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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - 2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --&gt; ZWS??</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --&gt; ZWS?? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Peter,</p>
<p>Wenn Du Mieter/Eigentümer beider Wohnungen bist, sehe ich das ähnlich wie René.</p>
<p>» Komm ich da irgendwie drumrum&gt;</p>
<p>Wenn Du dich fifty/fifty in Dresden und Berlin aufhältst, und dich nicht vorwiegend in einer der beiden Städte aufhältst, kannst du allenfalls durch &quot;lustiges&quot; Hin- und Hermelden von Haupt- und Nebenwohnung und Wohnungswechsel vielleicht in irgendeiner Weise Honig aus folgenden Bestimmungen saugen:<br />
1. Das Berliner ZWStG besagt: Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung (= Nebenwohnung) innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer. Man kann also bis zu einem Jahr mit Nebenwohnung in Berlin gemeldet sein, ohne ZWSt zahlen zu müssen.<br />
2. Wenn man bereits eine Wohnung (Hauptwohnung) hat, verlangt das sächsische Meldegesetz eine Anmeldung erst nach 6 Monaten. Und wer weiß schon, wie lange er die Wohnung behalten wird, wenn er einzieht&gt; Die Steuerschuld beginnt am 1. des Folgemonats nach der Anmeldung.</p>
<p>Zum Ärgern wäre auch die Dresdener Bestimmung geeignet: „Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die ein Einwohner als Nebenwohnung gemäß § 12 Abs. 3 des Sächsischen …, neben seiner Hauptwohnung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf der Familienmitglieder in der Landeshauptstadt Dresden innehat.“<br />
 „Jede Wohnung“ und „innehat“ schließt zumindest sprachlich Haupt- und Nebenwohnung ein, die demnach beide in Dresden liegen müssten. Aber wie das vor Gericht ausgeht, darauf würde ich nicht wetten - es hängt wohl vom Humor des Richters ab.<br />
Richtig müsste der Satz nämlich lauten: „Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung in der Landeshauptstadt Dresden, die ein Einwohner als Nebenwohnung gemäß § 12 Abs. 3 des Sächsischen …, neben seiner Hauptwohnung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf der Familienmitglieder innehat.“</p>
<p>Hinweis für Mitleser: Noch besser wäre es, die örtliche Belegenheit der Zweitwohnung in § 1 unterzubringen.</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=622</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=622</guid>
<pubDate>Sun, 23 Jul 2006 14:18:57 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --&gt; ZWS?? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kajetan,</p>
<p>» Wenn man aus rein beruflichen<br />
» Gründen zwei Wohnsitze haben muß, widerspricht das doch Art. 12 GG (&quot;Alle<br />
» Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei<br />
» zu wählen.&quot;) - weil die Steuer ja offenbar in der Mehrzahl der Satzungen<br />
» willkürlich festgelegt wird und so im Grenzfall bestimmte Gemeinden ihren<br />
» Arbeitsmarkt &quot;abschotten&quot; könnten.</p>
<p>Das Abschotten des Arbeitsmarktes steht wohl nicht hinter einer willkürlich festgelegten ZWSt - werde aber mal darüber nachdenken. Ansonsten ist Art 12 GG schon von vielen Gerichten als vereinbar mit der ZWSt (= Bagatellsteuer) angesehen worden - aber man weiss ja nie. </p>
<p>Meines Wissens klagt aber derzeit niemand dagegen.</p>
<p><br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=621</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=621</guid>
<pubDate>Sun, 23 Jul 2006 13:56:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --&gt; ZWS?? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» » Hi, ich habe eine Stelle in Desden angenommen, muss aber aus beruflichen<br />
» Gründen auch ca. 50% in Berlin sein. Habe also 2 Arbeitsplätze und<br />
» natürlich auch 2 Wohnungen (aber nicht freiwillig). Muss ich obwohl es<br />
» beruflich nötig ist ZWS zahlen&gt; <br />
» <br />
» Sofern du nicht verheiratet bist, ja!</p>
<p>Hallo,</p>
<p>... und das kann ja eigentlich nicht sein. Wenn man aus rein beruflichen Gründen zwei Wohnsitze haben muß, widerspricht das doch Art. 12 GG (&quot;Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.&quot;) - weil die Steuer ja offenbar in der Mehrzahl der Satzungen willkürlich festgelegt wird und so im Grenzfall bestimmte Gemeinden ihren Arbeitsmarkt &quot;abschotten&quot; könnten.</p>
<p>Die Frage ist nur: Wer klagt oder klagt schon&gt; Wenn man im Hauptwohnsitz verheiratet ist (Art. 6, &quot;Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.&quot;) muß man die Zweitwohnsitzsteuer ja seit Ende 2005 nicht bezahlen - bei mir trifft das (leider) nicht zu, also muß ich abwarten, bis das entsprechend entschieden wird oder selbst klagen.</p>
<p>Ich überlege mir eine Klage, es wäre mir aber lieber, jemand mit Rechtschutzversicherung würde schon klagen und ich könnte mit Hinweis darauf eine Aussetzung beantragen.</p>
<p>Viele Grüße,</p>
<p>K. Hinner</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=620</link>
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<pubDate>Sun, 23 Jul 2006 13:15:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kajetan Hinner</dc:creator>
</item>
<item>
<title>2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --&gt; ZWS?? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hi, ich habe eine Stelle in Desden angenommen, muss aber aus beruflichen Gründen auch ca. 50% in Berlin sein. Habe also 2 Arbeitsplätze und natürlich auch 2 Wohnungen (aber nicht freiwillig). Muss ich obwohl es beruflich nötig ist ZWS zahlen&gt; </p>
<p>Sofern du nicht verheiratet bist, ja!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=217</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=217</guid>
<pubDate>Mon, 06 Feb 2006 14:03:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
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<item>
<title>2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --&gt; ZWS??</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi, ich habe eine Stelle in Desden angenommen, muss aber aus beruflichen Gründen auch ca. 50% in Berlin sein. Habe also 2 Arbeitsplätze und natürlich auch 2 Wohnungen (aber nicht freiwillig). Muss ich obwohl es beruflich nötig ist ZWS zahlen&gt; Komm ich da irgendwie drumrum&gt;<br />
Gruß<br />
Peter</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=195</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=195</guid>
<pubDate>Mon, 30 Jan 2006 17:15:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>Peter</dc:creator>
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