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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Pendler !!</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Pendler !! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Marienthaler<br />
das Lied vom Melderecht: für ledige, volljährige Berufstätige: Nutzt ein lediger, volljähriger Berufstätiger mehrere Wohnungen ist üblicherweise die Wohnung am Arbeitsort die Hauptwohnung, denn es gilt die Regelvermutung, dass sie am Arbeitsort - übers Jahr gesehen -, vorwiegend aufhalten.<br />
Problematisch ist dabei nur, dass man im Voraus bei der Anmeldung ja nicht wissen kann, wie lange man bleibt. Da muss man flexibel sein. Wenn der Arbeitgeber sich ganz plötzlich entschließt, dass er die Arbeitskraft an einem anderen Ort, z.B. in H braucht. Dann kann man sich am Arbeitsort auch nicht mit Hauptwohnung anmelden.<br />
Ansonsten ist die melderechtliche Hauptwohnung für vieles maßgeblich, vom Personalausweis/Reisepass, Finanzamt über das Wahlrecht bis hin zur Anmeldung des Kfz. <br />
Vom Einkommensteuerrecht verstehe ich so gut wie nichts. Aber: Mit doppelter Haushaltsführung hat das Melderecht nun überhaupt nichts zu tun - ist nur manchmal schwer, dass einem FA usw. klarzumachen. Ist natürlich am einfachsten, wenn einkommensteuerrechtliche Wohnverhältnisse mit den melderechtlichen 1:1 deckungsgleich sind. Denn wenn die Wohnung am Wohnort als melderechtliche Nebenwohnung zur einkommensteuerrechtlichen Hauptwohnung und die Wohnung am Beschäftigungsort als melderechtliche Hauptwohnung zur einkommensteuerrechtlichen Zweitwohnung wird, besteht die Gefahr, dass man <br />
1. selbst den Überblick verliert,<br />
2 sich bei dem Versuch, das zu erklären, das Wohlwollen des Finanzamtes verscherzt,<br />
3. eventuell auch dann, wenn man überhaupt keine Wohnung innnehat, zur Zweitwohnungsteuer herangezogen wird (die man dann aber im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bei der Einkommensteuer anrechnen kann).<br />
Noch Fragen&gt;<br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=1960</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=1960</guid>
<pubDate>Sun, 29 Apr 2007 19:39:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
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<title>Pendler !!</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>aus beruflichen Gründen muss ich für etwa ein Jahr (kann auch etwas länger werden) nach N, jetzt wohne ich in L und habe nur einen Wohnsitz.<br />
Ich bin ledig und werde mich von Montag bis Freitag in N aufhalten und das Wochenende in L verbringen, also pendeln -Wochenendheimfahrer.<br />
Ich kann in N ein möbliertes Zimmer mieten und muss mich dann wohl auch dort auf den Einwohnermeldeamt anmelden.</p>
<p>Wie kann ich verhindern das ich mich in N als Hauptwohnsitz anmelden muss &gt;&gt; Ich möchte nicht meine behördliche Post in eine Wohnung geschickt bekommen die ich mit &quot;fremden&quot; Teile.<br />
Meine privaten Dinge und mein privates Umfeld sind in L und dort soll es auch bleiben, trotzdem muss ich aber so fexibel bleiben und dort arbeiten wo es Arbeit gibt. Schließlich kann sich mein Arbeitgeber auch ganz schnell entschließen, dass ich plötzlich für länger Zeit nach H muss.<br />
Wenn es sich nicht verhindern läst, dass mein Arbeitsort auch Hauptwohsitz wird, was muss alles umgemeldet werden und notfalls bei jedem Arbeitsplatzwechsel wieder&gt;<br />
Pass / Personalausweis doch auf jeden Fall. Wie ist es mit dem Auto, kann das in L angemeldet bleiben &gt; Was muss ich noch bedenken&gt; <br />
Wie sieht es steuerlich aus, kann ich doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn ich meinen Arbeitsort zum Hauptwohnsitz machen muss&gt;</p>
<p>Eine Menge Fragen, würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen kann.</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Marienthaler</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=1957</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=1957</guid>
<pubDate>Sat, 28 Apr 2007 18:01:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>marienthaler</dc:creator>
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