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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?!</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mr. X,<br />
nicht nur in den Ferienorten wird der Beschluss des BVerfG als „nicht besonders schädlich“ angesehen. Auch die „Universitätsstädte“ gehen locker darüber hinweg. Das liegt einfach daran, dass der Erlös aus der ZWSt nicht das eigentliche Ziel dieser Satzungen ist. Es geht - mehr oder weniger deutlich eingestanden - nur darum, an den Finanzausgleich für Haupt-/alleinige Wohnungen heranzukommen. Dafür kamen die Verheirateten nie in Frage und sie sind deswegen ziemlich uninteressant. <br />
Dabei ist es den Kommunen ganz gut gelungen, aller Welt glauben zu machen, dass BVerfG habe entschieden, dass die Besteuerung der Erwerbszweitwohnungen Verheirateter pp. verfassungswidrig wäre. Nun werden sie nicht besteuert, und alle finden das in Ordnung (ganz besonders der bayer VGH). Allerdings dürfte bezüglich dieses Beschlusses das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht sein.<br />
Wie hat ein Gericht so schön entschieden:<br />
„Nach den Feststellungen der Vorinstanz handelt es sich bei den beruflichen Lebensumständen des Klägers um einen geradezu typischen oder &quot;klassischen&quot; Erwerbszweitwohnungsfall. Würden solche Fälle ohne Rücksicht auf hinzutretende Einzelfallumstände generell in Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände aufgenommen, so käme dies einer Ausklammerung von Erwerbszweitwohnungen aus dem Zweitwohnungssteuertatbestand gleich und liefe damit auf ein Ergebnis heraus, dass das Bundesverfassungsgericht als gleichheitswidrig beanstandet hat.“<br />
Nun geht es nicht mehr um generelle Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände, diese Erwerbszweitwohnungen dürfen mit den an das Melderecht anknüpfenden Satzung überhaupt nicht besteuert werden. Den sich daraus ergebenden Rückschluss bezüglich Art. 3 Abs 1 GG überlasse ich gerne o.a. Gericht.<br />
Und was die bayerischen Gerichte angeht: Bitte nicht so schimpfen, die tun doch auch nur, was von ihnen verlangt wird.<br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2191</link>
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<pubDate>Tue, 24 Jul 2007 05:05:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich bin ich ganz d'accord mit Ihnen, Mr. X.<br />
S-H. bietet sich zum Klagen für Ferienhausbesitzer mit Sicherheit hervorragend an. Das OVG Schleswig, macht den Schwachsinn anderer Bundesländer nicht mit, was das Fingieren einer innegehabten Erstwohnung angeht. Das freut mich.<br />
Inzwischen habe ich mich auch bezüglich der Ferienhausproblematik etwas belesen. Da gibt es Gemeinden, die &quot;zocken&quot; die ZW- Inhaber so ab, dass die Belastung durch die ZWS die Grundsteuer um etliches übersteigt und gewaltig in die Nähe einer Vermögensteuer gerät, die wir eigentlich nicht mehr haben.</p>
<p>Es kann nicht sein, dass die Zweitwohnungen so unmäßig belastet werden. Würde sich das im Bereich von jährlich 100 -200 Euro bewegen, wäre sicher auch noch niemand entzückt, würde das aber tolerabel finden. Aber so ist das einfach ein bisschen zu gierig.</p>
<p>Klar wollen RAe auch leben <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> , aber ehrlich gestanden gibt es da so viele Fälle vorher, die mehr Geld bringen, dass man deshalb nicht in Versuchung geraten muss.</p>
<p>LG<br />
Yvonne Winkler</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2190</link>
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<pubDate>Mon, 23 Jul 2007 20:25:57 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>@ Yvonne<br />
Geklagt wird in S-H genug, das konzentriert sich aber halt hauptsächlich auf Fragen wie &quot;wann ist eine Zweitwohnung eine Kapitalanlage&quot; und ähnliches.</p>
<p>Die Absurditäten, wie sie hier aus anderen Bundesländern laufend geschildert werden, sind hier seit dem von mir erwähnten Soldaten-Urteil des OVG Schleswig vom 20.03.2002 (2 L 136/00) kein Thema mehr, sofern es jemals ein solches war.</p>
<p>Das OVG vertritt darin, wie gesagt, die Auffassung, dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer eben tatsächlich das Innehaben von zwei Wohnungen, die auch baulich abgeschlossen sein müssen, voraussetzt. Sowohl melderechtliche Hauptwohnung als auch Nebenwohnung müssen diesem Wohnungsbegriff entsprechen.</p>
<p>Unter diesen Voraussetzungen ist die ZwSt für mich auch gerechtfertigt. Ich sehe auch nicht, dass bei <em>dieser Konstellation</em> eine Verfassungsbeschwerde ERfolgsaussichten hätte. Aber bayerische Anwälte wollen auch leben...<img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>(dass manch andere bayerische Gerichtsentscheidung zur ZwSt eher als Klopapier taugt, steht auf einem anderen Blatt...)</p>
