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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Wohnung für Sohn angemietet</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Wohnung für Sohn angemietet (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich melden. Als damals dein Sohn in dieser Wohnung einzog, wäre die Meldung fällig. Und so wie es klang auch die alleinige Wohnung.</p>
<p>Für die Anmeldung braucht ihr eine Wohnungsgeberbestätigung - und der bestätigt euch den Einzug. Arbeitet er korrekt, wäre das Tag, an dem ihr damals eure Einrichtungsgegenstände mitgebracht habt.</p>
<p>Allerdings habe ich das so verstanden, dass ihr die Mieter seid - und dann die Wohnung (vermutlich?) unentgeltlich eurem Sohn bereitstellt, also untervermietet. In dem Falle seid ihr Wohnungsgeber und müsst diese ausstellen.</p>
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<pubDate>Sun, 06 Sep 2026 21:50:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
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<title>Wohnung für Sohn angemietet (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Würde ich denn vom Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung für den Einzug meines Sohnes bekommen mit dem aktuellen Datum? Der Vermieter geht ja wahrscheinlich davon aus, dass wir beide vor zwei Jahren schon eingezogen sind. </p>
</blockquote><p>Das lässt sich nur (im Gespräch) mit dem Vermieter klären.</p>
<p>Ob trotzdem ZwWSt fällig werden kann, hängt von der Satzung der Kommune ab.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19818</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2026 12:23:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Wohnung für Sohn angemietet</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vor zwei Jahren habe ich für meinen damals noch minderjährigen Sohn eine Wohnung angemietet. Der Mietvertrag und alles andere läuft auf mich. Wir entschieden uns damals für die frühzeitige Anmietung einer zweiten Wohnung, da sie perspektivisch meinem Sohn zur Verfügung stehen sollte und wir nur in einer kleinen Wohnung wohnen, in der er kein eigenes Zimmer hat. <br />
 Wir beide sind bis heute mit alleiniger Wohnung in unserer &quot;alten&quot; Wohnung gemeldet. Jetzt ist mein Sohn jedoch volljährig geworden und würde tatsächlich komplett in die andere Wohnung ziehen und wir würden ihn gerne dort mit alleiniger Wohnung hin ummelden. Ich bin mir nur nicht sicher, wie man das am besten anstellt? Würde ich denn vom Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung für den Einzug meines Sohnes bekommen mit dem aktuellen Datum? Der Vermieter geht ja wahrscheinlich davon aus, dass wir beide vor zwei Jahren schon eingezogen sind. <br />
Könnte es außerdem passieren, dass rückwirkend Zweitwohnsitz-Steuer erhoben wird, obwohl ich selbst nie in der Wohnung gewohnt habe?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19816</link>
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<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 18:02:23 +0000</pubDate>
<dc:creator>Amrei</dc:creator>
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