese Zwst freiwillig verzichten.</p>
<blockquote><p>Unsere Hauptwohnung ist in Stuttgart.<br />
Müssen wir nun für dieses Jahr, bis der Umbau fertig ist, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen?</p>
</blockquote><p> sofern ein STeuerbescheid zugestellt wird? mit ja zu bewerten- wenn unentdeckt - Glück gehabt!<br />
 <br />
Der Wertzuwachs wird wohl höher ausfallen wie die Zweitwohnungssteuer in dieser Zeit</p>
<blockquote><p>Wenn Ja, wie lange ist die Anmeldefrist?</p>
</blockquote><p>Das geht garantiert aus der Satzung von Lübeck hervor.</p>
<blockquote><p>Danke im voraus<br />
Eike</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19482</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19482</guid>
<pubDate>Thu, 08 Jun 2023 06:57:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, wir (Ehepaar, nicht getrennt) haben in Lübeck ein Haus gekauft, das wir umbauen lassen, um es in 1 Jahr an unsere Tochter und Familie zu vermieten.<br />
Während des Umbaus wird mein Mann (Architekt) zeitweise dort wohnen/pendeln, um die Umbauarbeiten zu beaufsichtigen bzw. Eigenleistungen zu erbringen.<br />
Unsere Hauptwohnung ist in Stuttgart.<br />
Müssen wir nun für dieses Jahr, bis der Umbau fertig ist, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen?<br />
Wenn Ja, wie lange ist die Anmeldefrist?<br />
Danke im voraus<br />
Eike</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19481</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19481</guid>
<pubDate>Tue, 06 Jun 2023 22:47:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>EikeSchaal</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