<p>Tatsächlich betrifft die Steuer hier in S-H hauptsächlich &quot;echte&quot; Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen. In den Ferienorten wird die Besteuerung der berufsbedingten Zweitwohnung (sofern nicht wegen dem BVerfG-Beschluss vom Oktober 2005 unzulässig) eher als &quot;Kollateralschaden&quot; gesehen. In Kiel und Lübeck mag das anders aussehen, aber auch dort ist Einnahme aus der Besteuerung der Ferienwohnungen (Kiel-Schilksee, Lübeck-Travemünde) nicht zu verachten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2189</link>
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<pubDate>Mon, 23 Jul 2007 19:44:56 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mr.X</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Yvonn, hallo Mr.X,<br />
da das Hin- und Hermelden mit Kosten für alle Beteiligten verbunden ist und dadurch nicht mehr Geld in den fiskalischen Topf kommt, halte ich das aus Sicht des Steuerzahlers für ein MINUS-Summenspiel, das durch Begrüßungs- und Bleibeprämien noch verschärft wird - finanzpolitischer Unsinn eben. Aber alle machen mit.<br />
Die juristischen Finessen (&gt;) ufern bei der ganzen Sache auch immer weiter aus. In NRW hat jetzt eine „beklagte“ Stadt festgestellt, dass das BVerfG 2005 entschieden habe, das Innehaben einer Erstwohnung sei nicht erforderlich.<br />
Originalzitat:<br />
[blockquote] <br />
Wenn das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang herausarbeitet, dass eine Zweitwohnungssteuer dann zulässig ist, wenn sie an das &quot;Innehaben, einer Zweitwohnung&quot; anknüpft, da dieses gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und i.d.R. eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt, so beziehen sich diese Ausführungen durchweg auf das Innehaben der Zweitwohnung und nicht der Hauptwohnung, von der gar nicht die Rede ist. Aus der Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes kann auch nicht geschlussfolgert werden, dass das Innehaben einer Zweitwohnung ein Innehaben einer Hauptwohnung zwangsläufig beinhaltet. Abgestellt wird allein auf den zusätzlich in dem Innehaben der Zweitwohnung zum Ausdruck gebrachte zusätzliche Konsum. [/blockquote]<br />
Da fällt einem (fast) schon nichts mehr ein. Es steht allerdings zu befürchten, dass diese städtische „Rechtsauffassung“ vor der Spruchpraxis der NRW-Gerichte Bestand haben könnte.<br />
Bei den Satzungen vom „Überlinger“-Typ sehe ich auch keine großen Möglichkeiten, dagegen anzugehen. Allenfalls die Tatsache, dass auch fast alle dieser Satzungen zur Bestimmung der Erstwohnung auf das Melderecht zurückgreifen und deswegen in eine Schieflage geraten, gibt einen dürftigen Ansatzpunkt. Das setzt aber voraus, dass man die Deutungshoheit der Kommunen und ihnen nahe stehender Kommentatoren bezüglich des BVerfG-Beschlusses von 2005 bricht. Was auch nicht so einfach ist, denn das kommunale Meinungskartell funktioniert recht gut.<br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2188</link>
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<pubDate>Mon, 23 Jul 2007 08:07:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Völlig richtig,</p>
<p>es gibt zwei verschiedene Satzungstypen, das Überlinger Modell und die Melderechtsvariante.</p>
<p>Wir haben uns bisher auf die Melderechtsvariante fokussiert, weil die juristischen Begründungen für deren Rechtmäßigkeit absurde Ausmaße annehmen und zu der aberwitzigen Belastung von Studenten, Azubis etc. führen, die faktisch keine zwei Wohnungen innehaben, sondern allenfalls ihre Studibude.</p>
<p>Das Überlinger Modell ist bereits 1983 durch das BVerfG abgesegnet worden, so dass ich primär wenig Möglichkeit sehe, dort einzuhaken. Ich habe mich allerdings noch nicht so intensiv mit dem Problem Ferienwohnung als Zweitwohnung befasst, um sagen zu können, dass es eine aussichtsreiche Argumentation gibt, das BVerfG von seiner einstigen Rechtsprechung wieder abzubringen.</p>
<p>Mag sein, dass in S.-H. wenig Klagen anhängig sind. Hier in Halle schon und in einigen anderen Städten auch. </p>
<p>YW</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2187</link>
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<pubDate>Mon, 23 Jul 2007 05:45:15 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Na ja,</p>
<p>das Hauptproblem ist m.E. zunächst mal, dass unter dem Begriff Zweitwohnungsteuer eigentlich zwei verschiedene Steuern firmieren, die reichlich wenig miteinander zu tun haben.</p>
<p>Zum einen die &quot;klassische&quot; ZwSt, wie sie ursprünglich in Überlingen eingeführt wurde und sich seitdem in weiten Teilen Deutschlands etabliert, in denen eine erhöhte Nachfrage an &quot;echten&quot; Zweitwohnungen oder zumindest Ferienwohnungen besteht.</p>
