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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zweitwohnsitzsteuer in HH?</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Zweitwohnsitzsteuer in HH? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kranich,<br />
Erstens ist das, was Du gerade vorliegen hast, wohl kein Bescheid, sondern eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer. Der Bescheid kommt (vielleicht) erst noch.<br />
Zweitens kann man natürlich einen Untermietvertrag über ein Zimmer so abschließen, dass die Benutzung der Küche ausgeschlossen ist. Konsequenterweise müsste man im Mietvertrag natürlich auch noch verbieten, dass in dem Zimmer ein Zweiplattenherd oder eine vergleichbare „einfache Kochgelegenheit“ betrieben wird. Um ganz sicher zu gehen, sollte dann aber auch die Benutzung von Bad und Toilette ausgeschlossen werden. Das alles ist vertraglich einwandfrei zu regeln und so glaubwürdig<img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" />, dass selbst ein einfach strukturierter Mensch misstrauisch werden muss. Und Angehörige der Finanzverwaltung sind im Allgemeinen alles andere als einfach strukturiert. <br />
Drittens ist die gelegentliche Nutzung der Wohnung eines Freundes ohne Mietvertrag zwar eine Grundlage für die Meldung mit Nebenwohnung, aber nicht für die Ableitung des Innehabens dieser Wohnung. Hier streiten sich die Gelehrten (= Juristen), aber bei einem Mietvertrag streiten sie sich dann noch viel mehr. <img src="images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> <br />
Noch Fragen&gt;<br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2131</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2131</guid>
<pubDate>Tue, 10 Jul 2007 09:30:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer in HH? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Noch Fragen&gt; - Ja! <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /><br />
Wenn man ein Zimmer ohne Kochgelegenheit zur Untermiete bewohnt, muss man keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen (so steht es in dem Bescheid). Ist es daher nicht einfacher, ein solches Zimmer einfach anzugeben und damit nicht steuerpflichtig zu sein&gt; </p>
<p>Viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2130</link>
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<pubDate>Tue, 10 Jul 2007 09:01:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kranich</dc:creator>
</item>
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<title>Zweitwohnsitzsteuer in HH? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kranich,</p>
<p>wer etwas unternimmt, um Vergünstigungen zu erlangen, muss natürlich damit rechnen, dass andere (hier die Freie und Hansestadt Hamburg) ebenfalls daran teilhaben wollen.<img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>Empfehlung aus Sicht der Hamburger Sitten und Bräuche: <br />
1. Mal § 2 Abs. 1 des Hamburger Zweitwohnungsteuergesetzes lesen. Danach fällt für das Nutzen einer Nebenwohnung eigentlich keine Zweitwohnungsteuer an. Bleibt nur die Frage, ob die Hamburger Finanzverwaltung das genau so sieht. Historisch gesehen ist sie seit der Hinrichtung Störtebekers finanzpolitisch im Stadtgebiet konkurrenzlos. <br />
2. Keinen Mietvertrag abschließen.<br />
3. In der Steuererklärung ankreuzen „Keine Zweitwohnung“ und als Begründung angeben „Ich bin in Hamburg mit Nebenwohnung gemeldet, ohne dass ich diese innehabe. Ich bin weder Eigentümer oder Mieter dieser Nebenwohnung noch wurde mir diese in irgendeiner Form überlassen.“</p>
<p>Was dann passiert, weiß ich nicht. Vermutlich kommt ein Steuerbescheid. Den kann man dann bedienen oder geht dagegen vor (Einspruch - Gericht). Bedient man ihn, mindert die ZWSt natürlich geringfügig den Wert der „Konzernvergünstigungen“ (Kranich&gt;). </p>
<p>Noch Fragen&gt;</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2129</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2129</guid>
<pubDate>Tue, 10 Jul 2007 08:42:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitzsteuer in HH?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p>
<p>Ich habe eine Nebenwohnung bei meinem Freund in HH angemeldet, um Konzernvergünstigungen seines Arbeitgebers nutzen zu können (ich bin nur ca. 2x im Monat am Wochenende in HH). Im Vorfeld hatten wir uns erkundigt und erfahren, dass man, wenn man quasi nur ein einzelner Zimmer angemietet hat, keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss. Nun hab ich ein Formular zugeschickt bekommen, indem ich entsprechende Angaben machen muss. Auf diesem Formular kann man ankreuzen, dass man nur ein einzelnes Zimmer ohne Kochgelegenheit angemietet hat. Dies muss allerdings mit einem Untermietvertrag bewiesen werden. Ist es sinnvoll, einen solchen Vertrag aufzusetzen&gt; <br />
Mein Freund erwähnte etwas von &quot;Schlüsselgewalt&quot;, die ich ja nicht habe. Davon hab ich bisher noch garnichts gehört... <br />
Wie soll ich am besten vorgehen&gt;</p>
<p>Danke schonmal....</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2128</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2128</guid>
<pubDate>Tue, 10 Jul 2007 07:41:26 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kranich</dc:creator>
</item>
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