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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Bayer.Zweitwohnugssteuer beim Bundesverfassungsgericht anhän</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Bayer.Zweitwohnugssteuer beim Bundesverfassungsgericht anhän (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Herr Butzmann, das ist der richtige Weg - Sie haben Post...</p>
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<pubDate>Sat, 28 Jul 2007 21:16:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>kadmos</dc:creator>
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<title>Bayer.Zweitwohnugssteuer beim Bundesverfassungsgericht anhän (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rückzahlung setzt allerdings voraus, dass das BVerfG der Klage stattgibt. Und dafür spricht nicht viel. Schließlich hat das BVerfG bereits mehrfach entschieden, dass es keinen Grund gibt, die Zweitwohnungsteuer nicht zu zahlen, wenn der Steuertatbestand gegeben ist - entsprechende Gestaltung der Satzung vorausgesetzt.<br />
Und was die Vermögensteuer angeht - das Argument dürfte auch nicht ziehen. Wenn überhaupt, ist die Zweitwohnungsteuer à la Melderecht eine Personensteuer und als solche nur mangelhaft legitimiert.</p>
<p>Gruß</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2025</link>
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<pubDate>Wed, 06 Jun 2007 09:29:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
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<title>Bayer.Zweitwohnugssteuer beim Bundesverfassungsgericht anhän</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bund er Steuerzahler unterstützt Musterprozess<br />
siehe Heft 06 2007- zu zahlreichen Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler erteilt die Finanzverwaltung inzwischen Vorläufigkeitsvermerke- In gleichgelagerten Fällen brauchen Steuerzahler nicht selbst vor die Gerichte ziehen, Sie berufen sich im Einspruch gegen den Steuerbescheid auf das Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler und können Antrag stellen, die Entscheidung über den Einspruch so lange ruhen zu lassen, bis das Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler entschieden ist. Ratsam ist es jedoch die Steuer auch unter Vorbehalt zu bezahlen, damit entstehen dem Betroffenen nicht unnötiger Ärger über Mahnverfahren und hohen Mahngebühren.<br />
Nach gefällter Entscheidung, selbst nach vielen Jahren ist es sodann möglich die zu unrecht erhobenen Steuerbeiträge zurückzufordern. Das allerwichtigste dabei ist niemals vor einer zu erwartenden Entscheidung - freiwillig auf Drängen der Institutionen - der Widerspruch zurückzuziehen, denn danach ist jegliche Möglichkeit begraben!</p>
<p><img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> Der Bund der Steuerzahler unterstützt den Widerstand gegen die ungerechte Abzock- Bagatellsteuer, die längst zu einer Vermögenssteuer geworden ist.<br />
Ich bin der festen Überzeugung, dass sich der Jahresbeitrag für den Bund der Steuerzahler in guten Händen befindet, denn die staatlichen Finanzabteilungen machen doch mit den Bürgern was sie wollen!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2022</link>
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<pubDate>Wed, 06 Jun 2007 07:46:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>Butzmann Josef</dc:creator>
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