<p>Und dann die &quot;Großstadt&quot;-ZwSt, die mit der klassischen Variante kaum was zu tun hat und eben auch nach meiner Meinung den Kern der ZwSt in den meisten Fällen nicht trifft: Das Innehaben einer weiteren Wohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung neben der Hauptwohnung.</p>
<p>Das setzt für mich unabdingbar voraus, dass der Steuerpflichtige tatsächlich über zwei Wohnungen (und eben nicht: 1 angemeldete Hauptwohnung und 1 angemeldete Nebenwohnung) verfügt.</p>
<p>Leider ist sich die Rechtsprechung hierüber reichlich uneins. Zumindest das VG Mainz scheint den Durchblick zu haben. In Schleswig-Holstein (wo es allerdings auch nicht übermäßig viele Studenten gibt) ist die Rechtslage bereits seit Jahren geklärt: Das Innehaben von zwei <strong>Wohnungen</strong> ist erforderlich. Geklagt hatte ein lediger Zeitsoldat, der sich in seiner Kaserne mit Hauptwohnung anmelden musste, wodurch seine (einzige) Wohnung melderechtlich Nebenwohnung wurde. </p>
<p>Nachdem er in 1. Instanz, änderte die beklagte Stadt die Satzung und schrieb dort fest, dass auch dann ZwSt zu zahlen ist, wenn die Hauptwohnung nicht den Wohnungsbegriff erfüllt.</p>
<p>Das nützte der Stadt aber nichts. Das OVG Schleswig erklärte diese Satzungsbestimmung für ungültig und wies die Berufung der Stadt gegen das Urteil der 1. Instanz zurück. Die Stadt akzeptierte das Urteil und sah von weiteren rechtlichen Schritten ab. Das liegt schon 4 oder 5 Jahre zurück. Danach ist mir nichts mehr zu Ohren gekommen, dass in S-H zu Versuchen gekommen, ZwSt durchzusetzen bei Personen, die nicht tatsächlich 2 Wohnungen innehaben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2186</link>
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<pubDate>Sun, 22 Jul 2007 20:34:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mr.X</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hannelore,</p>
<p>der link funktioniert nicht, man muss über den bayerischen Rundfunk gehen, dann Zeitspiegel und Stichwort Zweitwohnungsteuer. So kommt man zum Beitrag.</p>
<p>Benannt wird zumindest im Text, dass das &quot;Zweitwohnungsteuerspielchen&quot; eine Aktion rechte Tasche, linke Tasche ist, d.h. der einen Gemeinde wird entzogen, was die andere erhält. Nicht unbedingt eine neue Einsicht.</p>
<p>Und die juristischen Verrenkungen, die das ganze erfordert, waren natürlich nicht Thema. Am gescheitesten wäre es, wenn der politische Wille mal wieder das große Ganze im Blick hätte und nicht nur die Geiz- ist- Geil- Mentalität sowohl zwischen den Ureinwohnern und den Ferienwohnungsbesitzern, als auch zwischen den gewinnenden und verlierenden Gemeinden bedienen würde. Das würde auch die Justiz entlasten <img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>Im Grunde ist das ein Nullsummenspiel in der bundesweiten Betrachtung und ein absolutes Ärgernis für Eltern, die studierende Kinder haben und das Melderecht ernst nehmen.</p>
<p>Herzlich grüßt<br />
Yvonne Winkler</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2185</link>
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<pubDate>Sat, 21 Jul 2007 21:50:33 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, da muß ich Ingrid doch noch Recht geben, denn die Wohnung lässt sich ja nicht verschieben oder in einen anderen Ort versetzen. <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> Soo und so ähnlich denken sehr viele, aber es gibt auch eine Menge Betroffener, die sind derart verärgert und verkaufen Ihre Wohnung, denn die gemachten Äußerungen von Einheimischen und einheimischen Berichterstatter haben unumwunden durchblicken lassen, wie schadenfreudig man sich freut und hat auch schon die ZWB als &quot;Schmarotzer&quot; betitelt.<br />
Wenn nun Ingrid trotzdem dort Urlaub macht, dann bestimmt nicht des menschlichen Umfeldes wegen- sondern die schöne Landschaft mit Ihren Erholungswerten. Die Allgäuer sind eines Tages noch froh, wenn viele do denken  und handeln, denn das Allgäu ist doch auf Feriengäste angewiesen, und trotzdem war es unklug, den Ast auf welchem man sitzt den sollte man pfleglich behandeln und beginnen diesen an- oder gar abzusägen, ein Absturz kann ziemlich schmerzlich sich auswirken.Am Ende sollte Ingrid die Hoffnung auf eine Änderung nicht aufgeben, denn im Bayerischen Fersehen am 11.7.wurde so ziemlich tacheles berichtet.<br />
Manuscript ist abrufbar das lohnt sich zum Lesen<br />
http:www.br.-online.de/bayern-heute/sendungen/zeitspiegel/index.xml<br />
es grüßt H.G.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2184</link>
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<pubDate>Sat, 21 Jul 2007 16:18:23 +0000</pubDate>
