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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Wohnung anmieten für Kind</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Wohnung anmieten für Kind (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Stuttgarter Satzung nimmt Bezug auf der Melderecht. Nach dem Bundesmeldegesetz gilt: Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich anmelden. Wer also nicht in eine Wohnung einzieht, muss sich auch nicht melden (siehe <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html">§17 Bundesmeldegesetz</a>). Und Einzug ist nicht der Mietvertragsbeginn oder die Schlüsselübergabe. Gemäß Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz wird das &quot;Mitführen von Einrichtungsgegenständen&quot; als Einzug gewertet.</p>
<p>Es ist hilfreich, diesen Einzug zu dokumentieren (bspw. durch die Rechnung des Umzugsunternehmens). Kraft Gesetz müsst ihr den Wohnungsgeber über den Einzug informieren. Dieser muss den Einzug (und nicht die Schlüsselübergabe - das machen viele falsch) in der Wohnungsgeberbescheinigung festhalten. Und mit dieser rennt die Tochter zum Meldeamt.</p>
<p>Ob ihr nun einen Untermietvertrag macht oder nicht, ist an sich nicht entscheidend. Im Zweifel ist es ein Artefakt mehr, mit dem man belegt, dass man selbst diese Wohnung auch gar nicht inne hat.</p>
<p>Melderechtlich redet man erst dann von einer Hauptwohnung (es gibt den Begriff Hauptwohnsitz nicht), wenn es mehrere Wohnungen gibt. Ansonsten wäre es die alleinige Wohnung. Für die Haupt- oder alleinige Wohnung würde ja eben keine Zweitwohnungsteuer in Stuttgart anfallen. Für eine Nebenwohnung anderswo, hängt es eben von der jeweiligen Kommune ab (und dann ist die dortige Miete bzw. die dortigen Regeln maßgeblich).</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19810</link>
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<pubDate>Wed, 03 Jun 2026 22:35:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
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<title>Wohnung anmieten für Kind</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
wir als Eltern haben eine Wohnung in Stuttgart für unsere Tocher angemietet (Mietvertrag von uns Eltern unterschrieben, Miete wird von uns bezahlt). Die Tochter wird die Wohnung in Stuttgart für ihr Studium beziehen und dort alleine wohnen. Sie wird sich dort mit Hauptwohnung anmelden. Wir haben die Wohnung zum 01.05. angemietet. Die Tochter wird die Wohnung aber erst im Juli beziehen, solange steht die Wohnung noch leer und ungenutzt. Schlüsselübergabe erfolgt auch erst im Juli.<br />
Muss die Wohnung bereits angemeldet werden und ZWS bezahlt werden?<br />
Müssen wir Eltern als Mieter gemäß Vertrag ZWS zahlen?<br />
Zahlt unsere Tochter ZWS, wenn sie die Wohnung als Hauptwohnsitz anmeldet?<br />
Macht es Sinn, mit der Tochter einen Untermietvertrag zu schließen?<br />
Wir möchten die ZWS vermeiden, die beträgt in Stuttgart mittlerweile 20%...<br />
Danke für eine kurze Beurteilung!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19809</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19809</guid>
<pubDate>Sun, 03 May 2026 09:16:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Nic</dc:creator>
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