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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zahlung für Zeitraum als die Steuer nicht beschlossen war</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Zahlung für Zeitraum als die Steuer nicht beschlossen war (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Chris,<br />
möglich ist schlechterdings alles.<br />
Vermute aber, dass es in diesem Fall eher nicht so ist. Vermutlich wurde hier eher eine alte Satzung ersetzt - ob das dann eine unzulässige „echte Rückwirkung“ bedeutet, lässt sich nur bei einem Vergleich alt/neu feststellen.<br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=1954</link>
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<pubDate>Fri, 27 Apr 2007 09:23:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
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<title>Zahlung für Zeitraum als die Steuer nicht beschlossen war</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Kann eine Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer verlangen für einen Zeitraum als die Steuer noch gar nicht beschlossen<br />
war.<br />
Wenn die Zweitwohnsteuer z.B. Ende des Jahres beschlossen wurde muss man dann rückwirkend für das gesamte Jahr zahlen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=1953</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=1953</guid>
<pubDate>Fri, 27 Apr 2007 07:21:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Chris</dc:creator>
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