<dc:creator>Hannelore Gustav</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ingrid,<br />
da würde ich nicht mehr hinfahren. <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> <br />
Aber Achtung: Drei Wochen geht über den 1. August, da wird für August ZWSt fällig (25%).<img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <br />
Dennoch erholsamen Urlaub und vielen Dank für die interessanten Informationen. Absurdistan liegt näher als man gemeinhin glauben sollte.<img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2176</link>
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<pubDate>Thu, 19 Jul 2007 12:22:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Christian,</p>
<p>das Aktenzeichen lautet Au 6K 06.1500 und ist vom 4.4.07. Daß die superkurze Zusammenfassung der Verhandlung in dieser Niederschrift mit Ausnahme des einen Satzes völlig nichtssagend ist, habe ich bereits hier am 16.7. in einer Mitteilung festgehalten.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre/Eure Gesprächsbereitschaft. Ich muß mich jetzt allerdings für 3 Wochen abmelden, denn ich fahre in das schöne Oberstaufen in Urlaub!</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2175</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2175</guid>
<pubDate>Thu, 19 Jul 2007 11:28:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>ingrid</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Yvonne,<br />
... lernt man immer noch dazu.<br />
Na dann das Aktenzeichen des Vergleichs/der Klage, bitte schön.<br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2174</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2174</guid>
<pubDate>Wed, 18 Jul 2007 14:11:30 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Christian,</p>
<p>bei einem Vergleich gibt es kein Urteil.</p>
<p>Gruß<br />
Yvonne</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2173</link>
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<pubDate>Wed, 18 Jul 2007 14:02:56 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Ingrid,</p>
<p>eine Ferienwohnung als reine Kapitalanlage ist immer steuerfrei. Das setzt nach höchstrichterlichem Willen aber voraus, dass der Vermietungswillen objektiv nachprüfbar ist und der Besitzer sich keine Nutzungszeiten für den eigenen Bedarf offen hält, bzw. die Wohnung bei Nichtbelegung nicht selbst nutzen kann. Nachweisbar ist das am einfachsten, wenn man die Wohnung einer Agentur (muss beileibe keine einheimische sein) übergibt und die Eigennutzung vertraglich ausschließt. Spielmasse bleibt für den Besitzer der Ferienwohnung immer noch genug. Aber das hat vor Gericht Bestand - alles andere wird mühsam, ist aber auch möglich. <br />
Genau auf diese Konstruktion zielt die Satzung und ist, wie Sie richtig feststellen, bestimmt nicht so gemeint, dass Touristen von der ZWSt erfasst werden sollen. Da hat der Richter die Gemeinde fast überholt und die Satzung vielleicht ein bisschen zu wörtlich genommen und eigentlich für die Gemeinde eine eher unangenehme Situation geschaffen. Wobei der Satz noch viel tückischer ist, denn die Steuer greift nicht erst ab, sondern bereits bei BIS zu 1 Monat.<br />
Dass in dem Geschäft handfeste Interessen mitspielen, weiß jeder Privatvermieter, der sich mit dem Fremdenverkehrsverein seiner Gemeinde auseinandersetzen muss. Das kann mehr als penetrant werden. Die ZWSt hat da nur einen zusätzlichen Effekt, indem sie Agenturen/ Fremdenverkehrsvereinen die Ferienwohnungsinhaber zutreibt. Irgendjemand verdient eben immer in dem Geschäft (Steuer oder Provision, das ist hier die Frage). Was das „Gemeldetsein“ (= Nutzen einer Nebenwohnung) ursächlich mit dem Innehaben einer Zweitwohnung zu tun hat, wird mir kein Richter erklären können. Denn wie es so klingt, wurde das Innehaben der Erstwohnung mit der meldrechtlichen Hauptwohnung abgetan. Ob das dann Bestand vor dem BVerfG hat, hoffe ich bezweifeln zu dürfen.<br />
Die „Verschonung“ der Einheimischen ist verständlich - die könnten ja bei den nächsten Kommunalwahlen reagieren. Wenn sich das nachweisen lässt, könnte man außerhalb Bayerns da glatt einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz anmahnen.<img src="images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /> <br />
Was mich noch interessieren würde, wären Aktenzeichen und Datum des Urteils.</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2172</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2172</guid>
<pubDate>Wed, 18 Jul 2007 13:00:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Christian,</p>
<p>wie bereits an anderer Stelle erwähnt, hat die Marktgemeinde Oberstaufen natürlich nicht vor, diese Steuer generell bei Urlaubern zu erheben, wer würde dann noch dorthin fahren, da haben Sie schon ganz recht&gt; Durch dieses Gesetz soll der Tourismus in diesem Kurort ja gerade gefördert werden. Deshalb wurde diese Satzung erlassen, die eigentlich <strong>nur für die Besitzer/gemeldete Dauerzweitwohnungsmieter  der Wohnung gedacht ist</strong>, denen man dann eine Vergünstigung  bei der ZWST zubilligt, wenn sie ihre Wohnung an Gäste weitervermieten. <strong>Dies hat der Richter (bewußt&gt;) übersehen!</strong> Aber nur bei dieser Auslegung erhält die Satzung eine gewisse Logik.</p>
<p>Genau dieses Ermäßigungsangebot hat der Vermieter angenommen und seine Wohnung für einen längeren Zeitraum vermietet, mit dem Anspruch, nun weniger ZWST zahlen zu müssen, ohne gleichzeitig für den Mieter diese Steuer zu fürchten. </p>
<p>Bis hierher ist auch noch alles in Ordnung.  Der Gemeinde hat aber nicht gefallen, daß der externe Wohnungsbesitzer  selbst die Vermietung organisiert hat, denn schließlich sollen an dem Mehr an Urlaubern nicht nur die Händler und Gastwirte verdienen, sondern auch weitere Einheimische, z. B. die Vermietungsagenturen. Deshalb wird in der Satzung (falls nicht bereits geändert) auch nur die Vermietung über Vermittlung durch eine Agentur steuerbegünstigt (§4, Nr. 3 d. Satzung). Auch hat der Lanzeitmietvertrag gestört, denn schließlich gibt es Zeiten in denen der Urlauber nicht anwesend ist, also die Geschäftsleute vor Ort wieder nichts verdienen. An so etwas hatte die Gemeinde natürlich nicht gedacht. Sie ist immer von normal langen Urlaubsaufenthalten ausgegangen. Deshalb wurde auch zuerst versucht, meine Tochter zur Untervermietung zu überreden. </p>
<p>Nachdem der Richter klargestellt hatte (wenigstend das!), daß eine Vermietung über Agentur nicht verlangt werden darf, kam dann der Gemeinde der Gedanke, solch eine Langzeiturlauberin mit einem gemeldeten Mieter gleichzusetzen, weshalb dieser tückische Satz fiel, daß bereits bei Verweilzeiten von über einem Monat diese Steuer erhoben wird. Im Gerichtstermin, bin ich sicher, hat sich die Gemeinde gar nicht klar gemacht, welche absurden Interpretationen zur Satzungsauslegung sich daraus ergeben, dazu habe ich bereits ausgeführt. Als dann diese Punkte angesprochen wurden, wäre es natürlich merkwürdig gewesen, hätte die Gemeinde jetzt zurückgerudert, und dem Richter war sicher auch ein Urteil zugunsten der Gemeinde lieber, hätte er sonst auch noch das Landratsamt rügen müssen, weil diese den Einspruch meiner Tochter schließlich zuvor auch abgelehnt hatten und nur Kurzzeitvermietungen <strong>über Agentur </strong>billigen wollten.</p>
<p>Der Richter rechnete dann eine über 100-prozentige ZWST für die Wohnung aus, und (vielleicht war ihnen die Sache doch nicht so ganz geheuer&gt;) vermittelte dann, eigentlich seitens der Gemeinde ohne Not, den Kompromiß auf eine reduzierte ZWST ohne Berücksichtigung der Staffelsätze nach anteiliger Jahressteuer bezogen auf Verweilzeit für das zurückliegende Jahr unter der Bedingung, den Mietvertrag für die Zukunft aufzuheben. Der Vermieter (Vertreter der Klägerin)akzeptierte die Aufhebung des Vertrages und sagte zu, unter diesen Steuerbedingungen in Zukunft auf eine Vermietung zu verzichten.</p>
<p>Ich bin sicher, daß dies wieder eine Hetze gegen externe Wohnungsbesitzer ist, denn hätte meine Tochter sich über eine Vermietungsagentur oder in ein Hotel oder bei einem einheimischen Wohnungsbesitzer unter gleichen Bedingungen eingemietet, wäre die Forderung nach ZWST für den Mieter (einheimische Vermieter zahlen diese Steuer ohnehin nicht) nie entstanden. Wenn die Gmeinden also solche Methoden anwenden, um die Gäste in Richtung der einheimischen Vermieter zu dirigieren, weil nur dort keine ZWST-Pflicht droht, ist dies ein massiver Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit (auch das noch!).</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2171</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2171</guid>
<pubDate>Wed, 18 Jul 2007 12:25:34 +0000</pubDate>
<dc:creator>ingrid</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Ingrid, <br />
so entschiedenen Widerspruch habe ich nicht verdient. <img src="images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> <br />
Wenn ich so lese, was der Richter alles entschieden hat, finde ich mich sogar bestätigt (man kriegt für sein Geld was geboten).<br />
Bayern ist ein Land mit über tausendjähriger Geschichte und fest verwurzeltem Glauben. Wenn man dort einem Richter also etwas glauben machen kann, erkennt er es für Recht. Und das mit dem „glauben machen“ scheint dem Flecken Oberstaufen sogar gelungen. So gesehen ist die Spruchpraxis bayer. Gerichte als Ausdruck eines tiefen Glaubens zu betrachten.<br />
Übrigens muss man - bei entsprechend bedenkenloser Satzungsauslegung nur über den Monatswechsel bzw. ab dem 1. eines Monats in Oberstaufen Urlaub machen, um nach diesen Glaubensgrundsätzen zu 25% veranlagt zu werden, Ein Tag Aufenthalt reicht da schon. Das VG wird das bestimmt als Recht erkennen. Ob das allerdings den Tourismus fördert&gt;<br />
Eines verstehe ich an der Sache nun doch nicht so ganz. § 2 Abs. 2 der Satzung Oberstaufen besagt ziemlich deutlich, dass man auch die (melderechtliche) Hauptwohnung innehaben muss. <br />
„§ 2 Abs. 2: Zweitwohnung ist jede Wohnung, die eine Person, zusätzlich zu ihrer seiner Hauptwohnung, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“<br />
Wie hat der Flecken Oberstaufen bzw. das VG Augsburg sich denn über diesen Punkt weggemogelt&gt; Allein deswegen wäre das Urteil schon interessant (ansonsten auch (s. Yvonne).<br />
Ansonsten vielleicht noch eine kleine Anmerkung: Auch in anderen Bundesländern hat man die Rechtsfindung im Zweitwohnungsteuer“recht“ weiterentwickelt und die zimmerlose Erstwohnung erfunden: Wie Du so schön schreibst „ein Bett irgendwo im Haus“. Wobei ich noch einschränkend hinzufüge: Es genügt eine Schlafgelegenheit, ein Bett muss es nicht unbedingt sein. <br />
Das Ganze ist eine Folge des Anknüpfens an das Melderecht - ein Verfahren, das für eine Fallgruppe bereits vom BVerfG als verfassungswidrig erkannt wurde. Insofern besteht durchaus Hoffnung.<br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2168</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2168</guid>
<pubDate>Wed, 18 Jul 2007 07:52:15 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wer es glaubt wird selig, aber manchmal geschehen auch sogar nur &quot;Wunder&quot;  man bedenke es gab in einer Zeit wo auf dem flachen Land die Elektrizität eingeführt worden ist sogar eine &quot;Kerzensteuer&quot; denn jeder der sich weigerte das elektische Licht zu benutzen, dafür aber Kerzen abbrennen ließ mußte schon beim Kauf die Kerzensteuer bezahlen- welche inzwischen auch abgeschafft ist , denn es gibt in Deutschland ja fast keine Kerzenzieher mehr!!!! <br />
Wenn ich Oberstaufen lese, da kann ich nur sagen dort - so hat mir ein Oberstaufner erklärt- gehen die Uhren ziemlich anderst als sonst wo und trotzdem oder deswegen hätte angeblich der Gerichtsvollzieher sehr viel Betätigung bei ...</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2167</link>
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<pubDate>Tue, 17 Jul 2007 12:19:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>Butzmann Josef</dc:creator>
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<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Josef,<br />
das ist schon alles richtig beobachtet - die Zweitwohnungsteuer ist eine Bagatellsteuer, die von Haus aus nur die Betroffenen interessiert, die zudem meist nicht mal bei Kommunalwahlen wahlberechtigt sind. <br />
Landtagsabgeordnete kann man schon verantwortlich machen, denn die Steuergesetzgebung der Kommunen ist diesen von den Ländern nur „verliehen“. Aber eine Eingabe an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landes entwickelt sich schnell zur Groteske - ein frischer Kuhfladen lässt sich leichter an die Wand nageln. Letzte Instanz bleibt damit das BVerfG, das sich dann mit so einem Unfug rumschlagen muss, aber es bleibt wohl nichts anderes übrig.<br />
Dennoch bleibe ich dabei: Die Zweitwohnungsteuer ist bereits vom BVerfG abgesegnet - seit 1983 ist sie bei entsprechender Ausgestaltung eine zulässige örtliche Aufwandsteuer. Da sehe ich derzeit keine Möglichkeit, wie man da rechtlich ansetzen könnte. Allenfalls Formalien können in Einzelfällen mal eine Satzung kippen - die wird dann halt geändert und es geht munter weiter. Man muss sich nur betrachten, was aus dem Beschluss des BVerfG von 2005 geworden ist. Alle Welt (einschließlich des so oft gelobten Bundes der Steuerzahler) verkündet, dass die Besteuerung der Erwerbszweitwohnungen Verheirateter verfassungswidrig sei - was das BVerfG nie entschieden hat. Die Kommunen befreien (!) diese mit ihrer Satzung nicht mehr steuerbare Personengruppe von der Zweitwohnungsteuer, und die Gerichte (und andere) halten das für eine angemessene Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG. Bloß nicht Nachdenken, es könnte wehtun.<br />
Fazit:<br />
Abschaffen der Zweitwohnungsteuer auf „Erholungszweitwohnungen“ ist nur politisch möglich (Verbot bzw. Nicht-Genehmigung dieser Steuer in der jeweiligen Kommunalen Abgabenordnung - ging in Bayern ja bis 2004). Da kann ein Verein hilfreich sein - wenn er denn über die nötigen Druckmittel verfügt. Ob es aber von Erfolg gekrönt sein wird&gt; Ich erinnere an die Sektsteuer, eine Verbrauchsteuer, die für den Aufbau der kaiserlichen Kriegsmarine eingeführt wurde. Die Sektsteuer gibt es immer noch. Dem Fiskus eine Steuer zu entreißen, ist nicht so einfach.<br />
Gruß</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2166</link>
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<pubDate>Tue, 17 Jul 2007 11:04:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
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<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Josef,</p>
<p>wir können nur gemeinsam, sprich jeder in seiner Funktion, aber mit einem gemeinsamen Ziel und Beharrlichkeit diesen bundesweiten Unsinn aller Couleur stoppen. Noch bin ich guten Mutes, auch wenn die Beschreibung von Ingrid einem die Nackenhaare zu Berge stehen lassen kann.<br />
Und eines ist auch klar. Es bedarf eines langen Atems, denn die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Ein Jahr ist da gar nichts.</p>
<p>Mir scheint, Ihr seid schon auf einem guten Weg.<img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Gruß<br />
Yvonne Winkler</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2165</link>
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<pubDate>Tue, 17 Jul 2007 10:46:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
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<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Yvonne, <br />
Sie und viele Betroffene haben die Dinge klar und deutlich erkannt, doch wer könnte Abhilfe schaffen&gt; oder wer ist bereit diese skandalösen Dinge mal öffentlich publizieren zu lassen &gt; Nehmt bitte zur Kenntnis, dass letzte Woche im Bayerischen Fernsehen ziemlich ausführlich darüber berichtet worden ist, es gäbe darüber sogar eine Aufzeichnung, die könnte jedermann vom Zuschauerservic sich übermitteln lassen. Bezüglich dieser &quot;bundesweiten&quot; Abzocke<br />
ist es mir und noch einigen Mitstreitern gelungen einen Bundestagsabgeordneten zu einem Gespräch in dieser Angelgegenheit, aber nur mit starken zutreffenden Anschuldigungen der Verantwortlichen in unserem Staate, zu bewegen. Das Ergebnis ist sehr nüchtern, denn die ZWST ist mal Ländersache und die Landtagsabgeordneten können sich herausreden- denn die Zuständigkeiten liegen in der kommunalen Selbstverwaltung!!! Einer schiebt den schwarzen Peter auf den Andern- wenn es darum ging einen Erfolg zu betitteln, ja dann hat jeder daran mitgewirkt!<br />
Die angedeuteten Grundgesetzverstöße werden zwar eingeräumt,deshalb  ist es jedem Bürger möglich sich darüber über Gerichte zu klagen, aber Änderungen sind nur noch über das Bundesverfassunggericht zu erwirken, und das ist auch die innere Hoffnung von Politikern, denn bei unserer derzeitigen Parteienlandschaft möchte keiner der &quot;bösen Katze&quot; die Schellen anhängen. Wir sind im Allgäu dabei einen Verein ( mit augenblicklich 50 Gründungsmitgliedern) zu gründen um hier mal den Versuch zu unternehmen die Ungerechtigkeit irgendwie und irgendwann z kippen!</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2164</link>
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<pubDate>Tue, 17 Jul 2007 10:30:22 +0000</pubDate>
<dc:creator>Butzmann Josef</dc:creator>
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<title>Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Christian,</p>
<p>da muß ich Dir aber entschieden widersprechen. </p>
<p>In den Satzungen (ZWST und Kurtaxe)der Marktgemeinde Oberstaufen sind folgende Punkte verankert:</p>
<p>1) Die Steuer wird nach Mietwertbescheid des Finanzamts erhoben.<br />
2) Die Steuer fällt nur einmal an.<br />
3) Der Steuersatz ist gestaffelt entsprechend Eigennutzungsvorbehalt: <strong>bis zu </strong>1 Monat 25 %, bis zu 3 Monaten 50 %, bis zu 6 Monaten 75 %, länger als 6 Monate 100%.<br />
4) Für die Steuer besteht Gesamtschuldnerhaftung<br />
5) Die Veranlagung zur ZWST bedingt die Zahlung einer Jahreskurtaxe. Diese ist auf <strong>Grundlage von 50 Tagessätzen </strong>berechnet.</p>
<p> Was ist nun eigentlich die logische Konsequenz dieses Urteils&gt;</p>
<p>1) Da nicht nur ein Zimmer (gemietet oder kostenlos) sondern jedes Bett irgendwo im Haus (meine Tochter teilte sich schließlich ein Zimmer mit ihrer Schwester), als Wohnung anzusehen ist, wie an anderer Stelle festgehalten wurde, fällt wirklich jeder unter die ZWST-Pflicht, der neben diesem Bett an anderer Stelle für wenigstens 31 Tage in einem beitragspflichtigen Ort Urlaub/Besuch macht oder studiert, etc.. Wenn ein Bett als Wohnung angesehen wird dann immer, gleichgültig ob am Melde- oder Urlaubs-/Studienort. <strong>Wer also nicht obdachlos ist, hat immer und überall bei Veränderungen diese Steuer zu fürchten!</strong>Lt. Satzung fängt die ZWST-Pflicht aber nicht bei 31 Tagen an, sondern <strong>ab dem 1. Tag</strong>, denn ab 31 Tagen ist bereits 50 % Steuer zu zahlen, der Steuersatz 25 % gibt es für diesen Personenkreis also gar nicht. <br />
Mir liegt natürlich nichts ferner, als diese Steuer schon ab dem 1. Tag zu fordern, aber diese Auslegung des Richters zeigt doch ganz deutlich, dass auch er die Satzung nicht verstanden, bzw. nicht beachtet hat. Wohnungsbesitzer zahlen indes diesen 25 %-igen Satz, wenn sie z.B. die Wohnung zu Mietzwecken zur Verfügung stellen und sich nur einen Selbstnutzungsvorbehalt von höchstens 30 Tagen genehmigen. Wo ist diese unterschiedliche Betrachtungsweise zum Steuersatz zwischen Eigentümer und Mieter/Urlauber in der Satzung nachzulesen&gt;</p>
<p>2) Auch versteht wohl jeder den Satz, dass die Steuer nur einmal anfällt, wohnungsbezogen, also keine Steuersätze von über 100 % für eine Wohnung (was natürlich den Staffelsätzen widerspricht, wie ich zugeben muß, deshalb auch meine Theorie, dass diese Steuer nur für den Eigentümer der Wohnung gedacht ist), nicht so der Richter, der diese Aussage als personenbezogen definiert. Auch hier hat er nicht die Satzung verstanden, bzw. nicht beachtet. Wie kann es sich eine Gemeinde leisten, von jedem einfachen Urlauber zusätzlich zum Mietpreis die ZWST zu erheben, wenn man schon zahlungspflichtig wird bei 15 Tagen Urlaub im Sommer + 16 Tagen im Winter z.B., da mehrere Aufenthalte addiert werden, eben personenbezogen, ein Ehepaar zahlt dann sogar doppelt, für das gleiche Zimmer, denn, nicht vergessen, wie bei 1) ausgeführt, wird ein Bett ja auch als Wohnung im steuerlichen Sinne angesehen. Und hier geht es nicht um wenig Geld: Von diesem Ehepaar hätte also jeder 50 % zu zahlen = 100 % für die Wohnung/das Zimmer, was bei der kleinen Wohnung meiner Tochter (44 qm) immerhin 650 € wären. <br />
Auch wenn sich die Gemeinde freuen würde, denn weitere Urlauber in dieser Wohnung und der Eigentümer für seinen Selbstbehalt zahlen ja noch einmal, ist dies doch wirklich nicht umsetzbar. Wer soll dann bei diesen Nebenkosten noch in Oberstaufen Urlaub machen&gt;</p>
<p>3) Eine ZWST-Pflicht bedingt auch die Jahreskurtaxenpflicht. Die Jahreskurtaxe ist in Tateinheit auch still und heimlich erhöht worden. Wurde sie bisher auf 50 Tagessätze berechnet, fällt dieser Betrag nun schon für Urlauber/Mieter bei 31 Tage an, beim Eigentümer sogar mit dem 1. Tag. Auch hier hat der Richter die Satzung nicht beachtet.</p>
<p>4) Als Problem wurde im Prozess von unserer Seite auch der Datenschutz genannt. Die Berechnung der ZWST nach dem Steuersatz ermittelt durch das Finanzamt, wie es in Oberstaufen geschieht, bedeutet, dass einem Mieter die Steuerdaten zur Wohnung des Eigentümers bekannt gegeben werden müssen, denn schließlich kann jeder einen nachprüfbaren Steuerbescheid verlangen. So ist es auch geschehen: auf dem Steuerbescheid der Mieterin hatte die Gemeinde alle relevanten Daten abgedruckt. Mit diesem Problem hat sich der Richter nicht befasst. Die Bescheide aus 2007 enthalten aufgrund unserer vorgebrachten Bedenken diese Daten nun nicht mehr, dafür ist die Steuer für den Mieter jetzt völlig willkürlich.</p>
<p>Alle diese Punkte besonders der zur Gesamtschuldnerschaft, von mir an anderer Stelle bereits ausgeführt, belegen, dass die ganzen Satzungen mittlerweile nicht mehr so umgesetzt werden, wie es ursprünglich gedacht war. Aufgrund schlechter Formulierungen haben die Gerichte bei jedem Prozeß immer wieder etwas Neues hineininterpretiert. Da ich keinem Gericht mehr zutraue, dieses Labyrinth zu entflechten, habe ich meine Tochter lieber geraten auszusteigen.</p>
<p>Fazit: Die Steuer ist grundsätzlich natürlich von Übel. Würde sie jedoch wenigstens lt. klar formulierter Satzung umgesetzt, wäre schon viel geholfen. Wenn dann auch nicht nur die Zugereisten zur Kasse gebeten würden, könnten auch die Steuersätze gesenkt werden, denn die Gemeinde wird wohl kaum dem Kind eines Einheimischen, das an anderer Stelle mit 1. Wohnsitz gemeldet ist und in den Semesterferien bei den Eltern über 31 Tage lang das Kinderzimmer bezieht, einen ZWST-Bescheid schicken, was jedoch bei dieser Auslegung nur gerecht wäre. Genausowenig werden Hoteliers in Oberstaufen fürchten müssen, dass ihre Gäste mit ZWST traktiert werden, ebensowenig wird dies bei den einheimischen Vermietern geschehen. Deshalb ist das eigentliche Problem, dass ganz willkürlich einzelne Gruppen herausgepickt und abkassiert werden. Bei der Vermieterbranche in Oberstaufen sind die externen Wohnungsbesitzer die Dummen, während die einheimischen mit richterlichem Segen davon verschont werden.</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2163</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2163</guid>
<pubDate>Tue, 17 Jul 2007 10:17:28 +0000</pubDate>
<dc:creator>ingrid</dc:creator>
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